DIESEL-SKANDAL
VW / Audi / SEAT / Skoda / Porsche
Am 18.9.2015 ist der Diesel-Skandal von VW bei der Abgasreinigung des Dieselmotors EA 189 öffentlich geworden. Inzwischen stehen auch andere Motoren anderer Hersteller im Verdacht illegale Abschalteinrichtungen zu verwenden.
Der VSV bietet risikolose Schadenersatzklagen gegen Autohersteller an, deren Fahrzeuge behördlich oder freiwillig zurückgerufen wurde. Der VSV hat gegen VW bereits Urteile gewonnen und Schadenersatz einbringlich gemacht.
Zur weiteren Vorgangsweise und den Chancen muss man zwischen den Motoren der Fahrzeuge unterscheiden:
- EA 189: Das ist jener Motor in VW, Audi, Skoda und Seat Fahrzeugen, bei denen VW Kunden und das Kraftfahrtbundesamt (KBA) betrogen hat. (Vorgangsweise bei EA 189)
- EA 288: Auch hier gibt es unerlaubte Abschalteinrichtungen (zB „Thermofenster“), aber offenbar keinen Betrug des KBA, da in diesem Fall von VW diese Methoden im Verfahren der Typenzulassung angegeben wurden. Wir warten noch ab, wie sich die rechtliche Situation bei diesen Motoren entwickelt, bis wir Ihnen rechtliche Schritte empfehlen.
Mehr Info
Macht die Teilnahme an der Aktion Sinn für mich?
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
In der Rückrufdatenbank des deutschen KBG. Dort können Sie überprüfen, ob Ihr Fahrzeug aus dem Grund „Fahrzeuge enthalten unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem“ zurückgerufen wurde.
Ich habe das Fahrzeug verkauft, kann ich trotzdem teilnehmen?
Das ist kein Problem, solange Sie Unterlagen zum Verkauf und den Kilometerstand bei Übergabe dokumentiert haben.
Ich habe mein Fahrzeug geleased und nicht gekauft, kann ich teilnehmen?
Für die meisten KFZ mit Leasingvertrag (zB Finanzierungsleasing) können Rückforderungsansprüche gestellt werden. In unserer Erfahrung ist eine Abtretung des Schadenersatz-Anspruchs durch die Leasing-Geber*in an die Kfz Halter*innen kein Problem.
Ich bin noch Eigentümer:in des Fahrzeugs, habe es aber abgemeldet. Ist das ein Problem?
Nein, das Fahrzeug muss nicht auf Sie zugelassen sein, damit Sie Ansprüche stellen können, es muss nur in Ihrem Eigentum stehen.
In der Rückrufdatenbank des KBA steht, dass mein Motor bereits überarbeitet wurde. Habe ich also keinen Anspruch?
Doch. Wenn ein Rückruf erfolgt ist, besteht ein Anspruch, auch wenn der Motor mittlerweile mit einem Update verbessert wurde.
Vorgangsweise bei EA 189
Lydia Ninz zeigt, wie Sie herausfinden, ob Ihr Auto vom Volkswagen Dieselskandal betroffen ist.
- Der Autokauf sollte zwischen Jänner 2011 und August 2015 stattgefunden haben (Baujahre Jänner 2009 bis Jänner 2014).
- Sie können sich zur Sammelaktion anmelden, egal ob Sie das betreffende Auto noch besitzen oder bereits verkauft haben.
- Zu diesem Motor ist die Rechtslage klar: Das war Betrug; der Kunde hat gegen VW Ansprüche auf Schadenersatz. Das bedeutet nach österreichischem Recht, dass man entweder Rückabwicklung (Auto zurück – Kaufpreis minus Nutzungsentschädigung) oder Wertminderung geltend mache kann. Diese Rechte verjähren in 30 Jahren – Verjährung ist also kein (erfolgreicher) Einwand von VW.
