EU-Wahlcheck
Alle Antworten der Parteien zur Europa-Wahl auf unsere Fragen im Original:
1) Wo sehen Sie dringenden Handlungsbedarf im Verbraucherschutz?
2) Wie stehen Sie zum EU-Leitbild des „informierten Verbrauchers“ bzw. der „informierten Verbraucherin“? Wie kann man die Umsetzung dessen befördern?
3) Werden Sie jedes Gespräch, das Sie mit Lobbyisten führen, öffentlich machen?
4) Wie bewerten sie die Nicht-Umsetzung der Richtlinie 2020/1828 über Verbandsklagen in Österreich?
5) Wie stehen Sie zu Sammelklagen im Fall von Massenschäden?
6) Was haben Sie zuletzt in eigener Sache als Verbraucher reklamiert?
Harald Vilimsky
MEP FPÖ
1) Wo sehen Sie dringenden Handlungsbedarf im Verbraucherschutz?
Man sollte den Verbraucherschutz grundsätzlich stärken und vor allem auch Institutionen, die sich für einen besseren Verbraucherschutz einsetzen politisch mehr unterstützen und mit entsprechenden Gesetzen auch stärken. In einer Welt die durch die Digitalisierung immer anonymer wird, darf der Verbraucher nicht zu einer anonymen Nummer in einem System verkommen, die von Konzernen oder dergleichen ignoriert wird. Vor allem muss man den Verbrauchserschutz im Kampf gegen Teuerungsmaßnahmen und Mogelpackungen- Stichwort „Shrinkflation“ unterstützen.
2) Wie stehen Sie zum EU-Leitbild des „informierten Verbrauchers“ bzw. der „informierten Verbraucherin“? Wie kann man die Umsetzung dessen befördern?
Im Grunde ist es ein Idealbild, den jeder Verbraucher agiert unterschiedlich, gerade wie, wo oder womit sie sich informieren. Dahingehend sollte die Politik, vor allem auf europäischer Ebene, auch auf diesen Umstand eingehen und nicht durch Überregulierungen und Verboten den Verbraucher zu überfordern, da wir es mittlerweile mit einer Fülle von Verordnungen und Richtlinien auf EU-Ebene zu tun haben, bei der jeder Verbraucher die Übersicht verliert. Das sollte deutlich eingedämmt und vereinfacht werden, denn das Ziel der Politik muss unter anderem sein den Verbraucher zu unterstützen und ihn nicht mit Regulierungen zu erschlagen. So ist die Forderung der FPÖ eine Novellierung des Preisauszeichnungsgesetzes anzudenken eine solche positive Maßnahme.
3) Werden Sie jedes Gespräch, das Sie mit Lobbyisten führen, öffentlich machen?
Ich treffe mich grundsätzlich nicht mit Lobbyisten und spreche mich auch für ein Lobbyistenverbot im Europäischen Parlament bzw. in den EU-Institutionen aus. Falls man Anfragen an den entsprechenden Abgeordneten hat, kann man diese auch schriftlich einreichen bzw. diese auch telefonisch klären.
4) Wie bewerten sie die Nicht-Umsetzung der Richtlinie 2020/1828 über Verbandsklagen in Österreich?
Das ist eine Frage, die sie der österreichischen Bundesregierung stellen müssen und auf die wir auf EU-Parlamentsebene nur wenig Einfluss haben. Grundsätzlich ist die Idee eine gute, aber in der Umsetzung sehr schwierig, auch weil die Richtlinie einige Lücken aufweist, wie zum Beispiel wie man die Verbraucher in dieses doch sperrige und komplexe Vorhaben einbindet.
5) Wie stehen Sie zu Sammelklagen im Fall von Massenschäden?
Wir begrüßen das grundsätzlich fordern aber eine Mindestanzahl von 50 Betroffenen pro Klage und fordern zudem, dass diese auch für rein nationale Rechtsbereiche gelten sollte.
