Sammelklage gegen META
Der Konzern Meta, Betreiber von Instagram und Facebook, überwacht rechtswidrig mithilfe seiner „Meta Business Tools“ große Teile des Privatlebens seiner Nutzer.
Meta liest auf tausenden Webseiten und Apps heimlich mit, was Sie dort tun, speichert es ab, und verdient mit Ihrer Überwachung Milliarden.
Betroffen von der Meta-Überwachung sind allein in Deutschland 50 Millionen Menschen.
Diese Überwachung ist nach europäischem Datenschutzrecht (DSGVO) illegal.
Mit einer Verbandsklage geht der Verbraucherschutzverein (VSV) gegen Meta vor. Als Instagram- oder Facebook-Nutzer können Sie sich hier kostenfrei und ohne Risiko zur Klage anmelden.
Sie haben Ihren Wohnsitz in Österreich:
Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland:
In Deutschland wurden die Forderungen gegenüber Meta bereits in vielen Einzelklagen gerichtlich bestätigt. Erst im Juli 2025 sorgte ein Urteil des LG Leipzig für großes mediales Aufsehen (u.a. BILD, Stern, Stiftung Warentest, RTL ”Punkt 12” berichteten).
Eine aktuelle Liste der interessantesten Urteile finden Sie auf der Webseite von Stiftung Warentest. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Neben einer Abhilfeklage auf Schadenersatz in Deutschland, machen wir die Ansprüche nun auch für österreichische Verbraucher geltend.
ACHTUNG: vorerst führen wir, bis erste Erfahrungswerte aus Deutschland vorhanden sind, als ersten Schritt für österr. Staatsbürger:innen eine Unterlassungsklage vor dem Handelsgericht Wien und ggf. in Zukunft auch in Österreich eine Abhilfeklage, auf Schadenersatz weshalb ein konkreter Anschluss/Beitritt zu einer Klage in Ö aktuell nicht möglich ist.
Jedoch ersuchen wir Sie sich schon vorab anzumelden und vorzumerken (siehe Button oberhalb „Wohnsitz Österreich“).
Für Verbraucher ist das Verfahren kostenfrei und risikolos.
Pressekonferenz „Verbraucherschutzverein reicht Klage gegen Meta ein“
11.9.2025 — Quelle: ORF.ON
Verbandsklage: Wie funktioniert sie, warum ist sie kostenfrei?
Seit Dezember 2024 ist der VSV als qualifizierte Einrichtung für Verbandsklagen anerkannt und kann seither auch europaweit Unterlassungs- und Abhilfeklagen einbringen.
Unterlassungsklagen können sich gegen jeglichen Gesetzesverstoß, der die kollektiven Interessen von Verbrauchern beeinträchtigt, richten. Mit Einbringung einer Klage wird die Verjährung der Ansprüche aller Verbraucher, die betroffen sind, gehemmt; unabhängig davon, ob es sich um österreichische oder ausländische Staatsbürger handelt. Abhilfeklagen dienen der gemeinsamen Durchsetzung von Ansprüchen von Verbrauchern.
Der VSV wurde sowohl für Klagen im Inland als auch für grenzüberschreitende Klagen als QE anerkannt.
DEUTSCHLAND – Verbraucher mit Wohnsitz in D
Im Fall der Klage gegen META tritt der gemeinnützigeVerbraucherschutzverein (VSV) stellvertretend als Kläger für alle betroffenen Verbraucher auf und hat eine Verbandsklage (umgangssprachlich Sammelklage) vor dem hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (Aktenzeichen: 11 VKl 1/25) eingereicht.
Beim Bundesamt der Justiz wird ein Klageregister eröffnet, in dem sich alle Verbraucher kostenlos anmelden können.
Das Verfahren führt die spezialisierte Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen aus Berlin, die sämtliche von Stiftung Warentest aufgeführten Urteile erstritten hat.
Durch die Anmeldung werden Sie selbst nicht Beteiligter des Klageverfahrens. Auf Sie kommen keinerlei Verpflichtungen oder Kosten zu.
Die Finanzierung des Verfahrens und Ihrer anwaltlichen Beratung übernimmt der Prozessfinanzierer Padronus. Dadurch entstehen dem einzelnen Verbraucher keine Kosten. Im Erfolgsfall erhält Padronus einen Anteil in Höhe von 9,5% des Ihnen zugesprochenen Betrags.
ÖSTERREICH – Verbraucher mit Wohnsitz in Ö
Der VSV hat beim Handelsgericht Wien gegen META eine Unterlassungsklage eingebracht. Diese Klage hemmt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen aller Meta-Kunden bzw von den Datenschutzverletzungen durch Meta Betroffenen. Der VSV wird den Fortgang der Abhilfeklage in Deutschland verfolgen und es ist auch in Österreich eine Abhilfeklage in Planung.
Unterlassungs- und Abhilfeklagen sind neue Instrumente nach der Umsetzung der EU- Richtlinie für Verbandsklagen. Auch die Stellung des VSV als qualifizierte Einrichtung ist nur dieser Umsetzung zu verdanken. Doch nun legt der VSV los und ist bei Klagen für Verbraucherinteressen hoch aktiv.
Wer kann mitmachen?
Sie können der Verbandsklage gegen Meta beitreten, wenn Sie
- Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und
- Instagram- und/oder Facebook-Nutzer sind
Meta wird verklagt auf Auskunft und Löschung ihrer illegal gesammelten Daten,Unterlassung und zudem pro Nutzer auf einen Schadenersatz von • 5.000 Euro für volljährige Nutzer
• 10.000 Euro für minderjährige Nutzer Sie können
- die Anmeldung zur Verbandsklage in die Wege leiten und
- erhalten eine kostenfreie anwaltliche Beratung (ausschließlich per E-Mail) zur
richtigen Verhaltensweise gegenüber Meta
FAQ
Was genau wird Meta vorgeworfen?