- Der VSV hat rund 600 Kunden bei Einzelklagen am Landgericht Braunschweig unterstützt und einen Prozessfinanzierer vermittelt. Geklagt wurde auf Rückabwicklung. Seit Anfang 2024 ergehen im Stakkato Urteile des Gerichtes, in denen VW verurteilt wird. VW ist nun dazu übergegangen, diese Urteile zu akzeptieren bzw dann, wenn man das Auto nicht zurückgeben will, auch eine Abschlagszahlung vorzuschlagen. Wenn man die Urteile umsetzt, dann bekommt man auf den Klagsbetrag auch noch 5% Zinsen seit dem Klagstag.
Ablauf
Eingelangte Anmeldungen werden zunächst auf Vollständigkeit der Unterlagen geprüft und eventuell fehlende Dokumente nachgefordert. Im nächsten Schritt erfolgt die Beurteilung des Falles dahingehend, ob ein Anspruch besteht und gerichtlich geltend gemacht werden kann.
Kosten
Für VSV-Mitglieder, die alle fälligen Mitgliedsbeiträge beglichen haben, ist die Teilnahme an allen VSV-Sammelaktionen und Abhilfeklagen kostenlos. Der VSV-Mitgliedsbeitrag beträgt für Privatpersonen pro Jahr 60 EUR bei Überweisung und 50 EUR bei Onlinezahlung mit Lastschriftauftrag. Die VSV-Mitgliedschaft kann hier abgeschlossen werden.
Die Kosten von Abhilfeklagen trägt zur Gänze ein Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt das gesamte Kostenrisiko und erhält dafür im Erfolgsfall eine Beteiligung von 35%. Rechtsschutzversicherungen gewähren für die Kosten von Abhilfeklagen keine Deckung.
Einzelklagen sind mit Kostentragung einer Rechtschutzversicherung oder eines Prozesskostenfinanzierers möglich. Falls keine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung besteht, versuchen wir, den Fall an einen Prozesskostenfinanzierer zu vermitteln, der das Kostenrisiko des Verfahrens gegen eine Beteiligung von 35% im Erfolgsfall trägt, können die Übernahme durch einen Finanzierer aber nicht garantieren.
Zurückgerufene Fahrzeuge
Auf der Web-Site des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) sehen Sie, ob Ihr Fahrzeug wegen des Rückrufgrundes „Fahrzeuge enthalten unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem“ freiwillig oder behördlich zurückgerufen wurde. (Falls deshalb Ihr Fahrzeug zu einem Software-Update in die Werkstatt gerufen wurde, ist das ein Hinweis, dass ein solcher Rückruf vorliegt.)
Dazu brauchen Sie die Marke und das Modell Ihres Fahrzeuges. Diese Daten entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsschein:
Ein Rechtsgutachten zum österreichischen Recht für das Landgericht Braunschweig bringt:
Der Diesel-Skandal
Der Dieselskandal wurde von der amerikanischen Umweltbehörde am 18.9.2015 öffentlich gemacht. VW hatte in den USA den Motor EA 189 mit einer Abschalteinrichtung versehen, die erkannte, wann das Fahrzeug auf einem Prüfstand getestet wurde und wann das Fahrzeug im normalen Straßenverkehr unterwegs war.
Am Prüfstand wurden die Abgase gemäß den Grenzwerten gereinigt, auf der Straße wurde die Abgasreinigung reduziert bzw abgeschaltet. Dann wurde bis zu 40 mal mehr giftiges Stickoxid (Nox) als die Grenzwerte zuließen in die Luft geblasen. Dadurch wurden Umwelt und die Gesundheit von Menschen massiv geschädigt.
USA – Europa
In den USA hat VW über 26 Milliarden Euro als Schadenersatz und Strafschadenersatz bezahlt; das für nur 600.000 verkaufte Autos.
In Europa geht es um 8,5 Millionen Autos, doch VW weigert sich – ohne Klage – auch nur einen Cent Schadenersatz zu leisten.
Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, können Sie auf folgenden Seiten feststellen:
- Volkswagen
- Audi
- SEAT
- Skoda
Inzwischen hat jedoch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2020 VW in Bezug auf den Motor EA 189 wegen „arglistiger Täuschung“ und „sittenwidriger Schädigung“ zu Schadenersatz an die Käufer verurteilt.
