Reiserecht für Rhodos-Urlauber

Tipps für Rhodos-Reisende vor Ort und vor dem Abflug

Auf Rhodos wüten Waldbrände, die offenbar Touristengebiete bedrohen und tausende Urlauber werden evakuiert. Der Verbraucherschutzverein (VSV) fasst zusammen, welche Rechte betroffene Urlauber haben.

Den Veranstalter einer Pauschalreise (Flug und Hotel aus einer Hand) trifft eine Beistandspflicht – etwa Hilfe bei Evakuierung, Ersatzquartier beschaffen oder – wenn der Rückflug versäumt wird – einen Ersatzflug organisieren.

Ist der Rückflug zum vereinbarten Termin nicht möglich, muss der Veranstalter ein Quartier stellen, aber nur maximal 3 Nächte ohne ein zusätzliches Entgelt zu verlangen.

Da den Reiseveranstalter an den Waldbränden kein Verschulden trifft, hat man auch keinen Anspruch auf Schadenersatz etwa für verlorenes Gepäck oder für entgangene Urlaubsfreude. Allerdings kommt es für Ansprüche aus der Gewährleistung darauf nicht an. Betroffene Urlauber können also nach der Rückkehr durchaus Ansprüche auf Preisminderung geltend machen.

Wer unmittelbar vor Reiseantritt steht und in das betroffene Gebiet gebucht hat, kann wegen Wegfalles der Geschäftsgrundlage auch den kostenlosen Rücktritt vom Pauschalreisevertrag erklären oder aber ein Umbuchungsangebot des Veranstalters annehmen.

Wer seine Urlaubsreise selbst organisiert hat und getrennte Buchungen für Hotel und Flug vorgenommen hat, kann sich aber nicht auf das Pauschalreisegesetz berufen und muss sich daher auch selbst helfen.