Sammelaktion Lebensversicherungen Spätrücktritt startet
VSV prüft kostenlos ob Rücktritt möglich ist
Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) startet eine Sammelaktion zum Spätrücktritt bei fehlender oder falscher Belehrung zum Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen.
„Wir prüfen kostenlos, ob ein Rücktritt möglich ist und wieviel mehr an Geld herausschaut, als bei einem vorzeitigen Rückkauf einer Lebensversicherung,“ kündigt Peter Kolba, Obmann des VSV an. „Mitgliedern des VSV helfen wir sodann bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.“
Das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) sah in den letzten Jahrzehnten verschiedene Bedingungen und Fristen für eine korrekte Aufklärung über das Rücktrittsrecht bei Abschluss einer Lebensversicherung vor. Insbesondere bei Änderungen haben die Versicherungen häufig Ihre Vertragsformblätter viel zu spät und uU falsch abgeändert; bei manchen fehlt eine Rücktrittsbelehrung überhaupt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in dutzenden Entscheidungen klargestellt, dass bei fehlender oder falscher Rücktrittsbelehrung dem Versicherungsnehmer ein „lebenslanges“ Rücktrittsrecht vom Vertrag zusteht.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diese Judikatur übernommen, aber – zur Freude der Versicherungen – eingeschränkt:
- Nicht jeder kleine Fehler (etwa der falsche Hinweis auf die Schriftform) rechtfertigt den Rücktritt.
- Die Prämien werden nur mit 4% p.a. (linear) verzinst, wenn sie in den letzten drei Jahren vor Rücktritt einbezahlt wurden.
Dennoch bekommt man als Versicherungsnehmer im Vergleich zu einem möglichen Rückkauf der Versicherung (Rückkaufswert = Prämien abzüglich Steuer, Risikoanteil, Abschlusskosten, Veranlagungsverluste) bei einem Rücktritt von der Versicherung (Rücktrittswert = Prämien abzüglich Risikoanteil zuzüglich Verzinsung der Prämien der letzten drei Jahre) mehr zurückbezahlt als bei einem Rückkauf.