Wer wir sind

Der Verbraucherschutzverein (VSV), offiziell Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen, ist eine unabhängige Verbraucherorganisation mit Sitz in Wien. Der VSV ist staatlich anerkannt als qualifizierte Einrichtung nach dem Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz (QEG) und darf damit in Österreich Verbandsklagen führen, sowohl Unterlassungsklagen als auch Abhilfeklagen auf Schadenersatz für viele Betroffene. Der VSV ist auch für grenzüberschreitende Verbandsklagen in der EU anerkannt und steht seit 10. Dezember 2024 auf der Liste der qualifizierten Einrichtungen der Europäischen Kommission.

Der VSV besteht seit 13. Juni 2002. Gründer ist Dr. Peter Kolba, der 26 Jahre lang den Bereich Recht im Verein für Konsumenteninformation (VKI) geleitet hat. Heute führt Obfrau Daniela Holzinger BA den Verein, Geschäftsführer ist Dr. Sebastian Reinfeldt.

Unabhängig

Der VSV ist keine Kammer und keine Interessenvertretung von Unternehmen oder Parteien. Er finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, aus Verfahrenserlösen und aus öffentlichen Förderungen für einzelne Projekte, unter anderem durch das Sozialministerium. Die Kosten von Verbandsklagen tragen Prozessfinanzierer oder der VSV selbst aus Mitteln seines Rechtshilfefonds, zugunsten von Verfahren im Sinne des kollektiven Verbraucherschutzes. An Sammelaktionen nehmen Mitglieder in der Regel ohne eigenes Kostenrisiko teil.

Grenzüberschreitend

Verbraucherrechte enden nicht an der Grenze, viele Unternehmen sitzen in anderen EU-Staaten. Der VSV führt deshalb Verfahren unter anderem in Deutschland, etwa Verbandsklagen gegen Streaming-Dienste, und arbeitet in EU-Projekten mit Verbraucherorganisationen in anderen EU-Staaten zusammen, etwa in Kroatien und Italien.

Verbraucherschutz XL

Der VSV bündelt Einzelfälle zu Sammelaktionen und Verbandsklagen. So kann ein einzelnes Verfahren tausenden Betroffenen helfen, die allein nie den Rechtsweg bestritten hätten.

Häufige Fragen

Ist der VSV eine qualifizierte Einrichtung?

Ja. Der VSV ist nach dem österreichischen Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz (QEG) als qualifizierte Einrichtung anerkannt, auch für grenzüberschreitende Verbandsklagen. Die Europäische Kommission führt ihn seit 10. Dezember 2024 in ihrer öffentlichen Liste der qualifizierten Einrichtungen. Das QEG setzt die EU-Verbandsklagen-Richtlinie (EU) 2020/1828 um.

Was ist der Unterschied zwischen VSV und VKI?

Beide sind Verbraucherorganisationen, aber unabhängig voneinander. Der VKI ist im Konsumentenschutzgesetz als klagebefugter Verband genannt, der VSV ist als qualifizierte Einrichtung nach dem QEG klagebefugt. Der VSV ist ein von Politik und Wirtschaft völlig unabhängiger Verein mit eigenen Mitgliedern, die er in Sammelaktionen vertritt.

Wer leitet den VSV?

Obfrau ist Daniela Holzinger BA (2013–2019 Abgeordnete zum Nationalrat), Geschäftsführer ist Dr. Sebastian Reinfeldt. Die Rechtsabteilung leitet Mag.a Miriam Faber.

Wie finanziert sich der VSV?

Über Mitgliedsbeiträge, Verfahrenserlöse sowie Projektförderungen, unter anderem durch das Sozialministerium. Verbandsklagen werden in ausgewählten Fällen über Prozessfinanzierer abgesichert, sonst trägt der VSV die Kosten aus seinem Rechtshilfefonds. An Sammelaktionen nehmen Mitglieder in der Regel ohne eigenes Kostenrisiko teil.

Team

Portrait von Daniela Holzinger, Obfrau des VSV

Daniela Holzinger BA

Obfrau

2013–2019 Abgeordnete zum österr. Nationalrat, Sozialsprecherin und Mitglied des Parlamentarischen Konsumentenschutzausschusses.

Christian Hendricks BBA KVM

Kassier

Portrait von Peter Kolba

Dr. Peter Kolba

Gründer des VSV

26 Jahre Leiter des Bereiches Recht im VKI. Im Frühjahr 2017 Mitgründer der Plattform für Sammelklagen COBIN claims. Autor des Buches „Davids gegen Goliath – Der VW-Skandal und die Möglichkeit von Sammelklagen“. 7 Monate Bürgerrechtesprecher der Liste Pilz im Nationalrat. Autor und Berater.

Porträt Sebastian Reinfeldt

Dr. phil. Sebastian Reinfeldt

Geschäftsführer

Mag.a Miriam Faber

Leiterin der Rechtsabteilung

Mag. Bruno Salhofer

Stv. Leiter der Rechtsabteilung

Portrait Florian Polsterer

Mag. Florian Polsterer, E.MA

Jurist, Datenschutzbeauftragter

Portrait von Eva Kolba

Eva Kolba

Büroleiterin

Gudrun Gerlitz

Sachbearbeiterin

Viktoria Kothbauer

Sachbearbeiterin & Administration

Vorstand des VSV Verein

Wahl: 05.08.2025

• Obfrau: Daniela Holzinger

• Kassier: Christian Hendricks

• Kassier StV: Martin Gruber

• Schriftführerin: Viktoria Kothbauer

• 1. Rechnungsprüferin: Barbara Beclin

• 2. Rechnungsprüfer: Christoph Ulbrich

Mitgliederstruktur § 4 VSV Statuten

Arten der Mitgliedschaft:

1. Die Mitglieder des ”Vereines zum Schutz von Verbraucherinteressen“ gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.

