Ist der VSV eine qualifizierte Einrichtung?
Ja. Der VSV ist nach dem österreichischen Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz (QEG) als qualifizierte Einrichtung anerkannt, auch für grenzüberschreitende Verbandsklagen. Die Europäische Kommission führt ihn seit 10. Dezember 2024 in ihrer öffentlichen Liste der qualifizierten Einrichtungen. Das QEG setzt die EU-Verbandsklagen-Richtlinie (EU) 2020/1828 um.
Was ist der Unterschied zwischen VSV und VKI?
Beide sind Verbraucherorganisationen, aber unabhängig voneinander. Der VKI ist im Konsumentenschutzgesetz als klagebefugter Verband genannt, der VSV ist als qualifizierte Einrichtung nach dem QEG klagebefugt. Der VSV ist ein von Politik und Wirtschaft völlig unabhängiger Verein mit eigenen Mitgliedern, die er in Sammelaktionen vertritt.
Wer leitet den VSV?
Obfrau ist Daniela Holzinger BA (2013–2019 Abgeordnete zum Nationalrat), Geschäftsführer ist Dr. Sebastian Reinfeldt. Die Rechtsabteilung leitet Mag.a Miriam Faber.
Wie finanziert sich der VSV?
Über Mitgliedsbeiträge, Verfahrenserlöse sowie Projektförderungen, unter anderem durch das Sozialministerium. Verbandsklagen werden in ausgewählten Fällen über Prozessfinanzierer abgesichert, sonst trägt der VSV die Kosten aus seinem Rechtshilfefonds. An Sammelaktionen nehmen Mitglieder in der Regel ohne eigenes Kostenrisiko teil.