DIESEL-SKANDAL

VW / Audi / SEAT / Skoda / Porsche

Der VSV bringt vertreten durch die BREITENEDER Rechtsanwalt GmbH die erste umfassende Abhilfeklage im Dieselskandal in Österreich ein.

• Betroffene Konsument:innen, auch jene die bislang nichts unternommen haben, erhalten damit die Möglichkeit, ihre Ansprüche gesichert und ohne Kostenrisiko geltend zu machen.

• Der Beitritt zur Abhilfeklage ist ab sofort unter www.dieselanspruch.at  möglich. Und wohl die letzte Gelegenheit einer fairen Entschädigung durch VW.

• Bei Fragen zur Anmeldung und zum weiteren Ablauf wenden Sie sich bitte direkt an unsere Partner-Kanzlei unter: anfragen@dieselanspruch.at.

• Wenn Sie Ihren Fall bereits an unsere bisherige Diesel-Sammelaktion angeschlossen haben, und Ihr Fall alle Grundvoraussetzungen erfüllt, müssen Sie sich nicht ein weiteres Mal über dieselgate.at zur Abhilfeklage anmelden. Diese Fälle geben wir direkt an die Kanzlei weiter.

Die neue Klage hemmt die drohende Verjährung für alle beigetretenen Konsument:innen, die ab dem 15. Juli 2025 vom VW Konzern eingewandt werden könnte.

Damit stellt die Teilnahme an der Abhilfeklage die letzte Chance für rund 300.000 betroffene Konsumenten:innen in Österreich dar, doch noch zu ihrem Recht zu kommen.

„Wir räumen den Tatort Dieselskandal auf. Wer jetzt nicht handelt, verliert vielleicht für immer.“

Macht die Teilnahme an der Aktion Sinn für mich?

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
In der Rückrufdatenbank des deutschen KBG. Dort können Sie überprüfen, ob Ihr Fahrzeug aus dem Grund Fahrzeuge enthalten unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem“ zurückgerufen wurde.

Leider ist diese Datenbank nur schwierig zu durchblicken. Grundsätzlich kann gesagt werden: Alle EA 189 Motoren sind potenziell betroffen. Diese Motoren stecken in fast allen Kfz der Marken VW, Audi, Skoda & Seat, die zwischen 2008 und 2015 verkauft wurden.

Ich habe das Fahrzeug verkauft, kann ich trotzdem teilnehmen?

Ja. Ein Verkauf des Kfz stellt kein Hemmnis dar.

Ich habe das Fahrzeug gebraucht gekauft, kann ich trotzdem teilnehmen?

Ja. Ein Kauf eines Gebrauchtwagens ist kein Sonderfall mehr und einem Neuwagen-Kauf gleichgestellt.

Ich habe mein Fahrzeug geleased und nicht gekauft, kann ich teilnehmen?
Für die meisten KFZ mit Leasingvertrag (zB Finanzierungsleasing) können Rückforderungsansprüche gestellt werden. In unserer Erfahrung ist eine Abtretung des Schadenersatz-Anspruchs durch die Leasing-Geber*in an die Kfz Halter*innen kein Problem.

Ich bin noch Eigentümer:in des Fahrzeugs, habe es aber abgemeldet. Ist das ein Problem?
Nein, das Fahrzeug muss nicht auf Sie zugelassen sein, damit Sie Ansprüche stellen können, es muss nur in Ihrem Eigentum stehen.

In der Rückrufdatenbank des KBA steht, dass mein Motor bereits überarbeitet wurde. Habe ich also keinen Anspruch?
Doch. Wenn ein Rückruf erfolgt ist, besteht ein Anspruch, auch wenn der Motor mittlerweile mit einem Update verbessert wurde.

Vorgangsweise bei EA 189

Lydia Ninz zeigt, wie Sie herausfinden, ob Ihr Auto vom Volkswagen Dieselskandal betroffen ist.

  • Der Autokauf sollte bis Juli 2022 stattgefunden haben (Baujahre der Kfz 2009 bis 2014).

  • Sie können sich zur Sammelaktion anmelden, egal ob Sie das betreffende Auto noch besitzen oder bereits verkauft haben.

  • Zu diesem Motor ist die Rechtslage klar: Das war Betrug; der Kunde hat gegen VW Ansprüche auf Schadenersatz. Das bedeutet nach österreichischem Recht, dass man entweder Rückabwicklung (Auto zurück – Kaufpreis minus Nutzungsentschädigung) oder Wertminderung geltend machen kann. Diese Rechte verjähren in 30 Jahren – Verjährung ist also kein (erfolgreicher) Einwand von VW.

