Abhilfeklage EVN
Derzeit bereiten wir eine Abhilfeklage gegen EVN wegen unzulässiger stillschweigender Preiserhöhungen bei Strom und Gas vor. Alle betroffenen Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, der Abhilfeklage beizutreten und so auch ihre Ansprüche geltend zu machen.
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Gegen welche EVN-Energiepreiserhöhungen richtet sich die Abhilfeklage?
EVN hat in allen Verträgen eine Indexanpassung der Preise einmal im Jahr vorgesehen. Damit Preiserhöhungen wirksam sind, müssen Kund:innen aber im Vorfeld informiert werden und die Möglichkeit haben, von ihrem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
In der Abhilfeklage machen wir die Unrechtmäßigkeit sämtlicher Preiserhöhungen geltend, über welche die Kund:innen nicht rechtzeitig informiert wurden.
Ausgenommen sind die EVN-Verträge „Float“ – hier gehen die Gerichte davon aus, dass keine Ansprüche bestehen.
Welche Unterlagen muss ich übermitteln?
In jedem Fall erforderlich sind die Jahresabrechnungen, aus denen die Preiserhöhungen hervor gehen. Dazu ist zumindest eine Jahresabrechnung notwendig, aus der der alte Preis hervorgeht, sowie alle Jahres- und eventuell Endabrechnungen, die Sie seit der Preiserhöhung erhalten haben.
Im Zweifelsfall übermitteln Sie bitte einfach alle Jahresabrechnungen, die Sie ab dem Jahr 2021 erhalten haben.
Was ist eine Abhilfeklage?
Eine Abhilfeklage können nur mit Bescheid anerkannte Qualifizierte Einrichtungen einbringen. Sie ist eine Sammelklage, mit der eine Organisation Ansprüche von Verbraucher:innen gemeinsam einklagen kann. Die Verbraucher:innen müssen der Klage aktiv beitreten, wenn das Verfahren gewonnen wird erhalten sie den gewonnen Betrag im Verhältnis ihrer Ansprüche ausbezahlt.
Ich habe einen neuen Vertrag abgeschlossen oder den Energieanbieter gewechselt, kann ich trotzdem teilnehmen?
Eine Teilnahme an der Sammelaktion ist auch für EVN-Verträge möglich, die nicht mehr bestehen. Der Rückforderungsanspruch wegen unzulässiger Preiserhöhungen im alten Vertrag bleibt aufrecht.
Ich möchte der Abhilfeklage offline beitreten, ist das möglich?
Kontaktieren Sie uns bitte unter office@verbraucherschutzverein.at. Wir übermitteln Ihnen gerne die Beitrittserklärung als Druckversion für die schriftliche Unterzeichnung, die Sie uns anschließend, ebenso wie die benötigten Unterlagen, postalisch übermitteln können.