6) Was haben Sie zuletzt in eigener Sache als Verbraucher reklamiert?
Als mein Mobiltelefon nach nur kurzer Zeit den Geist aufgab, habe ich das entsprechend bei dem Produzenten reklamiert. Ich war doch entsetzt, wie viel Kleingedrucktes man beachten muss, um einen in der Garantie befindliches Hany umzutauschen.
Andreas Schieder
MEP SPÖ
1) Wo sehen Sie dringenden Handlungsbedarf im Verbraucherschutz?
Eine der großen Herausforderungen ist die zunehmende Digitalisierung für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen und die damit verbundene Schlechterstellung gegenüber jenen, die über einen Internetzugang und genügend Internetkompetenz verfügen. Hier müssen Informationen und Hilfsmöglichkeiten eingerichtet werden (wie beispielsweise bei der ÖBB: günstige Tickets, die nur online zu buchen sind).
2) Wie stehen Sie zum EU-Leitbild des „informierten Verbrauchers“ bzw. der „informierten Verbraucherin“? Wie kann man die Umsetzung dessen befördern?
Zentral für die Umsetzung der informierten Verbraucher:innen ist zwangsweise die weitere Ausweitung der Verbraucherbildung, sei es in Form der Sensibilisierung gegenüber gesundes Essen oder auch der Mobilitätsfragen. Das Feld ist groß. Genaue Informationen über die Produkte müssen dabei genauso eingefordert werden, wie auch die Vergleichbarkeit der Produktinformationen. Die SPÖ versucht seit Jahren, z.B. die Packungsinhalte vergleichbar zu machen.
3) Werden Sie jedes Gespräch, das Sie mit Lobbyisten führen, öffentlich machen?
Ich veröffentliche schon jetzt auf der Website des Europäischen Parlaments alle meine Termine mit Interessensvertreter:innen (NGOs, Lobbyist:innen, etc)
4) Wie bewerten sie die Nicht-Umsetzung der Richtlinie 2020/1828 über Verbandsklagen in Österreich?
Die Richtlinie hätte bis zum 25. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt und die neuen Regelungen ab dem 25. Juni 2023 angewendet werden müssen. Österreich ist somit seit bald zwei Jahren Jahr bei der Umsetzung in Verzug. Ein Gesetzesvorschlag ist bislang nicht einmal in Begutachtung. Die Richtlinie soll unionsweit die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher:innen verbessern und verpflichtet die EU-Staaten, zukünftig zwei Arten von Verbandsklagen – Unterlassungs- und Abhilfeklagen von bestimmten Verbraucherverbänden – vorzusehen. Es ist beschämend, dass die österreichische Bundesregierung nicht in der Lage ist, wichtige EU-Richtlinien rechtzeitig umzusetzen. Schuld daran trägt die ÖVP, die in Österreich seit längerer Zeit die Einführung von Verbandsklagen im Interesse von internationalen Konzernen verhindert. Leidtragende sind dabei die Verbraucher:innen, also wir alle. Wir treten für eine rasche und engagierte Umsetzung ein, insbesondere für die Erstreckung des Anwendungsbereichs auf sämtliche Verstöße, die die Interessen von Konsument:innen beeinträchtigen können sowie für kostengünstiges, schlankes und flexibles Verfahren ein.
5) Wie stehen Sie zu Sammelklagen im Fall von Massenschäden?
Diesen stehen wir positiv gegenüber.
6) Was haben Sie zuletzt in eigener Sache als Verbraucher:in reklamiert?
Meine Garmin-Uhr, die nach nicht mal einem Jahr kaputt gegangen ist. Ärgerlich, aber so ist die Technik dieser Tage wohl. Nichts hält mehr ewig. Da ich passionierter Rennradfahrer bin, ist die Uhr natürlich ein wichtiges Instrument für mich und die Verbesserung meiner Fahrleistung. Sie wurde eingeschickt und nach ca. 2 Wochen ohne Murren umgetauscht. Jetzt fahre ich mit neuem Gerät. Mal schauen für wie lange.
