Einigung zu Fitnesscenter-AGB stärkt Konsumentenschutz
Das neue Jahr beginnt mit einem wichtigen Erfolg für den Konsumentenschutz:
Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat sich mit der zuständigen Sparte der Wirtschaftskammer Österreich auf neue Muster-AGB für Fitnesscenter geeinigt. Vorausgegangen waren zahlreiche Unterlassungsklagen gegen österreichische Fitnessstudios wegen unzulässiger Vertragsklauseln, insbesondere rechtswidriger Servicepauschalen und sonstiger Gebühren zulasten der Kundinnen und Kunden.
Die nun erarbeiteten Muster-AGB stellen aus Sicht des VSV eine deutliche Verbesserung für Verbraucherinnen und Verbraucher dar und sollen künftig rechtswidrige Klauseln vermeiden. Die Umsetzung ist österreichweit bis spätestens April 2026 vorgesehen.
Der VSV wird die Einhaltung der neuen AGB genau beobachten. Sollten Fitnesscenter weiterhin unzulässige Vertragsbedingungen verwenden, behält sich der Verein weitere rechtliche Schritte zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor.












