KREDITBEARBEITUNGSGEBÜHR
Rückforderung
Kreditbearbeitungsgebühr
Rückforderung
Wer bei der Bank einen Kredit aufnimmt, zahlt oft eine Kreditbearbeitungsgebühr. Der Verbraucherschutzverein unterstützt bisher über 3000 Kreditnehmer:innen in Österreich bei der Rückforderung von unrechtmäßigen Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten.
In einer bahnbrechenden Entscheidung von 19.2.2025 hat der OGH Kreditbearbeitungsgebühren, konkret jene der BAWAG, als gröblich benachteiligend und damit unwirksam beurteilt. Das Urteil ist auf die Kreditbearbeitungsgebühren sämtlicher Banken anwendbar, die betroffenen Kund:innen haben einen Rückforderungsanspruch.
Der VSV bietet in dieser Sammelaktion an, unrechtmäßige Kreditbearbeitungsgebühren zurückzuverlangen. Ein Beispiel: Kreditbetrag 400.000 Euro / 2% Gebühr = 8000 Euro
Macht eine Teilnahme für Sinn für mich?
Achtung: Aufgrund der abgeschlossenen Vergleichsgespräche mit Santander ist eine Anmeldung zu dieser Aktion mit Santander-Kreditverträgen nicht mehr möglich (Stand: 10/2025).
Weiters ist aufgrund aktueller Gespräche eine Anmeldung mit einem Kreditvertrag der Volksbanken Gruppe bis auf weiteres nicht mehr möglich.
Mehr Info
News
- Mit dem Urteil 7 Ob 169/24i hat der OGH endgültig geklärt, dass Kreditbearbeitungsgebühren jedenfalls dann gröblich benachteiligend und unzulässig sind, wenn es sich um pauschalierte Prozentbeträge der Kreditsumme handelt.
- In einem Musterverfahren hat das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) unserer Klage gegen die Erste Bank stattgegeben. Die Erste Bank zog ihre Berufung, bevor das Berufungsgericht entscheiden konnte, zurück.
- Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Vereinbarung von Kreditbearbeitungsgebühren in Verbraucherkrediten dann für intransparent und unwirksam angesehen, wenn daneben für Teilleistungen wie „Überweisungsspesen“, „Erhebungsspesen“ oder „Druckkosten“ weitere Gebühren verrechnet werden.
Macht eine Teilnahme Sinn für mich?
Mit welchen Kreditverträgen kann ich an der Sammelaktion teilnehmen?
Ansprüche bestehen für Kredite zwischen Verbraucher:innen und Banken, die vor nicht mehr als 30 Jahren abgeschlossen wurden.
Die Teilnahme ist mit Hypothekar-, Wohn- oder Konsumkrediten möglich; unabhängig davon, ob sie noch laufen oder bereits zurückbezahlt wurden.
Kann die Bank meinen Kredit kündigen, weil ich an der Sammelaktion teilnehme?
Nein. Es ist gerichtlich geklärt, dass ein Ersatzbegehren durch Kreditnehmer:innen die Bank nicht zur Kündigung und Fälligstellung des Kredits berechtigt. Die Bank darf Kredite nur kündigen („fällig stellen“), falls die Kreditraten trotz Mahnungen nicht bezahlt werden. Wegen der Teilnahme an einer Sammelaktion oder einer Klage wegen der Bearbeitungsgebühren ist keine Kündigung zulässig. Bisher ist uns auch kein Fall bekannt, in dem eine Bank deshalb eine unzulässige Kündigung ausgesprochen hätte.
Können Bearbeitungsgebühren für Leasingverträge zurückgefordert werden?
Grundsätzlich gelten für Leasingverträge dieselben Regeln wie für Kreditverträge. Ob für einen konkreten Leasingvertrag ein Rückforderungsanspruch besteht, müssen wir im Einzelfall prüfen. Die Teilnahme an der Sammelaktion ist aber generell möglich. Allerdings fallen die Bearbeitungsgebühren bei Leasingverträgen meist deutlich niedriger aus als bei Krediten. Weil Gerichte Bearbeitungsgebühren oft erst ab einer gewissen „Erheblichkeitsschwelle“ als rückforderbar ansehen, ist eine Klage unter Umständen nicht erfolgversprechend.
Ich habe ein Landesdarlehen abgeschlossen, kann ich an der Sammelaktion teilnehmen?
An unserer Sammelaktion ist die Teilnahme nur mit Krediten möglich, die mit Banken abgeschlossen wurden. Für Darlehen, die durch die Bundesländer vergeben werden, können wir daher keine Rückforderungsansprüche stellen, weil derartige Kredite auch gesetzlich geregelt sind.
Ich habe meinen Kredit zusammen mit einer zweiten Person aufgenommen. Kann ich alleine an der Sammelaktion teilnehmen?
Die Teilnahme an der Sammelaktion ist nur für alle im Kreditvertrag als Kreditnehmer:innen angeführten Personen gemeinsam möglich. Unabhängig davon, wer den Kredit (aktuell) zurückbezahlt und ob sich die Kreditnehmer:innen mittlerweile geändert haben, gehen wir davon aus, dass einen Rückforderungsanspruch nur alle ursprünglichen Kreditnehmer:innen gemeinsam stellen können. Alternativ ist es auch möglich, dass eine Person ihren Anteil des Rückforderungsanspruch schriftlich an die anderen Kreditnehmer:innen abtritt.
Können auch Gebühren von Kreditvermittlern zurückgefordert werden?
