DIESEL-SKANDAL
VW / Audi / SEAT / Skoda / Porsche
Am 18.9.2015 ist der Diesel-Skandal von VW bei der Abgasreinigung des Dieselmotors EA 189 öffentlich geworden. Inzwischen stehen auch andere Motoren anderer Hersteller im Verdacht illegale Abschalteinrichtungen zu verwenden.
Der VSV bietet seinen Mitgliedern risikolose Schadenersatzklagen gegen Autohersteller an, deren Fahrzeuge behördlich oder freiwillig zurückgerufen wurde. Der VSV hat gegen VW bereits Urteile gewonnen und Schadenersatz einbringlich gemacht.
Zur weiteren Vorgangsweise und den Chancen muss man zwischen den Motoren der Fahrzeuge unterscheiden:
- EA 189: Das ist jener Motor in VW, Audi, Skoda und Seat Fahrzeugen, bei denen VW Kunden und das Kraftfahrtbundesamt (KBA) betrogen hat. (Vorgangsweise bei EA 189)
- EA 288: Auch hier gibt es unerlaubte Abschalteinrichtungen (zB „Thermofenster“), aber offenbar keinen Betrug des KBA, da in diesem Fall von VW diese Methoden im Verfahren der Typenzulassung angegeben wurden. Wir warten noch ab, wie sich die rechtliche Situation bei diesen Motoren entwickelt, bis wir Ihnen rechtliche Schritte empfehlen.
Mehr Info
Macht die Teilnahme an der Aktion Sinn für mich?
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
In der Rückrufdatenbank des deutschen KBG. Dort können Sie überprüfen, ob Ihr Fahrzeug aus dem Grund „Fahrzeuge enthalten unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem“ zurückgerufen wurde.
Ich habe das Fahrzeug verkauft, kann ich trotzdem teilnehmen?
Das ist kein Problem, solange Sie Unterlagen zum Verkauf und den Kilometerstand bei Übergabe dokumentiert haben.
Ich habe mein Fahrzeug geleased und nicht gekauft, kann ich teilnehmen?
Auch für KFZ mit Leasingvertrag können unter Umständen Rückforderungsansprüche gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug mittlerweile gekauft haben, und zwar entweder freiwillig vor dem 25.09.2015 (als der Dieselskandal bekannt wurde) oder aufgrund einer Verpflichtung im Leasingvertrag.
Ich bin noch Eigentümer:in des Fahrzeugs, habe es aber abgemeldet. Ist das ein Problem?
Nein, das Fahrzeug muss nicht auf Sie zugelassen sein, damit Sie Ansprüche stellen können, es muss nur in Ihrem Eigentum stehen.
In der Rückrufdatenbank des KBA steht, dass mein Motor bereits überarbeitet wurde. Habe ich also keinen Anspruch?
Nein. Wenn ein Rückruf erfolgt ist, besteht ein Anspruch, auch wenn der Motor mittlerweile mit einem Update verbessert wurde.
Vorgangsweise bei EA 189
Lydia Ninz zeigt wie Sie herausfinden, ob ihr Auto vom Volkswagen Dieselskandal betroffen ist.
- Der Autokauf sollte zwischen Jänner 2011 und August 2015 stattgefunden haben (Baujahre Jänner 2009 bis Jänner 2014).
- Sie können sich zur Sammelaktion anmelden, egal ob Sie das betreffende Auto noch besitzen oder bereits verkauft haben.
- Zu diesem Motor ist die Rechtslage klar: Das war Betrug; der Kunde hat gegen VW Ansprüche auf Schadenersatz. Das bedeutet nach österreichischem Recht, dass man entweder Rückabwicklung (Auto zurück – Kaufpreis minus Nutzungsentschädigung) oder Wertminderung geltend mache kann. Diese Rechte verjähren in 30 Jahren – Verjährung ist also kein (erfolgreicher) Einwand von VW.
