Kreditbearbeitungsgebühr

Rückforderung

Wer bei der Bank einen Kredit aufnimmt, zahlt eine Kreditbearbeitungsgebühr, die in der Regel in einem Prozentsatz vom Kreditbetrag angegeben ist.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat unlängst – in einer Verbandsklage gegen ein Fitness-Center – festgestellt, dass eine „Servicepauschale“ mangels besonderer Gegenleistung nicht zulässig ist.

Wir gehen davon aus, dass das auf die Kreditbearbeitungsgebühr ebenso anzuwenden ist.

Der VSV bietet in dieser Sammelaktion an, die Kreditbearbeitungsgebühr zurückzuverlangen und bei Nichtzahlung zu klagen. Ein Beispiel:

Kreditbetrag 400.000 Euro / 2% Gebühr = 8000 Euro

  • Es muss ein Kredit zwischen einem Verbraucher und der Bank sein.
  • Egal ob Hypothekar-, Immobilien- oder Konsumkredit.
  • Egal ob noch offen oder schon rückbezahlt.
  • Vertragsabschluss nicht länger als 30 Jahre zurück.
  • Die Bezeichnungen sind verschieden („Bearbeitungsgebühr“, „Bearbeitungsprovision“, „Bearbeitungsentgelt“,…) In der Regel wurden diese einmaligen Zusatzgebühren vereinbart und bezahlt.
  • Wenn Sie mehrere Kreditverträge haben, können Sie uns diese – nach einer Anmeldung – auch als pdf-Files via Mail zusenden.

Mehr Info

Wer bei der Bank einen Kredit aufnimmt, muss neben den Rückzahlungen und Zinsen auch eine – von der Höhe des Kredites berechnete – einmalige Kreditbearbeitungsgebühr (idR angegeben in Prozent) bezahlen.


Vor Jahren hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer Entscheidung in einem Verbandsklageverfahren Klauseln mit denen diese Entgelte vereinbart werden, den Hauptleistungen des Geschäftes zugezählt und daher einer Klauselkontrolle  für nicht zugänglich erklärt.

Doch in einer jüngst ergangenen Entscheidung revidiert der OGH seine Rechtsprechung im Lichte einer grundlegenden Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) – wie etwa dieser Entscheidung – und sieht die Vereinbarung zusätzlicher Entgelte als prüffähig an.
In dieser Entscheidung des OGH – auch im Zuge eines Verbandsklageverfahrens – kommt der OGH zur Rechtsansicht, dass eine „Servicepauschale“ eines Fitness-Centers ohne eigenständige Nebenleistung und daher gesetzwidrig ist.


Der Verbraucherschutzverein (VSV) geht davon aus, dass diese Rechtsansicht des OGH nun auch auf die Kreditbearbeitungsgebühren anzuwenden ist und diese Entgelte gesetzwidrig und – mit Zinsen – zurückzuzahlen sind.


Der VSV startet daher eine Sammelaktion für Kreditnehmer*innen, die Verbraucherkredite aufgenommen haben. Sie können sich bei uns anmelden und kostenlos laufend Informationen bekommen.


Wenn Sie auch die Hilfestellung des VSV bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen die Bank in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dem VSV als außerordentliches Mitglied beitreten. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 40 Euro/Kalenderjahr. Die Mitgliedschaft ist jederzeit kündbar.

Die Hilfestellung des VSV bringt

– für Betroffene mit Rechtsschutzversicherung die kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung durch unsere Vertrauensanwälte
– für Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung das Beiziehen eines Prozesskostenfinanzierers, der das Kostenrisiko einer Klage übernimmt und dafür eine Erfolgsprovision bekommt.