Nach den Standesregeln für Kreditvermittler müssen diese vor der Vermittlungstätigkeit das konkrete Entgelt mit ihren Kund:innen vereinbaren. Diese Regelung wird unserer Erfahrung nach jedoch oft nicht eingehalten; vielmehr werden Kreditnehmer:innen meist nur darüber informiert, dass Vermittlungsgebühren anteilig von der Bearbeitungsgebühr abzogen werden.
Ob und unter welchen Voraussetzungen Kreditvermittlungsgebühren vom Kreditvermittler zurückverlangt werden können, klären wir derzeit in sogenannten „Musterverfahren“.
Die Anmeldung zur Sammelaktion mit Kreditverträgen, die Vermittlungsgebühren enthalten, ist bereits möglich. Klagen werden jedoch erst möglich sein, wenn die Rechtslage geklärt ist.
Ich habe meinen Kreditvertrag nicht mehr, habe ich ein Recht, von der Bank eine Kopie zu erhalten?
Der EuGH (C‑326/22) hat entschieden, dass sich aus der Richtlinie für Verbraucherkreditverträge eine Informationspflicht der Bank gegenüber ihren Kreditnehmer:innen ergibt. Daher ist die Bank, so der EuGH, verpflichtet, Verbraucher:innen auf Wunsch eine Ausfertigung ihrer Kreditverträge zur Verfügung zu stellen.
Auch der OGH hat entschieden, dass Banken zur Rechnungslegung verpflichtet sind (RS0035050) und Kreditnehmer:innen, die ihre Unterlagen nicht mehr haben, erneut die Kontounterlagen übermitteln müssen (RS0019401).
Zusätzlich haben Kreditnehmer:innen auch auf Basis der DSGVO einen Anspruch, Kopien ihrer Kreditverträge zu erhalten (Art 15 DSGVO Auskunftsrecht).
Daher sind Banken aus mehreren Gründen verpflichtet, ihren Kund:innen Kopien der Kreditunterlagen auszuhändigen – und das kostenlos.
Ablauf
Eingelangte Anmeldungen werden zunächst auf Vollständigkeit der Unterlagen geprüft und eventuell fehlende Dokumente nachgefordert. Im nächsten Schritt erfolgt die Beurteilung des Falles dahingehend, ob ein Anspruch besteht und gerichtlich geltend gemacht werden kann.
Kosten
Für VSV-Mitglieder, die alle fälligen Mitgliedsbeiträge beglichen haben, ist die Teilnahme an allen VSV-Sammelaktionen und Abhilfeklagen kostenlos. Der VSV-Mitgliedsbeitrag beträgt für Privatpersonen pro Jahr 60 EUR bei Überweisung und 50 EUR bei Onlinezahlung mit Lastschriftauftrag. Die VSV-Mitgliedschaft kann hier abgeschlossen werden.
Die Kosten von Abhilfeklagen trägt zur Gänze ein Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt das gesamte Kostenrisiko und erhält dafür im Erfolgsfall eine Beteiligung von 35%. Rechtsschutzversicherungen gewähren für die Kosten von Abhilfeklagen keine Deckung.
Einzelklagen sind mit Kostentragung einer Rechtschutzversicherung oder eines Prozesskostenfinanzierers möglich. Falls keine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung besteht, versuchen wir, den Fall an einen Prozesskostenfinanzierer zu vermitteln, der das Kostenrisiko des Verfahrens gegen eine Beteiligung von 35% im Erfolgsfall trägt, können die Übernahme durch einen Finanzierer aber nicht garantieren.
Rechtlicher Hintergrund
Vor Jahren hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer Entscheidung in einem Verbandsklageverfahren Klauseln mit denen diese Entgelte vereinbart werden, den Hauptleistungen des Geschäftes zugezählt und daher einer Klauselkontrolle für nicht zugänglich erklärt.
Doch in einer neueren Entscheidung revidiert der OGH seine Rechtsprechung im Lichte einer grundlegenden Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) – wie etwa dieser Entscheidung – und sieht die Vereinbarung zusätzlicher Entgelte als prüffähig an.
In der aktuellsten Entscheidung (7 Ob 169/24i) hat der OGH seine Ansicht endgültig geändert und geht nun davon aus, dass Kreditbearbeitungsgebühren eindeutig zu den Nebenleistungen des Kreditvertrags zählen und daher der Inhaltskontrolle des § 879 Abs 3 ABGB unterliegen. Bearbeitungsgebühren, die in Prozenten der Kreditsumme bemessen werden, stuft der OGH klar als gröblich benachteiligend ein. Wie eine Verdoppelung der Kreditsumme eine Verdoppelung der Bearbeitungsgebühren „auch nur annähernd rechtfertigen soll“ ist für den OGH nicht ersichtlich. Zusätzlich hat er in der Entscheidung noch weitere Gebühren für unzulässig erklärt, unter anderem die Kontoführungsgebühren für das Kreditkonto.
Aber auch Kreditbearbeitungsgebühren die sich nicht prozentuell nach der Kreditsumme richten, sind in vielen Fällen unzulässig. Bereits Anfang 2024 hat der OGH entschieden, dass Bearbeitungsgebühren immer dann intransparent sind, wenn sie in Kombination mit Gebühren für weitere – konkrete – Leistungen verrechnet werden (2 Ob 238/23y). Für die Kreditnehmer:innen ist so nämlich nicht ersichtlich, ob sie nicht Leistungen der Bank doppelt bezahlen.





