Dieselgate „Holt euch, was euch zusteht“
Autorin: Lydia Ninz
Knapp zehn Jahre nach Platzen des VW Dieselskandals im September 2015 hat die Justiz nun definitiv den Weg für erfolgreiche Klagen freigeschaufelt. Wer jemals ein Dieselauto mit Baujahren 2008 bis 2017 gekauft hat, hat jetzt gute Chancen auf Schadenersatz. Nicht nur beim Volkswagen-Konzern, sondern auch bei anderen Autoherstellern wie Mercedes, BMW, Opel, Renault, Fiat. Wichtig: Man muss das Auto gar nicht mehr besitzen und kann dennoch Schadenersatz bekommen. Potenziell sind es in Österreich 1,66 Millionen Dieselautos, die in diesem Zeitraum gekauft wurden und in denen mit hoher Wahrscheinlichkeit illegale Abschalteinrichtungen eingebaut sind.
Der VSV hilft bei VW Klage: Am effizientesten sind Schadenersatzklagen gegen Volkswagen mit seinen Automarken VW, Audi, Seat und Skoda, also jene Dieselautos, die im September 2015 als erste aufgeflogen sind, und von denen es in Österreich 383.000 gab. Für diese Gruppe bietet der Verbraucherschutzverein momentan einen risiko- und kostenfreien Weg zum Schadenersatz. Es genügt, sich unter www.dieselanspruch.at anzumelden. „Holt euch, was euch zusteht“, lautet die Devise der VSV-Obfrau Daniela Holzinger. Wer Gesetze bricht, soll dafür auch zahlen und nicht mit ungerechtfertigtem Gewinn auf Kosten der Käufer und der Umwelt davonkommen. Die seit Monaten laufende Aktion des VSV hat regen Zuspruch. Schon mehrere Tausende sind an Bord. Da die Aktion befristet ist, sollte man rasch zupacken. Ein Prozessfinanzierer übernimmt alle Kosten und Risiken und bekommt dafür bis zu 37 Prozent des erstrittenen Betrags. Um die Ansprüche der geschädigten Dieselkäufer*innen abzusichern, scheut der VSV keine Mühen und hat eine eigene Verbandsklage eingebracht.
Schon beim Kauf entsteht Anspruch auf Schadenersatz
In Österreich hat zuletzt der Oberste Gerichtshof am 26. August 2025 alle Rechtsfragen zugunsten der Kläger*innen geklärt: Bereits beim Kauf eines Autos mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ist ein Schaden entstanden. Denn durch unzulässige Abschalteinrichtungen ist die Gültigkeit der EU-Typengenehmigung und der Übereinstimmungsbescheinigung in Frage gestellt, sodass die Nutzung des Autos unsicher ist, also das Anmelden, das Fahren und der Verkauf. Weil es diese Unsicherheit gibt, steht der Käuferin und dem Käufer ein Schadenersatz zu. Punkt.
Gefahr des Entzugs der Zulassung wurde durch neues Urteil noch größer
Wasser auf den Mühlen aller Klagenden ist das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig von September 2025, durch das die Gefahr des Entzugs der EU-Typengehmigung massiv gestiegen ist. Dieses Urteil besagt, dass die deutsche Zulassungsbehörde rechtswidrig unzulässige Abschalteinrichtungen genehmigt hat und jetzt Volkswagen zur Abhilfe verpflichten muss. Nach Aussagen der deutschen Umwelthilfe (DUH), die dieses Urteil in jahrelangen Verfahren erkämpft hat, kann dies nur bedeuten: VW muss diese Autos auf seine Kosten entweder entsorgen oder technisch so verbessern, dass sie das ganze Jahr über sauber fahren. Die Folgen dieses Urteils sind weitreichend und im Detail noch nicht absehbar. Sie betreffen nicht nur VW und Deutschland, sondern auch alle anderen Automarken. In Österreich könnten 1,6 Millionen Dieselfahrzeuge betroffen sein.
Schadenersatz? wie hoch?
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Man klagt die Autohersteller*innen auf Rückgabe des Autos (Zug-um-Zug) oder man kann das Auto behalten und auf Minderwert klagen. Wird das Auto zurückgegeben, muss man sich vom ursprünglichen Kaufpreis die gefahrenen Kilometer abziehen lassen. Hat man das Auto nicht mehr im Besitz oder will es weiter behalten, kann der Schadenersatz zwischen 5 und 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises ausmachen. In der Praxis sind es derzeit 8 bis 10 Prozent.
Besondere Umweltschäden in Österreich durch VW Höhenabschaltung
Zu den Fakten, die rechtlich zweifelsfrei geklärt sind: VW hatte in den Dieselautos, die 2015 aufgeflogenen sind, eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut, sodass sie beim Zulassungstest im Labor die Stickoxid-Grenzen einhielten und auf der Straße auf den vollen Schmutzmodus umschalteten. Beim Software-Update, zu dem die Autokäufer*innen verpflichtet wurden, wurde diese „Umschaltlogik“ zwar beseitigt, dafür aber wieder(!) zwei unzulässige Abschaltungseinrichtungen aufgespielt. Eine ist das sog. „Thermofenster“, bei dem die Autos nur in wenigen warmen Sommermonaten die Grenzwerte einhalten, nicht aber in den meisten Monaten bei kälteren Temperaturen. Die andere ist die sog. „Höhenabschaltung“. Dabei fahren die Autos ab 1.000 Meter Meereshöhe stets im Dreckmodus, jahraus, jahrein. Für ein bergiges Land wie Österreich ist das ein immenser Umwelts- und Gesundheitsschaden, wenn die Dreckdiesel der Einheimischen und Gäste durch die Erholungs- und Skigebiete kurven. Das schädliche Abgas Stickoxid, schadet Menschen und Umwelt und führt europaweit zu 28.000 vorzeitigen Todesfällen pro Jahr.












