Erstes Urteil des LG Braunschweig gegen VW nach österreichischem Recht

VW Golf Rückgabe gegen rund 11.500 Euro (Kaufpreis minus Nutzungsentschädigung)

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Kälberer & Tittel in Berlin und einem deutschen Prozessfinanzierer für über 400 VW-Kunden aus Österreich Einzelklagen am LG Braunschweig eingebracht. Da die Fahrzeuge in Österreich übernommen wurden und damit der Schaden aus dem Dieselbetrug in Österreich eintrat, ist österreichisches Recht anzuwenden.

Nun liegt das erste Urteil des LG Braunschweig gegen VW vor: VW wird zu Zahlung von rund 11.500 Euro gegen Rückgabe des VW Golf (nach rund 160.000 gefahrenen Kilometern) verurteilt.

„Was lange währt wird manchmal gut,“ freut sich Peter Kolba, Chefjurist des VSV. „Es brauchte Rechtsgutachten und eine richtungsweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) um endlich ein ebenso richtungsweisendes Urteil des LG Braunschweig zu erzielen. Doch nun sollten die Urteile Schlag auf Schlag kommen.“

Die Gerichtsverfahren wurden nach dem – Österreicher ausschließenden – Vergleich der deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit VW ab 2019 beim LG Braunschweig anhängig gemacht.

„Es hat sich als sinnvoll erwiesen, diese Verfahren in Deutschland zu führen, da dort die Gerichte näher an der Materie sind,“ resümiert Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Obfrau des VSV. „Da bei Betrug nach österreichischem Recht die Verjährungsfrist 30 Jahre beträgt, können auch heute noch risikofreie weil prozessfinanzierte Klagen über den VSV eingebracht werden.“