  • Der VSV hat rund 600 Mitglieder bei Einzelklagen am Landgericht Braunschweig unterstützt und einen Prozessfinanzierer vermittelt. Geklagt wurde auf Rückabwicklung. Seit Anfang 2024 ergehen im Stakkato Urteile des Gerichtes, in denen VW verurteilt wird. VW ist nun dazu übergegangen, diese Urteile zu akzeptieren bzw dann, wenn man das Auto nicht zurückgeben will, auch eine Abschlagszahlung vorzuschlagen. Wenn man die Urteile umsetzt, dann bekommt man auf den Klagsbetrag auch noch 5% Zinsen seit dem Klagstag.

Kosten

Update: Wenn Sie sich direkt über dieselskandal.at zur Abhilfeklage anmelden, muss Ihr Fall nicht mehr von uns bearbeitet und aufbereitet werden. Es fallen Ihnen dann keine Kosten mehr uns gegenüber an.

Die Teilnahmegebühr für die Sammelaktion beträgt für Nicht-VSV-Mitglieder 70 EUR und muss bei Anmeldung eingezahlt werden. Wir können Fälle erst bearbeiten und prüfen, wenn die Teilnahmegebühr vollständig entrichtet wurde.

Für VSV-Mitglieder, die alle fälligen Mitgliedsbeiträge beglichen haben, ist die Teilnahme an allen VSV-Sammelaktionen und Abhilfeklagen kostenlos. Der VSV-Mitgliedsbeitrag beträgt für Privatpersonen pro Jahr 60 EUR bei Überweisung und 50 EUR bei Onlinezahlung mit Lastschriftauftrag. Die VSV-Mitgliedschaft kann hier abgeschlossen werden.

Die Kosten von Abhilfeklagen trägt zur Gänze ein Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt das gesamte Kostenrisiko und erhält dafür im Erfolgsfall eine Beteiligung von 35% bzw. 37,5% (bei gerichtlicher Einbringung). Rechtsschutzversicherungen gewähren für die Kosten von Abhilfeklagen keine Deckung.

Einzelklagen sind mit Kostentragung einer Rechtschutzversicherung oder eines Prozesskostenfinanzierers möglich. Falls keine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung besteht, versuchen wir, den Fall an einen Prozesskostenfinanzierer zu vermitteln, der das Kostenrisiko des Verfahrens gegen eine Beteiligung von 35% im Erfolgsfall trägt, können die Übernahme durch einen Finanzierer aber nicht garantieren.

Der Diesel-Skandal

Am 18.9.2015 ist der Diesel-Skandal von VW bei der Abgasreinigung des Dieselmotors EA 189 öffentlich geworden. Inzwischen stehen auch andere Motoren anderer Hersteller im Verdacht illegale Abschalteinrichtungen zu verwenden.

Der VSV hat gegen VW bereits Urteile gewonnen und Schadenersatz einbringlich gemacht.

Zur weiteren Vorgangsweise und den Chancen muss man zwischen den Motoren der Fahrzeuge unterscheiden:

  • EA 189: Das ist jener Motor in VW, Audi, Skoda und Seat Fahrzeugen, bei denen VW Kunden und das Kraftfahrtbundesamt (KBA) betrogen hat. (Vorgangsweise bei EA 189)

  • EA 288: Auch hier gibt es unerlaubte Abschalteinrichtungen (zB „Thermofenster“), aber offenbar keinen Betrug des KBA, da in diesem Fall von VW diese Methoden im Verfahren der Typenzulassung angegeben wurden. Wir warten noch ab, wie sich die rechtliche Situation bei diesen Motoren entwickelt, bis wir Ihnen rechtliche Schritte empfehlen.

Macht die Teilnahme an der Aktion Sinn für mich?

Der Dieselskandal wurde von der amerikanischen Umweltbehörde am 18.9.2015 öffentlich gemacht. VW hatte in den USA den Motor EA 189 mit einer Abschalteinrichtung versehen, die erkannte, wann das Fahrzeug auf einem Prüfstand getestet wurde und wann das Fahrzeug im normalen Straßenverkehr unterwegs war.

Am Prüfstand wurden die Abgase gemäß den Grenzwerten gereinigt, auf der Straße wurde die Abgasreinigung reduziert bzw abgeschaltet. Dann wurde bis zu 40 mal mehr giftiges Stickoxid (Nox) als die Grenzwerte zuließen in die Luft geblasen. Dadurch wurden Umwelt und die Gesundheit von Menschen massiv geschädigt.

