BGH Entscheidung zu Dieselgate erwartet
VSV vermittelt Mitgliedern risikolose Klage gegen Dieselhersteller
Heute verhandelt der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) drei exemplarische Dieselklagen gegen VW, Mercedes-Benz und Audi.
„Wir erwarten grundsätzliche Urteile, die Klarheit für tausende noch laufende Verfahren bedeuten,“ sagt Peter Kolba, Chefjurist des Verbraucherschutzvereines (VSV).
„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor wenigen Wochen klargestellt, dass auch ein fahrlässiger Verstoss gegen die EU Typenkennzeichnung zu Schadenersatz berechtigt. Die weit verbreiteten „Thermofenster“ (Abschaltung der Abgasreinigung bei Temperaturen, die bei uns mehr als das halbe Jahr vorherrschen) sind illegale Abschalteinrichtungen. Das hat der BGH bisher nicht so gesehen. Doch nun muss der BGH auf die Entscheidung des EuGH Rücksicht nehmen.“
Der VSV vermittelt weiterhin seinen Mitgliedern risikolose Klagen gegen VW, Audi und Daimler; auch bei den Nachfolgemotoren des Betrugs-Motors EA 189 von VW. Und die Palette der Beklagten, wird sich noch erweitern.
„Die Klagen von österreichischen Fahrzeuginhabern sind zwar nach österreichischem Recht zu entscheiden, doch eine grundsätzliche Entscheidung des BGH wird auch der Oberste Gerichtshof (OGH) beachten,“ hofft Kolba. „Wir erwarten in Folge daher auch eine Grundsatzentscheidung des OGH.“
Service: www.verbraucherschutzverein.eu/vw