In einer Musterfeststellungsklage des vzbv in Deutschland hat sich VW mit deutschen Geschädigten auf rund 15 – 20% des Kaufpreises als Abschlagszahlung verglichen. Doch ausländische Geschädigte wurden von diesem Vergleich ausgeschlossen.
In Österreich hat der Oberste Gerichtshof (OGH) inzwischen ebenfalls klargestellt, dass VW in diesem Fall für Schadenersatz haftet. Man hat nach österreichischem Recht das Recht auf Rückabwicklung (Kaufpreis minus Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeuges) oder auf Wertminderung vom Kaufpreis in Höhe von zwischen 5% und 15%.
VW beruft sich auch auf die Verjährung von Ansprüchen. Doch in Österreich verjähren Ansprüche aus Betrug bzw Arglist erst binnen 30 Jahren. Daher kann man nach österreichischem Recht in Bezug auf den Motor EA 189 immer noch Klagen gegen VW einbringen.
Der VSV vermittelt für seine Mitglieder kosten- und risikolose Einzelverfahren vor deutschen und österreichischen Gerichten. Bislang wurden rund 600 Klagen eingebracht. Seit Anfang 2024 werden diese Klagen vom Landgericht Braunschweig zugesprochen und VW ergreift dagegen keine Rechtsmittel oder zieht diese zurück. Daher haben viele Kläger bereits Schadenersatz erhalten.
Der EuGH hat im Dezember 2020 eine Leitentscheidung getroffen: Jede Art von Abschalteinrichtung, auch die sogenannten „Thermofenster“ (idR Abschaltung bei Temperaturen unter 15 Grad und über 30 Grad) sind ein Verstoß gegen die EU Kfz-Typisierungsverordnung. Doch nun argumentiert VW, dass man beim Software-Update sowie bei anderen Motoren (etwa dem EA 288) diese Einrichtungen dem KBA offengelegt habe und dieses in Kenntnis dieser Einrichtungen die Typisierung genehmigt habe. Also liege hier keine „arglistige Täuschung“ der Behörde vor. Die Kunden wurden aber jedenfalls getäuscht, und daher wird es wohl auch bei diesen Motoren noch Klagen geben. Im Übrigen nicht nur gegen VW, sondern auch gegen Daimler-Mercedes, Opel, Renault, BMW, Fiat und andere Hersteller.
Der EuGH hat am 21.3.2023 entschieden, dass Schadenersatz auch bei bloßer Fahrlässigkeit des Herstellers zusteht.
Der VSV hat das Ziel, dass VW – durch viele Klagen – auch in Europa soviel zahlen muss, dass kein Gewinn aus diesem Betrug übrig bleibt. Denn nur wenn sich Unrecht letztlich nicht lohnt, wird VW und werden die Mitbewerber solche Tricks nicht mehr anwenden.
Aktuell
- Der VKI hat für 10.000 Personen Sammelklagen gegen VW geführt und konnte einen Vergleich erzielen; es bekommen die Kläger nun statt 20% Wertminderung auf den Kaufpreis nur 8% des Kaufpreises ersetzt; in Durchschnitt 2.300 Euro.
- In Italien verhängte die Kartellbehörde gegen VW wegen unlauterer Geschäftspraxis eine Strafe von 5 Millionen Euro. Gute Nachrichten also für die Teilnehmer:innen unserer Sammelaktion aus Südtirol: auch nach italienischem Recht ist ein Meilenstein erreicht und geklärt, dass VW bei den Abgaswerten betrogen hat. Die Gerichtsverfahren sollten dadurch beschleunigt werden.
- BGH geht beim VW Motor EA 288 wegen des „Thermofensters“ als illegaler Abschalteinrichtung einen Bereich von 5% bis 15% Wertverlust vom Kaufpreis als Schadenersatz vor. Davon sind Millionen Fahrzeuge betroffen. Der VSV vermittelt auch dazu risikofreie Klagen in Deutschland. Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, finden Sie hier.
- OGH bejaht Herstellerhaftung von VW – auch für Software-Update mit Thermofenster / LG Braunschweig verurteilt VW zu Schadenersatz nach österr. Recht
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