Lena Schilling
Spitzenkandidatin zur EU-Wahl
für Die Grünen – Die Grüne Alternative
1) Wo sehen Sie dringenden Handlungsbedarf im Verbraucherschutz?
Wichtig ist, dass Verbraucher:innen wissen, was sie kaufen und konsumieren. Daher setzen wir uns für Verbesserung der Lebensmittelkennzeichnung und Kennzeichnungssysteme für umwelt- und sozialverträgliche Produkte ein, denn die Verbraucher:innen haben ein Recht auf maximale Transparenz und höchste Sicherheit. Besonders wichtig ist dabei die Kennzeichnung von Produkten hinsichtlich ihrer Herkunft, um transparente Lieferketten und fairen Handel zu gewährleisten. Wir brauchen des Weiteren unabhängige, objektive Kriterien und Gütesiegel zu Ökologie und Nachhaltigkeit, um dem sogenannten „Greenwashing“ (der Versuch, sich ein „grünes“ bzw. „nachhaltiges“ Image zu geben, ohne entsprechende, nachhaltigkeitsorientierte Aktivitäten zu setzen) durch Unternehmen einen Riegel vorzuschieben. Wir wollen darüber hinaus mehr Bildungsmöglichkeiten und ausfinanzierte Beratungsstellen, denn jede:r Konsument:in soll die Möglichkeit haben, sich umfassend über ihre/seine Rechte zu informieren.
In Zeiten von Teuerung und Inflation setzen viele Unternehmen auf versteckte Preiserhöhungen durch Mogelpackungen und verkleinerte Packungsgrößen. Um diese sogenannte „Shrink- und Skimpflation“ zu bekämpfen, braucht es neue Gesetze und Richtlinien.
Eine große Herausforderung für den Verbraucher:innenschutz ist und bleibt die Digitalisierung, da braucht es aus unserer Sicht den Ausbau des Verbraucher:innenrechtsschutzes im digitalen Bereich. Insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Haftung für fehlerhafte Produkte, Maßnahmen gegen Online-Shopping als potenzielle Schuldenfalle und Schutz vor Datenmissbrauch auf Online-Plattformen.
Auch im Klima- und Umweltschutz gibt es hinsichtlich des Verbraucher:innenschutzes noch offene Baustellen. Wir fordern etwa strengere Standards für den Einsatz von Pestiziden und anderen schädlichen Chemikalien und setzen uns für transparente Information über den Einsatz solcher Produkte ein. Das schützt nicht nur die Umwelt, sondern auch die Gesundheit der Verbraucher:innen. Außerdem wollen wir eine Reduzierung von Einwegprodukten und ein europaweites Recht auf Reparatur.
2) Wie stehen Sie zum EU-Leitbild des „informierten Verbrauchers“ bzw. der „informierten Verbraucherin“? Wie kann man die Umsetzung dessen befördern?
Wir stehen dem sehr positiv gegenüber und sind froh, dass die EU dieses Leitbild aufgegriffen hat.
Kund:innen müssen häufig seitenlange Informationen unterzeichnen, welche gar nicht gelesen und verstanden werden. Dieses Zuschütten mit Informationen, sowie falsche oder lückenhafte Beratung (zB bei Bankgeschäften) führen zu desinformierten Verbraucher:innen. Und die Verbraucher:innen spüren das auch. Oft hat man nach Unterzeichnung eines Kaufvertrags ein mulmiges Gefühl, da man den Eindruck, irgendwie etwas übersehen zu haben oder über den Tisch gezogen zu werden, nicht loswird.
Es braucht daher:
• Instrumente und Möglichkeiten sich niederschwellig und objektiv informieren zu können und die Stärkung von unabhängigen Beratungsstellen.
