Prozessfinanzierung

Prozessführen kostet Geld und birgt ein Kostenrisiko. In Europa gilt idR das Prinzip, dass derjenige, der einen Prozess verliert, dem Gegner seine Kosten ersetzen muss. Dieses Risiko lässt Geschädigte, die keine Rechtsschutzversicherung haben, häufig zögern, Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Oft ist das Risiko in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum möglichen Erfolg.


Damit rechnen Unternehmer. Wenn etwa eine Reise missglückt, kann der Reiseveranstalter damit rechnen, dass ihn nur jene klagen werden, die eine Rechtsschutzversicherung haben. Das sind nach unserer Erfahrung aber idR nur rund 25% der Betroffenen. Wenn der Unternehmer damit kalkulieren kann, dass ihn 75% der Betroffenen nicht klagen werden, dann kann es sich geradezu lohnen, Gesetze zu übertreten um Gewinne zu machen.


Der VSV will durch Unterstützung von Geschädigten bei Massenschäden dieses Kalkül aufbrechen. Wenn – durch Prozessfinanzierung – auch viele der 75% klagen, dann zahlt sich Unrecht nicht mehr aus. Das hat abschreckende Wirkung auf Täter und Mitbewerber.


Daher sucht der VSV idR die Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierern. Diese übernehmen das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens (Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten, Kosten des Gegners bei Unterliegen) und lassen sich dafür eine Erfolgsprovision – oft rund 30% des Erlöses abzüglich offener Kosten – versprechen.


Da aber Prozessfinanzierer idR erst bei hohen Streitwerten einsteigen (Untergrenzen sind bei rund 100.000 bis 200.000 Euro), kann der Einzelne kaum einen Finanzierer gewinnen.


Durch die „Sammelklage nach österreichischem Recht“ werden aber Ansprüche zusammengezählt, somit ein hoher Streitwert erzielt und so können Prozessfinanzierer an Bord geholt werden.