Meta erstellt von jedem Nutzer, egal ob Instagram oder Facebook, einen digitalen Fingerabdruck. Die technischen Daten, die beim Surfen übermittelt werden, können genutzt werden, um jeden einzelnen Nutzer eindeutig wiederzuerkennen. Dies ist selbst dann möglich, wenn ein Nutzer die Geräte wechselt, seine E-Mail-Adresse ändert oder eine neue Handynummer nutzt.
Hierfür verwendet Meta sogenannte Meta Business Tools – kleine, für Sie unsichtbare Programme, die das Unternehmen Websitebetreibern, App-Entwicklern und Business- Partnern zur Verfügung stellt. Diese Programme helfen den Partnern, ihre Apps und Websites mit Meta zu integrieren.
Die Meta Business Tools laufen auf vielen der größten Webseiten und Apps im Hintergrund, darunter reichweitenstarke Angebote wie Nachrichten- und Shoppingportale, medizinische Hilfen oder Dating- und Erotikwebseiten. Alles, was auf diesen fremden Seiten oder Apps eingegeben oder angeklickt wird, wird an Meta weitergeleitet und gespeichert. Also auch Inhalte aus der innersten Intimsphäre wie beispielsweise zur Weltanschauung, Gesundheit oder zu sexuellen Vorlieben.
Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Juli 2023 (Az. C-252/21) ist jedoch klar: Mit dieser Geschäftspraxis verstößt Meta gegen die DSGVO.
Was ist eine Verbandsklage?
Mangelhafte Produkte, Datenschutzverletzungen oder Verstöße gegen das Kartellrecht führen oft zu Massenklagen (prominentes Beispiel ist der Diesel-Abgasskandal). Diese vielen Verfahren sind eine hohe Belastung für die Gerichte, die über jede Klage einzeln entscheiden müssen.
Auf Seiten der Verbraucher ist eine Klage oft ein finanzielles Risiko, was oftmals nur durch eine kostspielige Rechtsschutzversicherung abgefedert werden kann. Deshalb hat der Gesetzgeber 2023 den Weg frei gemacht für die Verbandsklage.
Die Verbandsklage – umgangssprachlich auch als Sammelklage bezeichnet – umfasst zwei Klagearten: die Musterfeststellungsklage (D) und die Abhilfeklage. Der Verbraucherschutzverein VSV nutzt beide Instrumente innerhalb einer Klage und macht im Wege einer Abhilfeklage Ansprüche aller im Verbandsklageregister angemeldeten Verbraucher auf Auskunft und Löschung der Daten sowie auf Schadensersatz und im
Wege einer Musterfeststellungsklage das Recht auf Unterlassung der zukünftigen Datenverarbeitung geltend.
Was macht ein Prozessfinanzierer?
Prozesskostenfinanzierung ist eine Dienstleistung, bei der ein externer Finanzierer die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt. Im Gegenzug erhält der Finanzierer im Erfolgsfall einen vorher vereinbarten Anteil am Gewinn oder der Entschädigung. Dies ermöglicht es Menschen oder Unternehmen, ihre Ansprüche durchzusetzen, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen.
Die anstehenden Kosten der Verbandsklage gegen Meta trägt zu 100 % der Prozessfinanzierer Padronus.
Padronus erhält im Fall, dass der Prozess gegen Meta erfolgreich verläuft, 9,5 % des Ihnen zugesprochenen Betrages. Falls die Klage nicht erfolgreich ist, entstehen für Sie keinerlei Kosten.
Beispiel: Wenn Ihnen 2.000 Euro zugesprochen werden, erhalten Sie 1.810 Euro, Padronus erhält 190 Euro.
Für Betroffene, die eine Rechtsschutzversicherung haben, besteht außerdem die Möglichkeit einer ausführlichen persönlichen anwaltlichen Beratung, um die richtige Wahl zwischen einer vom Rechtsschutzversicherer finanzierten Einzelklage oder der Teilnahme an der Verbandsklage zu treffen.
Warum klagt der Verbraucherschutzverein und was bewirkt meine Anmeldung?
Mit der Verbandsklage können qualifizierte Verbraucherverbände und Verbraucherzentralen gleichartige Leistungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einklagen.
Der Verbraucherschutzverein (VSV) ist solch ein qualifizierter Verein und kann für alle Verbraucher ein Urteil erwirken.
Dazu müssen sich die Verbraucher im Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden, damit das Ergebnis der Klage für sie gilt. Über die Seite www.www.meta- klage.de übernimmt die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen die Anmeldung kostenfrei und ohne Risiko für Sie.
Wie kann ich mich anmelden?
Verbraucher können sich über die Seite www.meta-klage.de anmelden.
Hier werden Verbraucher-Anfragen an die Kanzlei BK Baumeister & Kollegen weitergeleitet, die die Anmeldung zur Verbandsklage in die Wege leitet. Verbraucher erhalten alle nötigen Informationen und müssen danach nichts weiter tun. Es entstehen keine Kosten für Verbraucher und Verbraucherinnen.
Sobald das Klageregister eröffnet wird, ist es auch möglich, sich selbst beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anzumelden. Das BfJ stellt Formulare für Anmeldung, Abmeldung und Änderungen zur Verfügung. Auch für solche Selbstanmelder sind 9,5 % des Ertrages dem Prozessfinanzierer Padronus versprochen.
Wie hoch sind die Erfolgschancen?
Aktuell wird Meta von ca. 50 Prozent der deutschen Gerichte verurteilt, weitere 50 Prozent weisen die Klagen ab.
Die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen führt seit 2023 Einzelklagen gegen Meta zum Thema Überwachung.