• Schaffung und Durchsetzung strengerer Regulierungen insbesondere im digitalen Bereich um Angebote vergleichbarer zu machen
• Transparente Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen um Verbraucher:innen vor irreführender Werbung und Information zu schützen
• Verbesserung von Verbraucher:innenbildung in Schulen und Bildungseinrichtungen um das Bewusstsein für Verbraucher:innenrechte und nachhaltigen Konsum zu stärken
3) Werden Sie jedes Gespräch, das Sie mit Lobbyisten führen, öffentlich machen?
Selbstverständlich werde ich diese Treffen, wie mittlerweile in der Geschäftsordnung des EP vorgesehen, transparent veröffentlichen. Die Fraktion der Grünen im EP macht dies seit 2015 und das innerhalb einer verpflichtenden 30 tägigen Frist, die in der EP Geschäftsordnung nur empfohlen wird.
4) Wie bewerten sie die Nicht-Umsetzung der Richtlinie 2020/1828 über Verbandsklagen in Österreich?
Die Verbandsklagen-Richtlinie ist ein Meilenstein in der europäischen und der österreichischen Verbraucher:innenpolitik. Uns ist daher sehr an einer raschen Umsetzung gelegen. Ein entsprechender Entwurf wurde im Justizministerium erarbeitet. Um das Ziel des kollektiven Rechtsschutzes, auch im Detail effektiv umzusetzen und an das bestehende österreichische Rechtssystem anzupassen, befinden wir uns mit dem Koalitionspartner in finaler Abstimmung.
Wichtig bei der Umsetzung ist es, die Geltendmachung der Ansprüche durch die Konsument:innen so einfach wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, die finanziellen Risiken und Hürden für die Verbraucher:innen so gering wie möglich zu halten. Eine effiziente Möglichkeit zur Verbandsklage hat außerdem den Effekt, dass Unternehmen von Anfang an Abstand davon nehmen, möglicherweise auf Praktiken zu setzen, die gegen das Gesetz verstoßen.
5) Wie stehen Sie zu Sammelklagen im Fall von Massenschäden?
Sammelklagen sind ein starkes und daher notwendiges Instrument im Verbraucher:innenschutz. Ohne kollektiven Rechtsschutz und die Möglichkeit zu Sammelklagen kann es etwa beim Dieselskandal in Deutschland keine Entschädigungen geben. Für einzelne Verbraucher:innen, die einem riesigen Konzern gegenüber stehen, ist die Durchsetzung ihrer Rechte ohne Möglichkeit einer Sammelklage ein gänzlich ungleicher Kampf.
Ziel soll dabei immer eine angemessene Entschädigung sein. Das Modell der Sammelklage österreichischer Prägung sieht aktuell eine „Opt-in“-Regelung vor, die Verbraucher:innen müssen also von sich aus aktiv werden. Eine wirksamere Lösung ist es aus unserer Sicht, dass eine Sammelklage automatisch alle Geschädigten betrifft und ein Vergleich oder Urteil automatisch auch für sie wirksam wird (opt-out). Insbesondere bei kleinen Schadenssummen können dadurch die Ansprüche der Verbraucher:innen eher durchgesetzt werden. Gleichzeitig können auf Unternehmensseite Unrechtsgewinne einfacher abgeschöpft werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein funktionierendes System der Verbandsklage die Gerichte enorm entlastet.
6) Was haben Sie zuletzt in eigener Sache als Verbraucher:in reklamiert?
Den Schaden eines Elektrogerätes und die Durchführung der Reparatur innerhalb der Garantie
Abg. z. NR Helmut Brandstätter
Spitzenkandidat zur EU-Wahl der NEOS
1) Wo sehen Sie dringenden Handlungsbedarf im Verbraucherschutz?
In diesem Bereich ist Transparenz entscheidend. Es muss für Konsument:innen ersichtlich sein, welche Daten zu welchen Zwecken verarbeitet und weitergegeben werden. Datenschutz darf aber nicht zum Hemmschuh für wirtschaftliche Innovationen werden.
