Swiss Life Lebensversicherungen (ehem. CapitalLeben)

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Swiss Life Lebensversicherungen wurden vorrangig als Wertanlagen zum Kapitalaufbau vertrieben. Dafür waren sie jedoch grundlegend ungeeignet: die Wertsteigerungen sind durch versteckte Kosten zum Großteil Swiss Life und den Vermittlern zugeflossen, die Kund:innen stehen am Ende der Laufzeit oft ohne Gewinn da und haben oft sogar Verluste gemacht.

HINTERGRUND

Fondsgebundene Lebensversicherungen sind beliebte Produkte für den Vermögensaufbau. Durch regelmäßige kleinere oder einzelne große Prämienzahlungen wird ein Stammvermögen aufgebaut, das in Fonds veranlagt wird und über die Jahre immer weiter im Wert steigt – soweit die Theorie. In der Praxis werden an Verbraucher:innen aber immer wieder intransparente Versicherungsprodukte verkauft, die aufgrund ihrer Kostenbelastung nicht als Altersvorsorge und zum sicheren Vermögensaufbau geeignet sind und im schlimmsten Fall zu Verlusten führen.

Berücksichtigt man zusätzlich die Inflationsrate, ist das Gesamtbild noch problematischer. Die durch die Gesamtkosten erheblich verminderte Wertentwicklung schafft häufig keinen realen Kaufkrafterhalt der seinerzeit einbezahlten Prämien.

Auch die fondsgebundenen Lebensversicherungen Liechtenstein FundLifeCapital der Swiss Life (Liechtenstein) AG (ehemals Produkte derCapitalLeben Versicherung AG) stellen Versicherungsnehmer:innen einen Vermögensaufbau durch ihre Prämien in Aussicht, die Produkte werden vor allem als Altersvorsorge und als konservative Geldanlage vertrieben. Aufgrund intransparenter und kaskadenartiger Abschluss- und Verwaltungskosten der Polizzen sind sie aber für den Vermögensaufbau oft ungeeignet: der Großteil der Wertsteigerung der einbezahlten Prämien fließt über mehrere Kostenpositionen der Swiss Life und anderen Finanzdienstleistern, nicht aber den Verbraucher:innen zu.

In den Versicherungsunterlagen werden die Verbraucher:innen meist nicht oder nicht ausreichend transparent auf die anfallenden Kosten, noch auf die Tatsache, dass das Versicherungsprodukt aufgrund der Gesamtkostenbelastung kaum zum Vermögensaufbau geeignet ist, hingewiesen. Dieser Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten hat Folgen: Betroffene Versicherungsnehmer:innen haben einen Anspruch auf Rücktritt von ihren Versicherungsverträgen, Rückerstattung der nicht (transparent) offengelegten Gesamtkosten, und Schadenersatz.

INFORMATIONSPFLICHTEN DER VERSICHERUNG

Die Versicherung ist verpflichtet, vor Abschluss der Versicherung unter anderem die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:

Zahlungen, die der:die Versicherungsnehmer:in zu leisten hat
Nebengebühren und Nebenkosten, sowie der Betrag, der über die gesamte Laufzeit zu zahlen ist
Belehrungen über das Widerrufs- und Rücktrittsrecht

Diese Informationen müssen den Versicherungnehmer:innen detailliert und schriftlich zur Verfügung gestellt werden.

Folgen der Rückabwicklung, Rückzahlung der Gesamtkosten und Schadenersatz

Sinn der Rückabwicklung ist, alle Beteiligten (die Versicherung und die Versicherungsnehmer:innen) so zu stellen, als hätte es den Vertrag nie gegeben. Es erhalten also alle ihre Leistungen wieder zurück. Für die Versicherungsnehmer:innen hat das aber einen entscheidenden Vorteil: sie werden gerade nicht mit den Kosten des Versicherungsprodukts belastet, sondern bekommen die bezahlten Prämien zuzüglich einer alternativen Veranlagungsrendite und/oder der gesetzlichen Zinsen rückerstattet. Das Ergebnis ist häufig deutlich höher als die geringe Rendite, welche Lebensversicherungen aufgrund der erheblichen Gesamtkosten erzielt haben.

Auch die Herausgabe der Gesamtkosten oder die Geltendmachung von Schadenersatz zielt letztlich darauf ab, dass die Versicherung die nicht transparent offengelegten Gesamtkosten an die Verbraucher:innenzurückbezahlen muss, sodass diesen letztlich mehr aus der Lebensversicherung übrig bleibt.

Beispielsfall aus der Praxis

Der betroffene Verbraucher schloss die Lebensversicherung Liechtenstein FundLife Capital als Altersvorsorge und Wertanlage ab. Eine transparente Offenlegung aller Kosten erfolgte nicht. Er zahlte einmalig 400.000 EUR ein, als Laufzeit wurden 18 Jahre vereinbart. Der Fonds erzielte eine jährliche Nettorendite von ca. 2%. Dennoch stand der Wert der Lebensversicherung am Ende der 18jährigen Laufzeit bei nicht einmal 420.000 EUR.

Der Verbraucher erhielt schließlich nur etwa 18.000 EUR mehr ausbezahlt, als er zu Beginn der Laufzeit einbezahlt hatte – die Versicherung und andere Finanzdienstleister hatten währenddessen aufgrund der hohen Kosten mehr als 200.000 EUR an der Polizze verdient.