VSV hilft bei Flugabsagen und -verspätungen
Fluggastrechte Verordnung der EU durchsetzen
Die Rechte der Fluggäste sind in der EU Verordnung für Fluggastrechte geregelt. Allerdings halten sich viele Fluggesellschaften nicht an diese Regelungen. Daher verhilft der Verbraucherschutzverein (VSV) in Kooperation mit Fairplane Passagieren zu Ihren Rechten
Peter Kolba
Wien (OTS) – Es häufen sich Berichte, dass Fluggesellschaften gebuchte Flüge absagen, umbuchen oder mit großer Verspätung durchführen.
„“Die Rechte der Fluggäste sind in der EU Verordnung für Fluggastrechte geregelt. Allerdings halten sich viele Fluggesellschaften nicht an diese Regelungen. Daher verhilft der Verbraucherschutzverein (VSV) in Kooperation mit Fairplane Passagieren zu Ihren Rechten”,“ kündigt Peter Kolba, Obmann des VSV an.
Den betroffenen Passagieren stehen insbesondere bei Absagen zu:
- Ersatzflug oder Rückzahlung des Ticketpreises
- Betreuungsleistungen (Verpflegung, Telefonat, Übernachtung)
- Ausgleichsleistungen (je nach Entfernung der Destination)
„Die genauen Regelungen finden sich auf unserer Web-Site https://www.verbraucherschutzverein.eu/flug/ ,“sagt Kolba.
„Dort kann man sich auch bei Fairplane anmelden. Diese Organisation übernimmt alle Schritte zur Rückforderung bis hin zu Klagen und bekommt dafür eine Erfolgsprovision.“