Individualklagen gegen VW-Motor 189 – Letzter Aufruf

Österreichische Teilnehmer an Musterfeststellungsklage können noch bis 30.10.2020 in Deutschland klagen

Wien (OTS) – Tausende österreichische VW-Kunden haben sich an der deutschen Musterfeststellungsklage beteiligt. Doch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit VW einen Vergleich nur für deutsche Staatsbürger geschlossen und die Klage mit 30.4.2020 zurückgezogen.

Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage hat die normale Verjährung von Schadenersatzansprüchen von drei Jahren gehemmt. Doch man muss bis spätestens 30.10.2020 in Deutschland individuell klagen, damit der Anspruch nicht verjährt ist.

Der Verbraucherschutzverein (VSV) bietet österreichischen VW-Kunden die Vermittlung solcher Individualklagen gegen VW samt Prozessfinanzierung an. Der Finanzierer übernimmt das Kostenrisiko, bekommt aber 35% des durch Urteil oder Vergleich erzielten Erlöses.

„Das ist die letzte Chance für VW-Kunden sich dieser Aktion noch rasch anzuschließen und einen Streit um die Verjährung zu vermeiden,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Die Chancen stehen sehr gut, dass VW sehr rasch einen Vergleich anbietet.“

Wer die Frist 30.10.2020 versäumt kann Individualklagen nach österreichischem Recht auch auf eine 30-ig jährige Verjährungsfrist stützen. Doch dazu gibt es noch keine Urteile. Der VSV bemüht sich auch für diese Fälle um eine Prozessfinanzierung.

Service: Anmeldung auf https://www.verbraucherschutzverein.eu/vw/