Über die Plattform www.streaming-klage.de können Betroffene ab sofort in wenigen Minuten ihre Ansprüche gegen Netflix, AppleTV und WOW sowie zusätzlich gegen Amazon Prime geltend machen.
Der Verbraucherschutzverein VSV hat Verbandsklagen gegen Netflix, AppleTV und WOW (Sky) eingereicht (Az. 11 VKI 1/26 ,21 VKI 1/26 (beides Kammergericht Berlin); 102 VKI 1/26 e Bayerisches OLG), in Zusammenarbeit mit der Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen und dem Prozessfinanzierer Padronus. Der Grund für die Klagen ist ein bekanntes Muster bei Streaming-Anbietern: Abo-Preise steigen, eine Zustimmung der Kundschaft wird dazu nicht eingeholt.
Deutsche Gerichte sehen in der einseitigen Preiserhöhung eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern – vom Kammergericht Berlin über das Landgericht Köln bis zum Bundesgerichtshof. Somit können Betroffene das Geld der unrechtmäßigen Erhöhungen zurückfordern. Besonderheit bei Netflix: Verträge aus den Jahren 2014 bis 2019 könnten wegen einer unklar gestalteten Zahlungsschaltfläche komplett unwirksam sein (§ 312j BGB) – betroffen wären dann nicht nur die Preiserhöhungen, sondern alle gezahlten Beiträge.
Verbandsklage macht es leichter, sich zu wehren
- Der VSV nutzt die 2023 eingeführte sogenannte Abhilfeklage, um die Ansprüche von Tausenden Streaming-Nutzern in Deutschland zu einem Verfahren zu bündeln. So muss nicht jeder Betroffene einzeln vor Gericht ziehen, was den individuellen Aufwand auf eine einmalige Anmeldung reduziert und die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher erst wirtschaftlich sinnvoll macht. Im Falle der drei Verbandsklagen werden Rückzahlungen für Verbraucher zwischen 200 und 700 Euro erwartet (je nach Anbieter, Abo, Dauer, etc.). Der VSV agiert als gemeinnütziger Verein und verdient an den Klagen kein Geld.Obfrau Daniela Holzinger vom Verbraucherschutzverein: »Für die drei Verbandsklagen haben wir uns mit der Berliner Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen und dem Prozessfinanzierer Padronus zusammengetan. Aus der Kombination von Verbraucherschutz, Rechtsexpertise und Finanzierung der Verfahren entsteht ein kraftvolles Bündnis, um sich gegen fragwürdige Geschäftspraxen von Großkonzernen zu wehren. Die Abhilfeklage ist das erste Instrument europaweit, mit dem wir Verbrauchern nicht nur zu ihrem Recht, sondern direkt zu ihrem Geld verhelfen können – ohne dass sie danach noch einmal selbst vor Gericht müssen. Genau deshalb setzen wir sie konsequent gegen diese drei Streaming-Anbieter ein.«
Für viele Betroffene kommt ein weiterer Faktor hinzu:
- Eine Anmeldung ist für deutsche Verbraucher für jede der drei Klagen auf der Webseite des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich. Entsprechende Formulare werden dort in den kommenden Wochen vom Bundesamt bereitgestellt werden.Der VSV empfiehlt betroffenen Verbrauchern, sich auf dem Portal streaming-klage.de zu den Verbandsklagen anzumelden. Das Portal wird von der beauftragten Kanzlei bereitgestellt, die die Berechnung der Ansprüche und die Anmeldung zum Klageregister des BfJ übernimmt. Der Vorteil: Dieser Weg garantiert die rechtswirksame Anmeldung durch richtige Darstellung des Anspruchs in der Anmeldung und sichert Zinsen i.H.v. ca. 6,5 % auf die Ansprüche, während die Klage läuft. Außerdem kann man sich auf dem Portal auch für eine weitere bereits laufende Verbandsklage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon Prime anmelden. Der Zeitaufwand für sämtliche Anmeldungen verkürzt sich auf insgesamt wenige Minuten.
Die Teilnahme an den Klagen ist für Verbraucher aus Deutschland möglich und für sie ohne jedes Kostenrisiko. Der Prozessfinanzierer Padronus trägt die Kosten und erhält dafür im Erfolgsfall einen Anteil am Erlös in Höhe von 9,9 Prozent.


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