- Der VSV hat rund 600 Kunden bei Einzelklagen am Landgericht Braunschweig unterstützt und einen Prozessfinanzierer vermittelt. Geklagt wurde auf Rückabwicklung. Seit Anfang 2024 ergehen im Stakkato Urteile des Gerichtes, in denen VW verurteilt wird. VW ist nun dazu übergegangen, diese Urteile zu akzeptieren bzw dann, wenn man das Auto nicht zurückgeben will, auch eine Abschlagszahlung vorzuschlagen. Wenn man die Urteile umsetzt, dann bekommt man auf den Klagsbetrag auch noch 5% Zinsen seit dem Klagstag.
Der weitere Prozess wird wie folgt ablaufen
- Wir prüfen, ob eine Klage in Ihrem Fall aussichtsreich ist.
- Wir fragen bei der Rechtsschutzversicherung oder beim Prozesskostenfinanzierer um Übernahme Ihres Falls an.
- Wir versuchen, Generalvergleiche abzuschließen, durch die möglichst viele Teilnehmer:innen der Sammelaktion entschädigt werden.
- Wir informieren Sie über die weiteren Schritte.
- Es besteht für Sie kein Kostenrisiko. Entweder übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, oder es kommt – bei Prozessfinanzierung – zu einem Generalvergleich, für den Ihnen keine Kosten entstehen, oder es werden – bei Prozessfinanzierung – Ansprüche am Landgericht Braunschweig durchgesetzt; dann muss VW die Kosten übernehmen.
Um an unseren Sammelaktionen teilzunehmen, müssen Sie Mitglied des VSV sein. Wir können Ihren Fall daher erst prüfen, wenn wir Ihren Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr erhalten haben.
Zurückgerufene Fahrzeuge
Auf der Web-Site des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) sehen Sie, ob Ihr Fahrzeug wegen des Rückrufgrundes „Fahrzeuge enthalten unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem“ freiwillig oder behördlich zurückgerufen wurde. (Falls deshalb Ihr Fahrzeug zu einem Software-Update in die Werkstatt gerufen wurde, ist das ein Hinweis, dass ein solcher Rückruf vorliegt.)
Dazu brauchen Sie die Marke und das Model Ihres Fahrzeuges. Diese Daten entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsschein:
Ein Rechtsgutachten zum österreichischen Recht für das Landgericht Braunschweig bringt:
KOSTEN
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden unsere Anwälte – für Sie kostenlos – um Deckung der Klage ansuchen.
Wenn es keine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung gibt, suchen wir für Ihren Fall nach einem Prozesskostenfinanzierer, der das Kostenrisiko gegen eine Erfolgsprovision von 35% übernimmt.
Um an unseren Sammelaktionen teilzunehmen ist eine VSV-Mitgliedschaft (Verbraucher 60,00 €, Ein-Personen-Unternehmen 90,00 €, Kleine und mittlere Unternehmen 140,00 €) erforderlich.
Der Diesel-Skandal
Der Dieselskandal wurde von der amerikanischen Umweltbehörde am 18.9.2015 öffentlich gemacht. VW hatte in den USA den Motor EA 189 mit einer Abschalteinrichtung versehen, die erkannte, wann das Fahrzeug auf einem Prüfstand getestet wurde und wann das Fahrzeug im normalen Straßenverkehr unterwegs war.
Am Prüfstand wurden die Abgase gemäß den Grenzwerten gereinigt, auf der Straße wurde die Abgasreinigung reduziert bzw abgeschaltet. Dann wurde bis zu 40 mal mehr giftiges Stickoxid (Nox) als die Grenzwerte zuließen in die Luft geblasen. Dadurch wurden Umwelt und die Gesundheit von Menschen massiv geschädigt.
USA – Europa
In den USA hat VW über 26 Milliarden Euro als Schadenersatz und Strafschadenersatz bezahlt; das für nur 600.000 verkaufte Autos.
In Europa geht es um 8,5 Millionen Autos, doch VW weigert sich – ohne Klage – auch nur einen Cent Schadenersatz zu leisten.
Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist können Sie auf folgenden Seiten feststellen:
- Volkswagen
- Audi
- SEAT
- Skoda
Inzwischen hat jedoch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2020 VW in Bezug auf den Motor EA 189 wegen „arglistiger Täuschung“ und „sittenwidriger Schädigung“ zu Schadenersatz an die Käufer verurteilt.
