Voraussetzungen in Kürze:
– BMW & Mini Dieselfahrzeuge
– Euro 5 bis Euro 6d-TEMP (Nicht die neueren: Euro 6d oder Euro 6e)
– Kauf in EU
– Kauf in letzten 10 Jahren
– 200.000 km max. Gesamtlaufleistung
– Kaufpreis mindestens € 15.000
– Leasingfahrzeuge nur mit Abtretungserklärung des Leasingunternehmens
– vorhandener Kaufvertrag
Mit welchen Fahrzeugen kann ich an der Sammelaktion teilnehmen?
Möglich ist die Teilnahme mit allen BMW und Mini-Modellen, der Abgasklassen EURO 5 und EURO 6 (mit Ausnahme von EURO 6d und EURO 6e), die in der EU in den letzten 10 Jahren gekauft wurden und zumindest € 15.000 gekostet haben. Die Abgasklasse ist üblicherweise im Zulassungsschein, in der Spalte V9, ersichtlich.
Ob das Fahrzeug neu oder gebraucht gekauft wurde, macht keinen Unterschied, es sollten aber insgesamt maximal 200.000 km gefahren worden sein – danach gibt es möglicherweise keinen relevanten Schadenersatz (Wertminderungsanspruch) mehr. Vor Übernahme Ihres Falls berechnet der Prozessfinanzierer, ob ein Differenzschaden (also eine zahlenmäßige Differenz zwischen verbleibenden Schadenersatzanspruch für das Kfz und dem aktuellen Marktwert des Kfz) von zumindest € 1.500 vorliegt und lehnt Ihren Fall ab, wenn diese Summe nicht erreicht werden kann.
Ich habe ein Leasing-Auto, kann ich teilnehmen?
Grundsätzlich können Rückforderungen auch für Leasing-Fahrzeuge gestellt werden. Den Anspruch hat in diesem Fall aber das Leasingunternehmen und muss diesen zunächst an den*die Kfz-Halter*in abtreten.
Sofern Sie über eine solche Abtretungserklärung ihres Leasingunternehmens verfügen, können Sie sich gerne zur Sammelaktion anmelden. Unter Umständen wird es aber nicht möglich für uns sein, Ihren Fall für eine Klage zu vermitteln: Sie werden die Deckung Ihrer eigenen Rechtschutzversicherung benötigen.
Das Fahrzeug befindet sich nicht mehr in meinem Eigentum, habe ich jetzt keinen Anspruch mehr?
Solange Sie Eigentümer*in des Fahrzeugs waren, haben Sie auch dann noch einen Anspruch, wenn Sie es jetzt nicht mehr haben. In diesem Fall brauchen wir nur eine Dokumentation, was mit dem Fahrzeug passiert ist, also etwa einen Verkaufsvertrag.
Mein Fahrzeug ist auf eine andere Person zugelassen. Wer kann an der Sammelaktion teilnehmen?
Die Teilnahme ist immer für jene Person möglich, die Eigentümer*in ist/war, also zB das Fahrzeug gekauft hat. Auf wen, bzw, ob das Fahrzeug überhaupt auf jemanden zugelassen ist, macht keinen Unterschied für den Rückforderungsanspruch.
In meinem Fahrzeug wurde ein Update eingespielt, habe ich dadurch meinen Anspruch verloren?
Nein, wir gehen aktuell davon aus, dass diese Updates keinen rechtskonformen Zustand herstellen. Aus diesem Grund raten wir auch zur Vorsicht vor solchen Update-Aufforderungen durch den Hersteller oder mit diesem verbundene KFZ-Werkstätten.
Welche Abgasklassen sind betroffen?
Wir rechnen damit, dass alle Abgasklassen ab EURO 5 oder höher betroffen sind. Unser Prozessfinanzierer in Kooperation übernimmt aktuell allerdings keine Kfz der Euro 6d und Euro 6e. Diese Kfz sammeln wir vorerst auch und halten Sie in Evidenz, denn: Eine spätere Klage ist nicht ausgeschlossen.
Hybrid-Kfz werden aktuell auch nicht übernommen.