Verhütungsspirale Eurogine

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Der Verbraucherschutzverein (VSV) bedauert, mitteilen zu müssen, dass die langjährigen rechtlichen Bemühungen zur Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem EUROGINE-Skandal ohne abschließenden Erfolg geblieben sind.

Hintergrund der Angelegenheit

Im Frühjahr 2018 erfolgte die erstmalige öffentliche Warnung vor fehlerhaften Chargen von Verhütungsspiralen des Herstellers EUROGINE. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) sah jedoch bis Herbst 2020 von einer umfassenden öffentlichen Warnung ab.

Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH)

Der OGH wies die Revision des VSV in einem Musterprozess gegen die Republik Österreich als unzulässig zurück. Die Begründung des OGH führte aus, dass die Warnpflicht primär bei den behandelnden Gynäkologen gelegen habe und das BASG auf deren Informationsweitergabe habe vertrauen dürfen. Die Vorgangsweise des BASG wurde zudem als vertretbar erachtet.

Einstellung der Prozessfinanzierung

Aufgrund der Entscheidung des OGH hat der Prozessfinanzierer dP die weitere Finanzierung der Musterprozesse im Zusammenhang mit EUROGINE eingestellt. Die Amtshaftungsprozesse gegen die Republik Österreich werden demnach nicht fortgeführt.

Stellungnahme des Verbraucherschutzvereins

„Ich bedauere diese Entscheidung des OGH sehr – hat man doch gesehen, dass bei über 2.000 betroffenen Frauen in Österreich, die sich allesamt nur durch die Medienarbeit des VSV bei uns gemeldet haben, die Warnkette durch die Gynäkologen alles andere als funktioniert hat. Wie man hier davon ausgehen kann, dass die Vorgangsweise des BASG, nämlich nicht öffentlich in aller Breite die betroffenen Frauen zu informieren, vertretbar gewesen sei ist mir schleierhaft – die Realität beweist das Gegenteil!so Daniela Holzinger, Obfrau des VSV, die die betroffenen Frauen hier durch die Republik im Stich gelassen sieht.

Positive Ergebnisse für Versicherte

Für eine signifikante Anzahl betroffener Frauen, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, konnten durch den VSV Schadenersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden oder sind noch in Bearbeitung.

Empfehlung zum Rechtsschutz

Abschließend empfiehlt der VSV allen Konsumenten den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, um im Bedarfsfall adäquate Unterstützung in Anspruch nehmen zu können. Informationen zur VSV/ARAG Konsumentenrechtsschutzversicherung sind unter folgendem Link abrufbar: www.verbraucherschutzverein.eu/rechtsschutz/