VW verzögert Gerichtsverfahren mit unlauteren Mitteln

VW bietet Vergleiche die man „nicht ablehnen“ kann, um OGH Entscheidungen zu verhindern und spielt in allen anderen Verfahren weiter auf Zeit.

Anfang Februar haben die Medien berichtet, dass VW durch günstige Vergleiche versucht, Verfahren, die beim Obersten Gerichtshof (OGH) zur Entscheidung anstehen, still zu beenden. So berichtete der Standard am 3. Februar 2023 von Vergleichen in einer zweistelligen Zahl von Individualverfahren, die beim OGH anhängig waren. Laut einer Presseaussendung des VKI hat VW etwa für ein acht Jahre altes Auto 35 Prozent des damaligen Neuwagenpreises zuzüglich Gerichts- und Anwaltskosten geboten.

„Das sind Vergleiche, die „man nicht ablehnen kann“ mit dem Zweck, Urteile des OGH zu verhindern,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).

Der VSV hat hunderte Klagen gegen VW vor dem Landgericht Braunschweig organisiert.

In den ersten neun mündlichen Verhandlungen vor dem Landgericht Braunschweig am 9.3.2023 wurde die Hoffnung auf rasche Vergleiche schnell zunichte gemacht.

„Die Prozessvertreter haben erneut eine einvernehmliche Regelung mit österreichischen Kunden kategorisch ausgeschlossen“, ärgert sich Rechtsanwalt André Tittel, der die VSV-Mitglieder vor dem Landgericht Braunschweig vertritt. „Weil der OGH in seiner Entscheidung vom 21. Februar 2023 nur den Fahrzeughändler zu Schadenersatz verurteilt hat, meint VW als Hersteller auch weiterhin, keinen Schadensersatz leisten zu müssen. Dabei liegen mittlerweile mehrere Rechtsgutachten vor, die genau das Gegenteil sagen.“

Gleichzeitig behauptet VW in Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig, dass vor dem OGH eine zweistellige Zahl an weiteren Verfahren anhängig sei, bei denen zeitnah mit Urteilen zu rechnen wäre. Da bei Klagen von österreichischen Fahrzeuginhabern in Deutschland österreichisches Recht anzuwenden sei, mögen die deutschen Richter diese Urteile abwarten, bevor sie selbst Urteile machen.

„Das ist ein unlauteres Doppelspiel von VW: In Österreich Entscheidungen des OGH durch Vergleiche verhindern und gleichzeitig in Deutschland mit dem Hinweis auf zu erwartende OGH Urteile Verfahren verzögern,“ ärgert sich Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Doch auch wenn die Mühlen der Justiz bei VW besonders langsam mahlen, letztlich wird VW für den Dieselbetrug einstehen müssen.“