USA – Europa

In den USA hat VW über 26 Milliarden Euro als Schadenersatz und Strafschadenersatz bezahlt; das für nur 600.000 verkaufte Autos.
In Europa geht es um 8,5 Millionen Autos, doch VW weigert sich – ohne Klage – auch nur einen Cent Schadenersatz zu leisten.

Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, können Sie auf folgenden Seiten feststellen:

Inzwischen hat jedoch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2020 VW in Bezug auf den Motor EA 189 wegen „arglistiger Täuschung“ und „sittenwidriger Schädigung“ zu Schadenersatz an die Käufer verurteilt.

In einer Musterfeststellungsklage des vzbv in Deutschland hat sich VW mit deutschen Geschädigten auf rund 15 – 20% des Kaufpreises als Abschlagszahlung verglichen. Doch ausländische Geschädigte wurden von diesem Vergleich ausgeschlossen.

In Österreich hat der Oberste Gerichtshof (OGH) inzwischen ebenfalls klargestellt, dass VW in diesem Fall für Schadenersatz haftet. Man hat nach österreichischem Recht das Recht auf Rückabwicklung (Kaufpreis minus Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeuges) oder auf Wertminderung vom Kaufpreis in Höhe von zwischen 5% und 15%.

VW beruft sich auch auf die Verjährung von Ansprüchen. Doch in Österreich verjähren Ansprüche aus Betrug bzw Arglist erst binnen 30 Jahren. Daher kann man nach österreichischem Recht in Bezug auf den Motor EA 189 immer noch Klagen gegen VW einbringen.

Der VSV vermittelt für seine Mitglieder kosten- und risikolose Einzelverfahren vor deutschen und österreichischen Gerichten. Bislang wurden rund 600 Klagen eingebracht. Seit Anfang 2024 werden diese Klagen vom Landgericht Braunschweig zugesprochen und VW ergreift dagegen keine Rechtsmittel oder zieht diese zurück. Daher haben viele Kläger bereits Schadenersatz erhalten.

Der EuGH hat im Dezember 2020 eine Leitentscheidung getroffen: Jede Art von Abschalteinrichtung, auch die sogenannten „Thermofenster“ (idR Abschaltung bei Temperaturen unter 15 Grad und über 30 Grad) sind ein Verstoß gegen die EU Kfz-Typisierungsverordnung. Doch nun argumentiert VW, dass man beim Software-Update sowie bei anderen Motoren (etwa dem EA 288) diese Einrichtungen dem KBA offengelegt habe und dieses in Kenntnis dieser Einrichtungen die Typisierung genehmigt habe. Also liege hier keine „arglistige Täuschung“ der Behörde vor. Die Kunden wurden aber jedenfalls getäuscht, und daher wird es wohl auch bei diesen Motoren noch Klagen geben. Im Übrigen nicht nur gegen VW, sondern auch gegen Daimler-Mercedes, Opel, Renault, BMW, Fiat und andere Hersteller.

Der EuGH hat am 21.3.2023 entschieden, dass Schadenersatz auch bei bloßer Fahrlässigkeit des Herstellers zusteht.

Der VSV hat das Ziel, dass VW – durch viele Klagen – auch in Europa soviel zahlen muss, dass kein Gewinn aus diesem Betrug übrig bleibt. Denn nur wenn sich Unrecht letztlich nicht lohnt, wird VW und werden die Mitbewerber solche Tricks nicht mehr anwenden.

Diesel-Skandal

Was wann geschah

  • 25. September 2025

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    Typisierungsbescheid EA 189 war rechtswidrig

    Das dt. Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein urteilt in zweiter (und wohl letzter) Instanz, dass der Freigabebescheid des KBA aus dem Jahr 2016 für VW EA 189 Modelle rechtswidrig war. Wie die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit dem geltenden Recht umgesetzt werden wird, ist fraglich. Ein Rückruf von millionen Kfz steht im Raum.

  • OGH Urteil: Betrug auch bei EA 288 Motoren

    Mit seiner Entscheidung in 9 Ob 92/25g setzt der OGH die Haftung durch VW für die neuere Motoren-Generation „EA 288“ der alten (EA 189) prinzipiell gleich. Somit ist nun in der öst. Rechtsprechung endlich klargestellt, dass der Diesel-Skandal weitaus größer ist als bisher geurteilt und auch neuere Kfz der Abgasnorm Euro 6 betrifft.

