Dieselskandal
VW / Audi / SEAT / Skoda / Porsche
Am 18.9.2015 ist der Betrug von VW bei der Abgasreinigung des Dieselmotors EA 189 öffentlich geworden. Inzwischen stehen auch andere Motoren anderer Hersteller im Verdacht illegale Abschalteinrichtungen zu verwenden. Der VSV bietet seinen Mitgliedern risikolose Schadenersatzklagen gegen Autohersteller an, deren Fahrzeuge behördlich oder freiwillig zurückgerufen wurde. Der VSV hat gegen VW bereits Urteile gewonnen und Schadenersatz einbringlich gemacht.
Bei Interesse melden Sie sich bitte hier an.
Auf der Web-Site des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) – Hier – sehen Sie, ob Ihr Fahrzeug wegen des Rückrufgrundes „Fahrzeuge enthalten unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem“ freiwillig oder behördlich zurückgerufen wurde. (Falls deshalb Ihr Fahrzeug zu einem Software-Update in die Werkstatt gerufen wurde, ist das ein Hinweis, dass ein solcher Rückruf vorliegt.)
Dazu brauchen Sie die Marke und das Model Ihres Fahrzeuges. Diese Daten entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsschein:
Ein Rechtsgutachten zum österreichischen Recht für das Landgericht Braunschweig bringt:
- Schadenersatzansprüche verjähren erst nach 30 Jahren!
- Auch Zinsen für Kredite – wofür auch immer – die während der Nutzungszeit des Fahrzeuges bezahlt werden, sind als Schaden geltend zu machen.
Letzte Meldung: OGH bejaht Herstellerhaftung von VW – auch für Software-Update mit Thermofenster / LG Braunschweig verurteilt VW zu Schadenersatz nach österr. Recht
Aktuell: BGH geht beim VW Motor EA 288 wegen des „Thermofensters“ als illegaler Abschalteinrichtung einen Bereich von 5% bis 15% Wertverlust vom Kaufpreis als Schadenersatz vor. Davon sind Millionen Fahrzeuge betroffen. Der VSV vermittelt auch dazu risikofreie Klagen in Deutschland. Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, finden Sie hier.
Der Dieselskandal
Der Dieselskandal wurde von der amerikanischen Umweltbehörde am 18.9.2015 öffentlich gemacht. VW hatte in den USA den Motor EA 189 mit einer Abschalteinrichtung versehen, die erkannte, wann das Fahrzeug auf einem Prüfstand getestet wurde und wann das Fahrzeug im normalen Strassenverkehr unterwegs war. Am Prüfstand wurden die Abgase gemäß der Grenzwerte gereinigt, auf der Strasse wurde die Abgasreinigung reduziert bzw abgeschaltet. Dann wurde bis zu 40 mal mehr giftiges Stickoxid (Nox) als die Grenzwerte zuließen in die Luft geblasen. Dadurch wurden Umwelt und die Gesundheit von Menschen massiv geschädigt.
USA – Europa
In den USA hat VW über 26 Milliarden Euro als Schadenersatz und Strafschadenersatz bezahlt; das für nur 600.000 verkaufte Autos.
In Europa geht es um 8,5 Millionen Autos, doch VW weigert sich – ohne Klage – auch nur einen Cent Schadenersatz zu leisten.
Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist können Sie auf folgenden Seiten feststellen:
- Volkswagen
- Audi
- SEAT
- Skoda
Inzwischen hat jedoch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2020 VW wegen „arglistiger Täuschung“ und „sittenwidriger Schädigung“ zu Schadenersatz an die Käufer verurteilt. Allerdings hat der BGH inzwischen dieses Urteil eingeschränkt:
- Schadenersatz nur für den Motor EA 189, weil bei diesem Motor das deutsche Kraftfahrt Bundesamt (KBA) von VW getäuscht wurde.
- Schadenersatz nur für Käufe vor dem 22.9.2015, weil VW da angekündigt habe, ein „Software-Update“ durchzuführen.
- Schadenersatz (= Kaufpreis) abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer (lineare Abschreibung des Kaufpreises auf 250.000 km).
