Gewessler gefährdet Eisenbahnsicherheit

Novelle zum EisbG in Begutachtung bis 1.10.2020

Wien (OTS) – Ministerin Gewessler hat eine Novelle zum Eisenbahngesetz in Begutachtung geschickt. Die Erläuternden Bemerkungen machen Glauben, dass damit nur EU-Recht längst überfällig umgesetzt werde. Die Novelle des § 9b EisbG hat damit aber nichts zu tun; diese Änderung geht auf einen Wunsch der Schienenfahrzeughersteller zurück.Diese wollen das Schutzniveau im Eisenbahnwesen herabsetzen.

Der bisherige § 9b EisbG geht für die Typisierung von Schienenfahrzeugen davon aus, dass diese dem Stand der Technik entsprechen müssen. Das ist ein dynamischer Ansatz, weil Sachverständige diesen Stand der Technik beschreiben und prüfen müssen. Dabei können sie auf technische Normen zurückgreifen, müssen aber auch Neuentwicklungen am Markt berücksichtigen.

In § 9b Abs 2 u 3 EisbG soll nun der „Stand der Technik“ den „allgemeinen Regeln der Technik“ gleichgesetzt werden. Das sind die technischen Normen auf EU-Ebene, aber auch national – die Ö-Normen.

Damit werden Innovationen am Markt ausgeschlossen, denn Normen werden nur alle Jahre bzw Jahrzehnte erneuert. Und im Normungsprozess haben Siemens oder Bombardier – also die Industrie – das Sagen. Da gibt es keine wirksame Vertretung von Verbraucher:innen- bzw Passagierinteressen.

„Gewessler liefert die Beschreibung des Sicherheitsniveaus im Schienenverkehr dem Diktat der Konzerne aus, die – aus Kostengründen – oft Ökonomie über Sicherheit stellen,“ kritisiert Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Wir treten dafür ein, die Novelle des § 9b EisbG ersatzlos zu streichen.“

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