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    26. August 2025

  • 14. Juli 2025

    Neue Sammelklage gegen VW

    Der VSV bringt gleich 5 neue Sammelklagen (Abhilfeklagen) gegen VW, Audi, Seat und Skoda ein. Klagsziel sind 15% vom Kaufpreis. VW soll nun endlich in großem Rahmen in Europa  zur Verantwortung gezogen werden.

  • VKI Vergleich mit VW

    Der VKI hat für 10.000 Personen Sammelklagen gegen VW geführt. Bis zu Urteilen hätte es noch Monate bis Jahre gedauert. Doch der VKI konnte einen Vergleich erzielen und es bekommen die Kläger nun statt 20% Wertminderung auf den Kaufpreis nur 8% des Kaufpreises ersetzt; in Durchschnitt 2.300 Euro.

    01. Oktober 2024

  • 24. April 2024

    VW in Italien zu 5 Millionen Euro Strafe verurteilt:

    In Italien ist die Kartellbehörde gegen den VW-Konzern wegen unlauterer Geschäftspraxis vorgegangen und hat eine Strafe von 5 Millionen Euro verhängt.

  • OLG Stuttgart verurteilt Mercedes zu Schadenersatz:

    Das OLG Stuttgart hat heute in einer Musterfeststellungsklage festgestellt, dass in den streitgegenständlichen Euro 5 & 6-Fahrzeugen (GLK- und GLC-Modelle, in denen der Motor OM 651 eingesetzt wurde) eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten ist.

    28. März 2024

  • 29. Dezember 2023

    VSV gewinnt 600 Klagen gegen VW

    Seit Herbst 2023 verhandelt das Gericht im Stakkato im Durchschnitt werden mehrere tausend Euro zugesprochen. Mehr

  • LG Braunschweig verurteilt VW erstmals nach österr. Recht zu Schadenersatz

    Das LG Braunschweig verurteilt VW nach österreichischem Recht zu Schadenersatz. Das Urteil sollte ein Eisbrecher sein. Es sollten nun weitere über 400 Verurteilungen folgen.

    13. Juni 2023

  • 25. April 2023

  • 21. März 2023

  • 21. Februar 2023

  • Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hebt Typisierung für VW Golf auf

    Das Verwaltungsgericht von Schleswig-Holstein hebt über Klage durch die Deutsche Umwelt Hilfe (DUH) den Typisierungsbescheid des dt. Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) für den VW Golf auf, weil die Software ein illegales „Thermofenster“ enthält. Würde das Urteil rechtskräftig müsste VW entweder diese Software ändern oder Millionen Fahrzeugen würde die Zulassung entzogen.

    20. Februar 2023

  • 14. Juli 2022

  • 2. Juni 2022

  • 3. März 2022

  • Erste rechtskräftige Urteile gegen VW in VSV-Verfahren

    Es werden erste Urteile gegen VW vor dem Landgericht Braunschweig rechtskräftig und es gibt Abschlagszahlungen an die Kläger.

    Juli/August 2021

  • 14. Juli 2021

    Handelsgericht von Amsterdam verurteilt VW

    Das Handelsgericht von Amsterdam verurteilt VW in einer Sammelklage zur Zahlung von 3000 Euro für Neuwagen- und 1500 Euro für Gebrauchtwagenkäufer.

  • Handelsgericht Venedig verurteilt VW

    Das Handelsgericht von Venedig verurteilt VW in einer Sammelklage von Altroconsumo zu Schadenersatz an die Kläger.

    3. Juni 2021

  • 6. Mai 2021

    EuGH Vorabentscheidung

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in einem Vorabentscheidungsverfahren aus Frankreich klar, dass eine Einrichtung, die jeden Parameter im Zusammenhang mit dem Ablauf der in der Verordnung vorgesehenen Zulassungsverfahren erkennt (so etwa auch die Temperatur), um die Leistung des Emissionskontrollsystems bei diesen Verfahren zu verbessern und so die Zulassung des Fahrzeugs zu erreichen, eine „Abschalteinrichtung“ darstellt, die gemäß der EU Kfz Typisierungsverordnung illegal ist.

  • Handelsgericht Madrid verurteilt VW

    Das Handelsgericht in Madrid verurteilt VW in einer Sammelklage der spanischen Verbraucherorganisation OCU zur Zahlung von insgesamt 22.629.000 Millionen Euro an Schadenersatz.

