DIESEL-SKANDAL
BMW
Inzwischen hat der Dieselskandal auch andere Autohersteller erreicht; wir bieten nun auch die Vermittlung von Klagen gegen BMW an. Betroffen sind B47, N47 und N57 Motorserien. Diese wurden seit 2008 verbaut. Wir übernehmen Fälle ab einem Kaufpreis von 25.000 Euro. Es macht keinen Unterschied für unsere Klagen gegen den Hersteller BMW, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht erworben wurde.
BETROFFENE MODELLE
Wir sammeln BMW Modelle
- mit B47, N47 und N57 Motoren
- ab einem Kaufpreis von 25.000 Euro
- neu oder gebraucht
- Übernahme in Österreich oder Deutschland
Die Motorbezeichnung ist uU. aus der Zulassung ersichtlich.
Sollte dies nicht der Fall sein, überprüfen wir diese Information für Mitglieder im Zuge der Anmeldung zur Sammelaktion.
NEWS – BMW Dieselskandal
- Nach Feststellungen in OLG Urteilen in Deutschland sind die B47, N47, N57 Motorserien alle mit einem Thermofenster ausgestattet. Somit scheinen alle BMW Fahrzeuge mit diesen Motoren vom Dieselskandal betroffen und eine Dieselklage möglich.
- Kraft-Bundesamt: Betroffen vom Dieselskandal ist der X3 mit dem Motor N47D20 mit den Fahrzeugtypen xDrive20d und sDrive18d von BMW, bei denen unzulässige Abschalteeinrichtungen im Februar 2024 vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt festgestellt wurden:
Bei den Fahrzeugen erfolgt eine Reduzierung der Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage und bei Außentemperaturen, welche soweit innerhalb des normalen Betriebsbereichs liegen, dass nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes eine Unzulässigkeit vorliegt. Die Fahrzeuge reduzieren damit in unzulässiger Weise die Wirksamkeit ihrer Schadstoffminderung gegen Stickoxide.
Ablauf
Eingelangte Anmeldungen werden zunächst auf Vollständigkeit der Unterlagen geprüft und eventuell fehlende Dokumente nachgefordert. Im nächsten Schritt erfolgt die Beurteilung des Falles dahingehend, ob ein Anspruch besteht und gerichtlich geltend gemacht werden kann.
Kosten
Für VSV-Mitglieder, die alle fälligen Mitgliedsbeiträge beglichen haben, ist die Teilnahme an allen VSV-Sammelaktionen und Abhilfeklagen kostenlos. Der VSV-Mitgliedsbeitrag beträgt für Privatpersonen pro Jahr 60 EUR bei Überweisung und 50 EUR bei Onlinezahlung mit Lastschriftauftrag. Die VSV-Mitgliedschaft kann hier abgeschlossen werden.
Die Kosten von Abhilfeklagen trägt zur Gänze ein Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt das gesamte Kostenrisiko und erhält dafür im Erfolgsfall eine Beteiligung von 35%. Rechtsschutzversicherungen gewähren für die Kosten von Abhilfeklagen keine Deckung.
Einzelklagen sind mit Kostentragung einer Rechtschutzversicherung oder eines Prozesskostenfinanzierers möglich. Falls keine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung besteht, versuchen wir, den Fall an einen Prozesskostenfinanzierer zu vermitteln, der das Kostenrisiko des Verfahrens gegen eine Beteiligung von 35% im Erfolgsfall trägt, können die Übernahme durch einen Finanzierer aber nicht garantieren.
UPDATE AUFFORDERUNG
Hard- und Softwaremaßnahmen, die angeblich vom Hersteller geplant sind, stellen aus heutiger Sicht und angesichts der bisherigen Erfahrungen mit solchen Updates, keinen rechtskonformen Zustand her.
Wir raten daher zur Vorsicht vor solchen Update-Aufforderungen durch den Hersteller oder mit diesem verbundene Kfz Werkstätten.



