OGH bejaht Herstellerhaftung von VW auch beim Thermofenster

VSV sammelt nun auch für andere Motoren mit „Thermofenster“ Betroffene

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun ein erstes Urteil zur Haftung von VW als Hersteller des Motors EA 189 gefällt: VW haftet für Schadenersatz; das Software-Update mit „Thermofenster“ ist ebenso eine illegale Abschalteinrichtung.

„Das ist insbesondere für die vom Verbraucherschutzverein (VSV) in Deutschland geführten über 400 Einzelklagen gegen VW ein Meilenstein, weil da österreichisches Recht anzuwenden ist und nun klar ist, dass auch bei uns Schadenersatz gegen VW zusteht,“ freut sich Peter Kolba, Chefjurist des VSV. „Wir hoffen nun auf rasche Urteile in jahrenlangen Verfahren.“

Der VSV dehnt daher nun seine Sammelaktion zu Dieselautos von VW und Audi auch auf Nachfolgemotoren mit „Thermofenstern“ aus und bereitet weitere Aktionen auch gegen andere Autohersteller vor.

Der VSV vermttelt Prozessfinanzierer, die das Kostenrisiko tragen dafür aber eine Erfolgsprovision bekommen. Für eine Teilnahme an der Sammelaktion muss man Mitglied im VSV sein (40 Euro/Kalenderjahr).

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/vw/