Eurogine-Verhütungsspiralen – Amtshaftung gegen die Republik

Fünf Musterklagen bei Gericht – im September Sammelklage

Eine Reihe von Chargen von Verhütungsspiralen des spanischen Herstellers Eurogine leiden an einem Produktfehler: Materialermüdung lässt die Spiralen frühzeitig brechen und verursacht bei Frauen zum Teil erhebliche Gesundheitsschäden.

Das ist seit dem Frühjahr 2018 durch eine Produktwarnung der spanischen Behörden bekannt. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hat bis Herbst 2020 zugesehen und keine Warnung veröffentlicht. Erst als eine Tageszeitung recherchiert hat, hat das BASG Ende September 2020 eine Warnmeldung auf der eigenen Web-Seite veröffentlicht, aber in der Tiefe der Web-Site versteckt. Presseaussendung gab es keine.

„Hätte das BASG zeitnah zu Spanien auch in Österreich Frauen gewarnt, dann hätten viele rechtzeitig die Spiralen deutlich vor der Tragedauer von fünf Jahren entfernen lassen können und andere Frauen hätten diese nicht mehr einsetzen lassen,“ erklärt Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Obfrau des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Das Versagen des BASG hat für viele Frauen – rund 2000 haben sich beim VSV gemeldet – schwerwiegende Folgen: von einer Entfernung unter Vollnarkose und immer wieder Komplikationen bis zu ungewollten Schwangerschaften.“

Der VSV hat nun – in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Alexander Klauser und dem Prozessfinanzierer dP die Prozessfinanzierer GmbH – erste fünf Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebracht.

Anfang September 2023 folgt – rechtzeitig vor einer möglichen Verjährung von Ansprüchen – eine Sammelklage für rund 200 geschädigte Frauen.

Eine Anmeldung zur Sammelklage ist noch bis 31.7.2023 möglich.

„Natürlich unterstützen wir auch Klagen gegen den Hersteller Eurogine an vielen Bezirksgerichten in ganz Österreich,“ ergänzt Daniela Holzinger-Vogtenhuber.

„Einen Teilerfolg haben wir gegen die Republik bereits erzielt. In einem seit Längerem anhängigen ersten Amtshaftungsverfahren hat der OGH klargestellt, dass das Medizinproduktegesetz – entgegen der Argumentation der Finanzprokuratur – sehr wohl ein Schutzgesetz ist und man darauf Schadenersatzansprüche stützen kann.“

„Spätestens, wenn die Gerichte eine Haftung des Bundes rechtskräftig feststellen, erwarten wir von Gesundheitsminister Rauch einen runden Tisch, um die Höhe der Ersatzzahlungen außergerichtlich zu klären. Denn für die betroffenen Frauen ist baldiger Schadenersatz mehr Hilfe als ewiger Streit bei Gericht.“

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/eurogine/