Klage gegen VW gewonnen

Abzug Nutzungsentgelt ohne Nutzung

Deutsches Gericht schützt VW mit absurden Argumenten vor zuviel Schadenersatz

Wien (OTS) – „Was das deutsche Gericht mit einem siegreichen Kläger aus Österreich aufgeführt hat, bringt das Fass zum Überlaufen. Es zeigt, wie stark beim Landgericht Braunschweig der Schutz des Konzerns im Vordergrund steht“, kritisiert Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV). 

Der Fall: Ein Tiroler hat mit Hilfe des VSV erfolgreich den VW Konzern wegen Abgasreinigungs-Manipulationen geklagt. Das Landgericht Braunschweig hat ihm in erster Instanz 16.430 Euro für seinen neun Jahre alten Audi Q3 zu gesprochen.

Stein des Anstoßes ist die Berechnung des Nutzungsentgeltes. Dieses darf der Konzern – laut Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) – für die gefahrenen Kilometer verrechnen, sodass er den siegreichen Klägern weniger Schadenersatz zahlen muss. Je mehr man mit dem Betrugsauto gefahren ist, desto höher das Nutzungsentgelt und umso niedriger der Schadenersatz.

„Der Tiroler ist mit seinem neun Jahre alten Auto nur knapp 2500 Kilometer gefahren, seit er mit Hilfe des VSV VW in Deutschland geklagt hat. Das vom Schadenersatz abzuziehende Nutzensentgelt wäre mit 300 Euro eher niedrig ausgefallen“, schildert der deutsche Vertrauensanwalt des Verbraucherschutzvereins Andrè Tittel (Berlin). „Doch die Richterin setzte plötzlich ein höheres Nutzungsentgelt von 6000 Euro an, völlig losgelöst von den tatsächlich gefahrenen Kilometern und zum Schaden unseres Mandanten an.“ Sie berief sich dabei auf die „üblicherweise im Durchschnitt gefahrene Kilometeranzahl“. Tittel: „Das ist eindeutig gesetzwidrig, daher haben wir für unseren Mandanten bereits Berufung eingelegt“.

Der Tiroler Autobesitzer ist mit dem Betrugs-Audi bewußt wenig gefahren, aus zwei Gründen. Erstens hat er die Freude am Fahrzeug verloren, als er ein halbes Jahr nach Kauf des Gebrauchtwagens erfuhr, dass sein Fahrzeug viel zu viel Schadstoff in die Luft bläst. Zweitens schaltete sich seit dem Software-Update nach jeder Fahrt ein Kühlmechanismus ein, der die Batterie vorzeitig aufbrauchte.

„Deutsche Gerichte machen der deutschen Autoindustrie im Dieselskandal die Mauer und erfinden immer neue Gründe, weshalb der Schadenersatz für den Betrug der Kunden und Behörden herabzusetzen wäre,“ resümiert Kolba. „Doch wir werden weitere risikolose Klagen in Deutschland vermitteln, um den Unrechtsgewinn der Autoindustrie zumindestens so gut es geht abzuschöpfen.“