Lebensversicherungen – Fehlkonstruktion Teilauszahlungen
Viele Versicherungsnehmer*innen müssen bei Lebensversicherungen Überraschungen hinnehmen: Statt Vermögensaufbau – oft zur Altersvorsorge – wird selbst das einbezahlte Kapital weniger; an Gewinne über die lange Laufzeit ist kaum zu denken. Das liegt zum einen an den – über fünf Jahre – verteilten hohen Abschlusskosten (Provisionen für die Keiler). Zum anderen aber auch an glatten Fehlkonstruktionen der angebotenen Versicherungsmodelle. Wenn damit geworben wird, dass man bereits nach sechs Jahren erste Teilauszahlungen aus der Versicherung entnehmen könne, dann passt das in keiner Weise mit dem Versprechen zusammen, ein „Vermögen aufzubauen“.
Der Verbraucherschutzverein (VSV), Rechtsanwalt Mag. Robert Haupt (Wien) und der Finanzdienstleister fynup (Onlineberatung, Honorarberatung) checken nun Ihre Lebensversicherungsverträge (vorerst nur jene, bei denen Teilauszahlungen vorgesehen sind) auf Abschlusskosten und Fehlkonstruktionen des Produktes.
Die rechtliche Konsequenz wird die Anfechtung solcher Verträge wegen arglistiger Irreführung und Schadenersatz aus Falschberatung sein.
Der Verbraucherschutzverein sammelt die Fälle und organisiert die Öffentlichkeitsarbeit, fynup checkt die Verträge auf Fehlkonstruktionen und Rechtsanwalt Mag. Robert Haupt wird für Betroffene deren Rechte gegenüber den Versicherungen wahrnehmen.
Wir werden – wie immer – versuchen, außergerichtlich Lösungen für Sie zu finden. Wir sind aber bereits im Gespräch mit Prozessfinanzierern, um auch risikolose Klagen anbieten zu können, falls das nötig wird. Das fast ohne Kosten für Sie:
Sie müssten dem VSV als außerordentliches Mitglied beitreten.