    25. Jänner 2021

  • 19. Jänner 2021

    Entscheidung des BGH zu "Thermofenster"

    Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet, dass die Entwicklung und Einsatz einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems, eines sog. Thermofenster, für sich genommen nicht ausreicht, um Schadensersatzansprüche der Käufer von damit ausgestatteten Diesel-Pkw nach § 826 BGB zu begründen.

  • Vergleich des vzbv mit VW

    Der deutsche Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) erzielt mit VW einen aussergerichtlichen Vergleich mit Abschlagszahlungen von rund 15 – 20 Prozent des jeweiligen Kaufpreises des Fahrzeuges. Dieser Vergleich wird aber nur für Deutsche geschlossen; Käufer im Ausland werden nicht berücksichtigt. Der vzbv zieht in der Folge seine Musterfeststellungsklage gegen VW zurück.

    20. März 2020

  • 25. Mai 2020

    Entscheidung des BGH zur "sittenwidrigen Schädigung"

    Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) verurteilt VW im Hinblick auf den Motor EA 189 zum Schadenersatz wegen „arglistiger Täuschung“ von Behörden und Käufern, die eine „sittenwidrige Schädigung“ darstellt.

  • EuGH sieht Abschalteinrichtungen als illegal an

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in einem Vorabentscheidungsverfahren fest, dass jede Art von Abschalteinrichtung – so auch die „Thermofenster“ – gegen die EU-Kfz-Typisierungsrichtlinie verstossen.

    17. Dezember 2020

  • 1. November 2019

    Musterfeststellungsklage des vzbv gegen VW

    Der deutsche Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) bringt gegen VW eine Musterfeststellungsklage beim OLG Braunschweig ein. Es werden sich über 400.000 geschädigte Käufer aus dem In- und Ausland des Verfahren anschließen.

  • VKI bringt Sammelklagen gegen VW ein

    Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bringt gegen VW bei allen 16 Landesgerichten in Österreich Sammelklagen auf Wertminderung ein. Diese Vorgangsweise ist notwendig, da die Klagen an den jeweiligen Wohnsitzen der Kläger einzubringen sind. Die Verfahren werden von VW verschleppt. So wird die örtliche Zuständigkeit bestritten. Diese Frage landet schließlich beim EuGH. Dieser entscheidet für die Zuständigkeit österreichischer Gerichte. Doch in der Folge werden viele der Klagen unterbrochen, bis der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des OGH entschieden hat. Das ist noch anhängig. Doch selbst bei Fortsetzung der Verfahren drohen – bei Klage auf Wertminderung – weitere Verzögerungen durch Sachverständigengutachten zum Minderwert.

    September 2019

  • 14. Jänner 2016

    WKStA eröffnet Ermittlungen gegen VW

    Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eröffnet wegen des Motors EA 189 ein Ermittlungsverfahren gegen VW. Tausende Käufer schließen sich dem Verfahren als Privatbeteiligte an.

  • Amerikanische Umweltbehörde macht VW-Diesel-Skandal öffentlich

    Die amerikanische Umweltbehörde macht in einem Presse-Statement bekannt, dass gegen VW wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen Verfahren eröffnet wurden. Diese Verfahren und Sammelklagen führen in der Folge sehr rasch dazu, dass VW über 26 Milliarden Euro an Schadenersatz und Strafschadenersatz an amerikanische Käufer zu zahlen hat.

    18. September 2015

Ein Rechtsgutachten zum österreichischen Recht für das Landgericht Braunschweig bringt:

  1. Schadenersatzansprüche verjähren erst nach 30 Jahren!
  2. Auch Zinsen für Kredite – wofür auch immer – die während der Nutzungszeit des Fahrzeuges bezahlt werden, sind als Schaden geltend zu machen.

Textpassage

Aktuell

  • Der VKI hat für 10.000 Personen Sammelklagen gegen VW geführt und konnte einen Vergleich erzielen; es bekommen die Kläger nun statt 20% Wertminderung auf den Kaufpreis nur 8% des Kaufpreises ersetzt; in Durchschnitt 2.300 Euro.
  • BGH geht beim VW Motor EA 288 wegen des „Thermofensters“ als illegaler Abschalteinrichtung einen Bereich von 5% bis 15% Wertverlust vom Kaufpreis als Schadenersatz vor. Davon sind Millionen Fahrzeuge betroffen. Der VSV vermittelt auch dazu risikofreie Klagen in Deutschland. Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, finden Sie hier.

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