Kfz-Leasing & Werbung: Wenn der Top-Zinssatz nicht die ganze Wahrheit erzählt

Autorin: Ulrike Docekal

Die niedrigen Monatsraten sind oft der größte Köder beim Leasing. Doch was auf Plakaten, in Radiospots oder auf Webseiten groß prangt, zeigt nur einen Teil der Wahrheit. Dahinter verbergen sich Zinsen, Gebühren, Anzahlungen — und vor allem das Restwertrisiko.

Nicht jeder kann oder will den Kauf­­preis eines Autos sofort be­zahl­en. Neben dem klassisch­en Bank­­kre­dit hat sich eine weitere Form der Finanz­ierung etabliert: das Leasing. Fast jedes zweite neu zu­­gelassene Auto in Österreich wird laut dem Verband Österreichischer Leasing – Gesellschaften (VÖL) geleast. Die beworbenen monatlichen Raten wirken oft attraktiv niedrig – doch genau darin liegt das Risiko.


Was ist Leasing?

Least man ein Auto, wird man – anders als beim Kauf – nicht Eigentümer, sondern bekommt es vom Leasinggeber (eine Bank oder Leasinggesellschaft) für eine bestimmte Zeit zur Nutzung überlassen. Dafür zahlt man monatlich Leasingraten. Das klingt aufs Erste nach einer Miete, ist es aber nicht immer. Je nach Leasingvariante steht ent­weder die Nutzung (so bei „Auto-Abos“) oder die Finanz­ierung (so beim Restwertleasing) im Vordergrund. Beim Finanzierungsleasing kann man das Fahrzeug entweder zum vereinbarten Restwert kaufen, oder man gibt es zurück, muss aber dafür einstehen, dass das Auto diesen Restwert aufweist. Hier steckt das größte Risiko: Ist der Marktwert des Autos niedriger als erwartet, muss man die Differenz ausgleichen. Hinzu kommt: Der Leasingnehmer muss auch bei Totalschaden des Autos die Raten weiterzahlen.


Das Verbraucherkreditgesetz schützt Kreditnehmer

Seit 2010 gilt in Österreich das Verbraucherkreditgesetz (VKrG), das die EU Verbraucherkredit-Richtlinie 2008/48/EG umsetzt. Es sorgt dafür, dass Verbraucher, die einen Ver­braucher­kredit- oder Leasingvertrag schließen, nicht von versteckten Kosten überrascht werden. Das Gesetz verpflichtet Un­ter­nehmer, die Konsumenten vor Vertragsabschluss umfassend zu informieren, etwa über die Gesamtkosten, den effektiven Jahreszins oder die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.


Strenge Regeln für die Kreditwerbung

Besonders strenge Regeln betreffen die Werbung für Kredite und Leasingangebote: Wer mit niedrigen Monatsraten oder Zinssätzen wirbt, muss gleichzeitig klar, prägnant und auffallend alle wichtigen Zusatzinformationen, die das Gesetz vorschreibt, in Form eines repräsentativen Beispiels angeben; und zwar so, dass sie sofort ins Auge fallen, bzw. so deutlich sind wie die attraktiven Zinssätze oder Monatsraten.


Die Standardinformationen des § 5 Ver­brauch­er­­kreditgesetz

Wirbt ein Anbieter mit günstigen Zinssätzen, Monats­raten oder ähnlichen Kosten des Kredits, muss die Werbung klar, prägnant und auffallend anhand eines repräsentativen Beispiels über sämtliche Kosten und den wirklichen Gesamtbetrag informieren. Muss der Kredit-/Leasingnehmer eine Versicherung abschließen, ist auch darauf deutlich hinzuweisen. Konsumenten sollen erkennen, was sie tatsächlich zahlen.


Verbandsklagen gegen gesetzwidrige Leasingwerbung

Verbandsklagen von Verbraucherorganisationen haben die Klarstellung erwirkt, dass diese Pflichtangaben nicht nur für klassische Kredite gelten, sondern für alle Formen des Finanzierungsleasing. Nur solche Angebote, wo der Mietaspekt beim Leasing im Vordergrund steht, wie beispielsweise „Auto-Abos“ sind davon nicht betroffen.


Der VSV ist 2025 erfolgreich mit Verbands­klage gegen Leasingwerbungen vorgegangen

Kia warb im TV: „Der neue KIA EV3 jetzt ab 186  Euro monatlich mit 0,99 Prozent Fixzins“, während am unteren Bild­rand für 2 Sekunden ein Kleindrucktext mit den De­tail­informationen eingeblendet wurde. Das war nicht ausreichend deutlich, und Kia hat kurz nach Klagseinbringung einen Unterlassungsvergleich mit dem VSV abgeschlossen. Citroen hat sich ebenfalls in einem Ver­gleich dazu verpflichtet, seine E-Berlingo-Modelle nicht mehr „ab 209 Euro im Monat“ zu be­werben, ohne deutlich die Standardinformationen zu erteilen. Weitere Verfahren sind anhängig.


Verschärfte Regeln ab 2026

Im Jahr 2023 wurde die EU-Verbraucherkredit-Richtlinie überarbeitet, um auf die Marktentwicklungen besser einzugehen. Die neue Richtlinie (EU) 2023/2225 ist bis 20.11.2025 national umzusetzen und ab 20.11.2026  in der EU anzuwenden.


Die wichtigsten Neuerungen ab 20.11.2026

Verbraucherkredite und Hypothekarkredite sind erfasst; bisher waren diese in zwei verschiedenen Gesetzen geregelt. Auch Kleinkredite und Mini-Finanzierungen werden, im Gegensatz zu bisher, geregelt. Werbung muss künftig vor Überschuldungsrisiken warnen. „Buy Now, Pay Later“ wird erst­mals voll reguliert. Auch für digitale Werbung (Online-Plattformen und Social Media) gelten in Zukunft klare Regeln, kein „Versteckspiel“ im Kleindruck. Wesentliche Ver­trags­details müssen mindestens einen Tag vor Abschluss zur Verfügung gestellt werden.