Lebensversicherungen Generali (geschlossen)
Fehlkonstruktion Teilauszahlungen
Viele Versicherungsnehmer*innen der Generali Versicherung müssen bei bestimmten Lebensversicherungen Überraschungen hinnehmen: Statt Vermögensaufbau – oft zur Altersvorsorge – wird selbst das einbezahlte Kapital weniger; an Gewinne über die lange Laufzeit ist kaum zu denken. Das liegt zum einen an den – über fünf Jahre – verteilten hohen Abschlusskosten (Provisionen für die Keiler). Zum anderen aber auch an glatten Fehlkonstruktionen der angebotenen Versicherungsmodelle. Wenn damit geworben wird, dass man bereits nach sechs Jahren erste Teilauszahlungen aus der Versicherung entnehmen könne, dann passt das in keiner Weise mit dem Versprechen zusammen, ein „Vermögen aufzubauen“.
Der Verbraucherschutzverein (VSV), Rechtsanwalt Mag. Robert Haupt (Wien) und der Finanzdienstleister fynup (Onlineberatung, Honorarberatung) überprüften Lebensversicherungsverträge der Generali Versicherung (nur jene, bei denen Teilauszahlungen vorgesehen sind) auf Abschlusskosten und Fehlkonstruktionen des Produktes.
Die rechtliche Konsequenz wird die Anfechtung solcher Verträge wegen arglistiger Irreführung und Schadenersatz aus Falschberatung sein.