Wer wir sind
Der Verbraucherschutzverein (VSV) unterscheidet sich durch drei Prinzipien von vielen anderen Verbraucherorganisationen in Europa bzw in Österreich:
unabhängig
Der VSV ist die unabhängige Verbraucherschutzorganisation Österreichs und für dich da. Unabhängig von Interventionen durch Wirtschaft, Politik und Staat.
Der VSV unterstützt bei Massenschäden nicht nur Klagen gegen Unternehmen, die rechtswidrig handeln, sondern auch Amtshaftungsklagen gegen den Staat, wenn Behördenfehler Schaden stiften.
grenzüberschreitend
Der VSV vertritt die Interessen von Verbrauchern, egal in welchem Staat sie wohnen oder welche Staatsbürgerschaft sie haben. Die Konzerne handeln längst global – daher darf auch Verbraucherschutz nicht an nationalen Grenzen halt machen.
Verbraucherschutz xl
Der VSV vertritt bei Massen-schäden auch die Interessen von Einpersonen- unternehmen oder Klein- und Mittelbetrieben, da sich die idR in einer ähnlichen strukturellen Unterlegenheit gegenüber Konzernen befinden wie Verbraucher.
Team
Daniela Holzinger-Vogtenhuber BA
Obfrau
Christian Hendricks BBA KVM
Markus P. Vogtenhuber BA MA
Dr. Peter Kolba
Dr. phil. Sebastian Reinfeldt
Mag.a Miriam Faber
Mag. Florian Polsterer, E.MA
Gudrun Gerlitz
Vorstand des VSV Verein
Wahl: 14.03.2024
• Obfrau: Daniela Holzinger-Vogtenhuber
• Obfrau StV: Markus P. Vogtenhuber
• Kassier: Christian Hendricks
• Kassier StV: Martin Gruber
• Schriftführer: Markus P. Vogtenhuber
• Schriftf. StVin: Viktoria Kothbauer
• 1. Rechnungsprüferin: Barbara Beclin
• 2. Rechnungsprüfer: Christoph Ulbrich
Mitgliederstruktur § 4 VSV Statuten
Arten der Mitgliedschaft:
1. Die Mitglieder des ”Vereines zum Schutz von Verbraucherinteressen“ gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
2. Ordentliche Mitglieder sind physische und juristische Personen, die an der Verwirklichung der Vereinszwecke interessiert sind und in diesem Sinne tätig werden.
3. Außerordentliche Mitglieder sind physische und juristische Personen, die auf andere Weise – insbesondere durch finanzielle Beiträge oder Sachleistungen – zur Förderung der Vereinszwecke beitragen.
4. Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.