2. Ordentliche Mitglieder sind physische und juristische Personen, die an der Verwirklichung der Vereinszwecke interessiert sind und in diesem Sinne tätig werden.

3. Außerordentliche Mitglieder sind physische und juristische Personen, die auf andere Weise – insbesondere durch finanzielle Beiträge oder Sachleistungen – zur Förderung der Vereinszwecke beitragen.

4. Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.

Rechtspolitik

Umsetzung der Richtlinie für Verbandsklagen

Stellungnahme des Verbraucherschutzvereins (VSV) zum Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Qualifizierte Einrichtungen Gesetz erlassen wird und die Zivilprozessordnung, das Konsumentenschutzgesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden:

Ebenso haben wir eine Bürgerinitiative mit dem Titel „Verbandsklage auch für Verbraucherschutzverein“ ins Leben gerufen.

Hier kommst du zur parlamentarischen Behandlung der Bi inkl. aller eingebrachten Stellungnahmen:

Infolge der Nichtumsetzung der Richtlinie hat der VSV hat am 26.6.2023 eine erste Verbandsklage gegen die Energie Klagenfurt GmbH eingebracht und vorgebracht, dass der VSV in direkter Anwendung der Richtlinie zur Klage berechtigt ist.

Das Landesgericht Klagenfurt hat die Klage zugelassen und hat anerkannt, dass der VSV in direkter Anwendung der EU Richtlinie für Verbandsklagen, die in Österreich bislang nicht umgesetzt ist, legitimiert ist, Verbandsklagen zu führen!
Das Urteil sieht alle Voraussetzungen der EU Richtlinie für eine Anerkennung des VSV als „qualifizierte Einrichtung“, die zu Verbandsklagen berechtigt ist, als gegeben an.
Hier kommen Sie zur rechtlichen Beurteilung durch das LG Klagenfurt:

EU-Vertragsverletzungsverfahren
wegen ElWOG Novelle 2022

Im ElWOG wurde die Möglichkeit für Stromlieferanten geschaffen, mit den Kunden Preisgleitklauseln zu vereinbaren. Entgelterhöhungen oder -senkungen müssen nach nachvollziehbaren Parametern erfolgen und berechtigen den Kunden jeweils auch zu einer außerordentlichen Kündigung.

Der Gesetzgeber hat aber diese Preisgleitklauseln von der Geltung des Konsumentenschutzgesetzes ausgenommen. Damit fällt etwa das Transparenzgebot weg, wonach intransparente Klauseln unwirksam sind.

Der VSV hat die EU-Kommission aufgefordert, gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

Stellungnahme des VSV zur VersVG-Novelle 2022
(Spätrücktritt Lebensversicherungen)

Im Jahr 2013 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Tür zu einem „lebenslangen“ Rücktrittsrecht von Lebensversicherungen für den Fall aufgemacht, dass man bei Vertragsabschluss nicht oder falsch über das Rücktrittsrecht belehrt wurde (Rs C-209/12).

In der Folge gab es in Österreich zahlreiche Gerichtsverfahren, in denen den Versicherungsnehmer*innen die bezahlten Prämien samt 4% Zinsen ab Zahlung zugesprochen wurden.

Im Sommer 2018 beschloss der Nationalrat (BGBl I Nr. 51/2018) eine Änderung im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), wonach als Folge eines Rücktrittes der Versicherungsnehmer dennoch wirtschaftlich nicht mehr ausbezahlt bekommt, als bei einem Rückkauf seiner Lebensversicherung – man hat also das Rücktrittsrecht wirtschaftlich entwertet (§ 176 Abs 1a VersVG). Diese Regelung gilt für alle Rücktritte nach den §§ 5b, 5c und 165a VersVG in der Fassung vor dem Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 51/2018, die ab dem 1.1.2019 erklärt werden und ist bis heute in Kraft (§ 191c VersVG).

Der EuGH hat jedoch im Dezember 2019 entschieden, dass eine nationale Regelung, wonach der Versicherer einem zurückgetretenen Versicherungsnehmer nur den Rückkaufswert erstatten muss, nicht mit den Vorgaben aus den Richtlinien zu Lebensversicherungen im Einklang steht (Rs. C-355/18 bis C 357/18 und C-479/18).

Der VSV bedauert, dass das Bundesministerium für Justiz mit einer Änderung der EU-rechtswidrigen Passagen des Versicherungsvertragsgesetzes (§ 176 VVG) solange zugewartet hat, bis die EU- Kommission gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Die Klarstellung hätte deutlich rascher erfolgen müssen.

Bitte unterstützen Sie unsere Stellungnahme auf der Web-Site des Parlaments.

Mitteilung an die EU-Kommission:
Missstände bei Medizinprodukteaufsicht

Der VSV unterstützt zwei Produkthaftungsfälle durch Sammelaktionen: Verhütungsspiralen von Eurogine und Beatmungsgeräte von Tochterfirma von Philips.

Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) ist in beiden Fällen durch weitgehende Untätigkeit aufgefallen.

Der VSV hat diese Fälle nunmehr der EU-Kommission zur Kenntnis gebracht und um Überprüfung ersucht.

Podcast

Interessante Episode des RechtEasy Podcast mit VSV-Obfrau Daniela Holzinger und Chefjurist des VSV Peter Kolba:

„Verbraucherschützerin Holzinger: So läuft Frauenvorsorge wirklich“

fynup Podcast (youtube.com)