- Schadenersatz (= Kaufpreis) gegen Rückgabe des Fahrzeuges und ohne Zinsen für den Kaufpreis ab Zahlung; erst ab der Klage wird der Klagsbetrag – in Deutschland – mit 5% p.a. verzinst.
- Kein Schadenersatz bei bezahlten Leasing-Raten.
VW hat bis Ende 2020 im Fall von Klagen rasch einen Vergleich in Form einer Abschlagszahlung (ohne Rückgabe des Autos) angeboten. In einer Musterfeststellungsklage des vzbv in Deutschland hat sich VW mit deutschen Geschädigten auf rund 15 – 20% des Kaufpreises als Abschlagszahlung verglichen. Doch ausländische Geschädigte wurden von diesem Vergleich ausgeschlossen.
Seit 2021 ist die Reaktion von VW uneinheitlich: Mal wird nach einem Urteil Geld angeboten, mal geht VW in eine (aussichtslose) Berufung. Ziel von VW ist es, Schadenersatz möglichst lange hinauszuzögern, damit die Nutzungsentschädigung immer mehr vom Kaufpreis aufbraucht.
In Österreich gibt es bislang kein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) gegen VW. Der OGH hat einige Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Daher haben der OGH und viele Untergerichte die anhängigen Verfahren unterbrochen, bis die Entscheidung des EuGH vorliegt. Damit wird VW in die Hände gespielt, weil auch hier die Nutzungsentschädigung den Schadenersatz im Lauf der Zeit (und der gefahrenen Kilometer) mindert.
VW beruft sich im Übrigen nunmehr auch auf die Verjährung von Ansprüchen. Binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädigen (im ungünstigsten Fall ab 18.9.2015) seien die Ansprüche auf Schadenersatz verjährt, wenn nicht durch einen Anschluss als Privatbeteiligte im Strafverfahren gegen VW, das die Österreich bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) anhängig ist, oder durch Teilnahme an der Musterfeststellungsklage in Deutschland die Frist gehemmt worden ist. Doch in Österreich verjähren Ansprüche aus Betrug bzw Arglist erst binnen 30 Jahren. Daher kann man nach österreichischem Recht immer noch Klagen gegen VW einbringen.
Der VSV vermittelt für seine Mitglieder kosten- und risikolose Einzelverfahren vor deutschen und österreichischen Gerichten. Bislang wurden rund 600 Klagen eingebracht. Davon wurden rund 40 Verfahren verglichen. In rund 10 Verfahren gab es ein positives Urteil. Die Masse der Verfahren ist aber noch bei den Gerichten anhängig.
Der EuGH hat im Dezember 2020 eine Leitentscheidung getroffen: Jede Art von Abschalteinrichtung, auch die sogenannten „Thermofenster“ (idR Abschaltung bei Temperaturen unter 15 Grad und über 30 Grad) sind ein Verstoß gegen die EU Kfz-Typisierungsverordnung. Doch nun argumentiert VW, dass man beim Software-Update sowie bei anderen Motoren (etwa dem EA 288) diese Einrichtungen dem KBA offengelegt habe und dieses in Kenntnis dieser Einrichtungen die Typisierung genehmigt habe. Also liege hier keine „arglistige Täuschung“ der Behörde vor. Die Kunden wurden aber jedenfalls getäuscht und daher wird es auch bei diesen Motoren noch Klagen geben. Im Übrigen nicht nur gegen VW, sondern auch gegen Daimler-Mercedes, Opel, Renault, BMW, Fiat und andere Hersteller.
Der EuGH hat am 21.3.2023 entschieden, dass Schadenersatz auch bei bloßer Fahrlässigkeit des Herstellers zusteht.
Der VSV hat das Ziel, dass VW – durch viele Klagen – auch in Europa soviel zahlen muss, dass kein Gewinn aus diesem Betrug übrig bleibt. Denn nur wenn sich Unrecht letztlich nicht lohnt, wird VW und werden die Mitbewerber solche Tricks nicht mehr anwenden.