Sammelklage

In den USA und einigen anderen Staaten gibt es sogenannte Sammelklagen. Ein Anwalt sammelt eine Reihe von Geschädigten und beantragt bei Gericht eine Sammelklage. An dieser Klage sind dann alle beteiligt, die in die beschriebene Gruppe der Geschädigten fallen; wer das nicht will, muss sich abmelden (opt-out).

Der Anwalt vereinbart in der Regel ein Erfolgshonorar und bei Prozessverlust muss man die Kosten des Gegners nicht tragen. In diesen Sammelklagen kann nicht nur Schadenersatz, sondern auch Strafschadenersatz zugesprochen werden. Das führt zu den oft in den Medien genannten hohen Schadenersatzzahlungen in den USA, die auch abschreckende Wirkung haben.

In Europa wird dieses System unter dem Schlagwort „amerikanische Verhältnisse“ von der Wirtschaft strikt abgelehnt.

Peter Kolba (Obmann des VSV), Rechtsanwalt Alexander Klauser und die deutsche FORIS AG haben im Jahr 2000 jedoch die „Sammelklage nach österreichischem Recht“ erfunden. Dabei treten die Geschädigten ihre Schadenersatzansprüche an den VSV zum Inkasso ab und der VSV klagt in einer Klage alle Ansprüche ein (Klagenhäufung).

In dem schweizer TV-Magazin „Kassasturz“ hat Peter Kolba diese „Sammelklage nach österr. Recht“ kurz dargestellt.

Die Vorteile:
  • Durch hohe Streitwerte können Prozessfinanzierer ins Boot geholt werden.
  • Weiters können – gerade zu Prozessbeginn – Kosten gespart werden, weil Gerichtsgebühren bei hohen Streitwerten verhältnismäßig günstiger sind, als bei vielen Prozessen mit geringen Streitwerten.
  • Schließlich dient eine Sammelklage auch der Prozessökonomie. Ein Sachverständiger, nur einmal Einvernahme von Zeugen und letztlich ein Richter, der entscheidet. Damit kann auch vermieden werden, dass gleiche Sachverhalte unterschiedlich entschieden werden.


Die Nachteile:
  • Bei grenzüberschreitenden Klagen verliert der VSV – so die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Obersten Gerichtshofes (OGH) – die Möglichkeit im Wohnsitzstaat der Geschädigten (Verbrauchergerichtsstand) zu klagen.
  • Kommt es zu keinem Vergleich, können solche Verfahren Jahre lang dauern.
  • Da der VSV bislang keine Berechtigung zu Verbandsklagen hat, gibt es für jeden Anspruch – je nach dessen Höhe – verschiedene Rechtsmittel- beschränkungen.Die „Sammelklage nach österreichischem Recht“ ist jedoch eine gute Krücke, solange es nicht effiziente Sammelklagen nach amerikanischem Muster in Europa gibt. Diese Klageform gibt es auch in Deutschland (Einziehungsklage).