Kündigungen durch Stadtwerke Klagenfurt sind Umgehungsgeschäfte

VSV rät, den neuen Vertrag nur mit Vorbehalt zuzustimmen.

Die Stadtwerke Klagenfurt kündigen Ihren Kunden Stromverträge per 14.5.2023 einseitig auf und wollen die Kunden dazu bringen, einen neuen Vertrag bis 12.4.2023 abzuschließen. Der Unterschied? Der Arbeitspreis von 13,89 Cent je kWh steigt auf 29,50 Cent je kWh.

„Da wird eine schlichte Preiserhöhung in eine Änderungskündigung verpackt, um die Regelungen des § 80 ElWOG zu umgehen,“ empört sich Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). 

Die Stadtwerke vermeiden damit, zu begründen, weshalb die Änderungen zu den maßgebenden Umständen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Sie vermeiden weiters, bei einer Änderung der Umstände den Preis wieder zu senken. Und Sie vermeiden schließlich auch, über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit der Entgeltänderungen auf transparente und verständliche Weise mindestens ein Monat vor erstmaliger Wirksamkeit der Änderungen zu informieren.

„Wir halten diese Änderungskündigung für ein Umgehungsgeschäft und daher für gesetzwidrig und nichtig. Der VSV wir in Musterprozessen klären, ob diese Vorgangsweise gesetzlich verboten ist.“

Der VSV rät betroffenen Kund*innen fristgerecht dem neuen Vertrag zuzustimmen, aber schriftlich (eingeschrieben mit Rückschein) klarzustellen, dass man den erhöhten Preis nur vorbehaltlich rechtlicher Klärung und Rückforderung bezahlen werde.

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/energiepreis/

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