In einer Musterfeststellungsklage des vzbv in Deutschland hat sich VW mit deutschen Geschädigten auf rund 15 – 20% des Kaufpreises als Abschlagszahlung verglichen. Doch ausländische Geschädigte wurden von diesem Vergleich ausgeschlossen.
In Österreich hat der Oberste Gerichtshof (OGH) inzwischen ebenfalls klargestellt, dass VW in diesem Fall für Schadenersatz haftet. Man hat nach österreichischem Recht das Recht auf Rückabwicklung (Kaufpreis minus Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeuges) oder auf Wertminderung vom Kaufpreis in Höhe von zwischen 5% und 15%.
VW beruft sich auch auf die Verjährung von Ansprüchen. Doch in Österreich verjähren Ansprüche aus Betrug bzw Arglist erst binnen 30 Jahren. Daher kann man nach österreichischem Recht in Bezug auf den Motor EA 189 immer noch Klagen gegen VW einbringen.
Der VSV vermittelt für seine Mitglieder kosten- und risikolose Einzelverfahren vor deutschen und österreichischen Gerichten. Bislang wurden rund 600 Klagen eingebracht. Seit Anfang 2024 werden diese Klagen vom Landgericht Braunschweig zugesprochen und VW ergreift dagegen keine Rechtsmittel oder zieht diese zurück. Daher haben viele Kläger bereits Schadenersatz erhalten.
Der EuGH hat im Dezember 2020 eine Leitentscheidung getroffen: Jede Art von Abschalteinrichtung, auch die sogenannten „Thermofenster“ (idR Abschaltung bei Temperaturen unter 15 Grad und über 30 Grad) sind ein Verstoß gegen die EU Kfz-Typisierungsverordnung. Doch nun argumentiert VW, dass man beim Software-Update sowie bei anderen Motoren (etwa dem EA 288) diese Einrichtungen dem KBA offengelegt habe und dieses in Kenntnis dieser Einrichtungen die Typisierung genehmigt habe. Also liege hier keine „arglistige Täuschung“ der Behörde vor. Die Kunden wurden aber jedenfalls getäuscht und daher wird es wohl auch bei diesen Motoren noch Klagen geben. Im Übrigen nicht nur gegen VW, sondern auch gegen Daimler-Mercedes, Opel, Renault, BMW, Fiat und andere Hersteller.
Der EuGH hat am 21.3.2023 entschieden, dass Schadenersatz auch bei bloßer Fahrlässigkeit des Herstellers zusteht.
Der VSV hat das Ziel, dass VW – durch viele Klagen – auch in Europa soviel zahlen muss, dass kein Gewinn aus diesem Betrug übrig bleibt. Denn nur wenn sich Unrecht letztlich nicht lohnt, wird VW und werden die Mitbewerber solche Tricks nicht mehr anwenden.
Aktuell
- Der VKI hat für 10.000 Personen Sammelklagen gegen VW geführt und konnte einen Vergleich erzielen; es bekommen die Kläger nun statt 20% Wertminderung auf den Kaufpreis nur 8% des Kaufpreises ersetzt; in Durchschnitt 2.300 Euro.
- In Italien verhängte die Kartellbehörde gegen VW wegen unlauterer Geschäftspraxis eine Strafe von 5 Millionen Euro. Gute Nachrichten also für die Teilnehmer:innen unserer Sammelaktion aus Südtirol: auch nach italienischem Recht ist ein Meilenstein erreicht und geklärt, dass VW bei den Abgaswerten betrogen hat. Die Gerichtsverfahren sollten dadurch beschleunigt werden.
- BGH geht beim VW Motor EA 288 wegen des „Thermofensters“ als illegaler Abschalteinrichtung einen Bereich von 5% bis 15% Wertverlust vom Kaufpreis als Schadenersatz vor. Davon sind Millionen Fahrzeuge betroffen. Der VSV vermittelt auch dazu risikofreie Klagen in Deutschland. Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, finden Sie hier.
- OGH bejaht Herstellerhaftung von VW – auch für Software-Update mit Thermofenster / LG Braunschweig verurteilt VW zu Schadenersatz nach österr. Recht
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