In Abstimmung mit dem zuständigen Insolvenzverwalter konnte durch unseren liechtensteinischen Kooperationsanwalt die Frist zur Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren verlängert werden.
Für unsere Mitglieder besteht damit weiterhin die Möglichkeit, Ansprüche aus bestehenden Investments geltend zu machen.
Eine Mandatierung zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren in Liechtenstein, sowie zur rechtlichen Vertretung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der WKStA in Österreich (Privatbeteiligtenanschluss) ist daher weiterhin für unsere Mitglieder und Teilnehmer bis zum 01.04.2026 möglich.
Weitere rechtliche Ansatzpunkte
Nach aktueller Einschätzung bestehen in vielen Fällen weitergehende mögliche Ansprüche. Die Produkte der Sun-Contracting-Gruppe wurden öffentlich beworben; erste Prüfungen zeigen, dass Informationen häufig unvollständig oder fehlerhaft waren. Risiken und wirtschaftliche Schwierigkeiten wurden teils nicht ausreichend offengelegt oder verharmlost. Auch in Beratungsgesprächen erfolgte vielfach keine ausreichende Risikoaufklärung.
Daraus können insbesondere Ansprüche aus Schadenersatz oder Anfechtung wegen Irrtum resultieren, die wiederrum im Insolvenzverfahren nicht als nachrangig gelten. Auch Anleger mit Nachrangdarlehen können somit wie reguläre Gläubiger behandelt werden.
Die Forderungsanmeldung ist daher der wichtigste Schritt zur Wahrung Ihrer Rechte.
Ausblick
Zusätzlich wird geprüft, ob Vermittler, Berater oder Organe haftbar gemacht werden können. Hier bestehen möglicherweise Chancen auf finanzielle Kompensation.
Der Anschluss als Privatbeteiligte/r im WKStA-Ermittlungsverfahren bietet zudem die Möglichkeit, Ansprüche abzusichern und die Verjährung zu hemmen.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass wir bemüht sind, alle rechtlich zur Verfügung stehenden Schritte konsequent auszuschöpfen – sowohl gegenüber den insolventen Gesellschaften als auch gegenüber Vermittlern, verantwortlichen Organen sowie gegebenenfalls Prospektverantwortlichen.
Webinar
Am 28.1.2026 um 18:00 gibt es dazu ein Webinar mit Rechtsanwalt Max Maier, Maier Rechtsanwälte






