Kreditbearbeitungsgebühr
Rückforderung
Wer bei der Bank einen Kredit aufnimmt, zahlt oft eine Kreditbearbeitungsgebühr. Der Verbraucherschutzverein unterstützt bisher über 2000 Kreditnehmer:innen in Österreich bei der Rückforderung von unrechtmäßigen Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten.
In einem unserer Musterverfahren hat das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) unserer Klage gegen die Erste Bank vollinhaltlich (zu 100%) stattgegeben. Wir führen weiter Musterklagen bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) um die Rechtslage für Österreich zu klären.
Der VSV bietet in dieser Sammelaktion an, unrechtmäßige Kreditbearbeitungsgebühr zurückzuverlangen. Ein Beispiel: Kreditbetrag 400.000 Euro / 2% Gebühr = 8000 Euro
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News
- In einem Musterverfahren hat das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) unserer Klage gegen die Erste Bank stattgegeben. Die Erste Bank zog ihre Berufung, bevor das Berufungsgericht entscheiden konnte, zurück.
- Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Vereinbarung von Kreditbearbeitungsgebühren in Verbraucherkrediten dann für intransparent und unwirksam angesehen, wenn daneben für Teilleistungen wie „Überweisungsspesen“, „Erhebungsspesen“ oder „Druckkosten“ weitere Gebühren verrechnet werden.
Macht eine Teilnahme für mich Sinn?
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie an unserer Sammelaktion teilnehmen:
- Es muss ein Kredit zwischen einem Verbraucher und der Bank sein.
- Egal ob Hypothekar-, Immobilien- oder Konsumkredit.
- Egal ob noch offen oder schon rückbezahlt.
- Vertragsabschluss nicht länger als 30 Jahre zurück.
- Die Bezeichnungen sind verschieden („Bearbeitungsgebühr“, „Bearbeitungsprovision“, „einmaliges Entgelt“,…) In der Regel wurden diese einmaligen Zusatzgebühren vereinbart und bezahlt.
Rechtlicher Hintergrund
Vor Jahren hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer Entscheidung in einem Verbandsklageverfahren Klauseln mit denen diese Entgelte vereinbart werden, den Hauptleistungen des Geschäftes zugezählt und daher einer Klauselkontrolle für nicht zugänglich erklärt.
Doch in einer neueren Entscheidung revidiert der OGH seine Rechtsprechung im Lichte einer grundlegenden Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) – wie etwa dieser Entscheidung – und sieht die Vereinbarung zusätzlicher Entgelte als prüffähig an.
In dieser Entscheidung des OGH – auch im Zuge eines Verbandsklageverfahrens – kommt er zur Rechtsansicht, dass eine „Servicepauschale“ eines Fitness-Centers ohne eigenständige Nebenleistung und daher gesetzwidrig ist.
Der Verbraucherschutzverein (VSV) geht davon aus, dass diese Rechtsansicht des OGH nun auch auf viele Kreditbearbeitungsgebühren anzuwenden ist und diese Entgelte gesetzwidrig und – mit Zinsen – zurückzuzahlen sind.
Hilfestellung des VSV
bringt für Betroffene
– mit Rechtsschutzversicherung die kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung durch unsere Vertrauensanwälte.
– ohne Rechtsschutzversicherung das Beiziehen eines Prozesskostenfinanzierers, der das Kostenrisiko einer Klage übernimmt und dafür eine Erfolgsprovision von 35% bekommt.
Sollten Sie Ihre Kreditunterlagen nicht mehr parat haben, können Sie diese im Regelfall bei Ihrer Bank kostenlos beantragen: Sie können dazu Ihr Recht auf Auskunft und Herausgabe Ihrer Daten nach DSGVO (Art 15) in Anspruch nehmen. Ihre Bank darf dafür kein Entgelt verlangen (solange dieses Auskunftsrecht im Einzelfall nicht zu oft bzw. missbräuchlich verwendet wird).
Kosten
Diese Hilfestellungen können wir nur Mitgliedern des VSV (Privatperson: 60 Euro / Ein-Personen-Unternehmen: 90 Euro / Kleine und mittlere Unternehmen: 140 Euro pro Kalenderjahr) anbietet.