Der digitale Wandel sorgt für neuen Handlungsbedarf: Neue, datengetriebene Technologien verschärfen die Informationsungleichgewicht zwischen Unternehmen und Konsument:innen und können für allerlei Praktiken genutzt werden (Target Pricing oder Dark Patterns), oft ohne das Wissen von Konsument:innen. Größtmögliche Transparenz braucht es auch gegen „Greenwashing“, wenn Produkte oder Dienste klima- und umweltfreundlicher dargestellt werden, als sie tatsächlich sind.
Bei der gerichtlichen Durchsetzung von Verbraucherinteressen sehe ich Aufhol- und Verbesserungsbedarf. Im Bereich des kollektiven Rechtsschutzes braucht es neue Wege und moderne Verfahren, außerdem muss die alternative Streitbeilegung bzw. Schlichtung in Österreich gestärkt werden.
2) Wie stehen Sie zum EU-Leitbild des „informierten Verbrauchers“ bzw. der „informierten Verbraucherin“? Wie kann man die Umsetzung dessen befördern?
Für uns NEOS ist klar: Wir müssen die Wirtschafts- und Finanzbildung stärken, damit alle Menschen in Österreich mündige Konsument:innen werden, die im digitalen Umfeld informierte Konsumentscheidungen treffen können. Durch Information und Bildung kann auch das Risiko, Opfer von Cybercrime zu werden, verringert werden. Das EU-Leitbild der „informierten Verbraucherin“ setzt voraus, das Konsument:innen diese erforderlichen Kompetenzen besitzen. Mit Blick auf die vielen Daten, die über Konsument:innen gesammelt werden, entspricht das Leitbild der „informierten Verbraucherin“ nicht immer der Realität in der digitalen Konsumwelt.
3) Werden Sie jedes Gespräch, das Sie mit Lobbyisten führen, öffentlich machen?
Ja.
4) Wie bewerten Sie die Nicht-Umsetzung der Richtlinie 2020/1828 über Verbandsklagen in Österreich?
Die Regierung hat es in über 3 Jahren nicht zustande gebracht, die Verbandsklage-Richtlinie umzusetzen. Jetzt drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe, während sich die Regierungsparteien gegenseitig die Verantwortung für diesen Misserfolg zuschieben.
Ich fordere die Umsetzung der Richtlinie im Sinne des fairen Wettbewerbs im Binnenmarkt und Rechtsschutz für Verbraucher. Es muss dabei sichergestellt werden, dass Verbandsklagen nicht dazu missbraucht werden können, ungerechtfertigt Druck auf Unternehmer:innen auszuüben.
5) Wie stehen Sie zu Sammelklagen im Fall von Massenschäden?
NEOS fordern ein modernes Verfahren für das 21. Jahrhundert. Die an der Einzelklage (Konflikt zweier Individuen) orientierten Zivilverfahrensregeln aus dem 19. Jahrhundert entsprechen in manchen Bereichen nicht mehr den wirtschaftlichen Gegebenheiten, der Realität des 21. Jahrhunderts und der modernen Massengütergesellschaft, die von gleichartigen Produkten und Verträgen geprägt ist. Eine Sammelklage hat das Potential den fairen und lauteren Wettbewerb zu stärken – das ist gut für den Wirtschaftsstandort Österreich.
6) Was haben Sie zuletzt in eigener Sache als Verbraucher reklamiert?
Meine Tochter wohnt im Ausland. Deshalb schicken meine Frau und ich ihr immer wieder Pakete. Leider ist voriges Jahr eines von diesen Paketen bei der Lieferung kaputt gemacht worden. Damals haben wir reklamiert.
Abg. z. NR Dr. Reinhold Lopatka
Spitzenkandidat zur EU-Wahl für die ÖVP
Herr Lopatka kündigte an, unseren Fragebogen beantworten zu wollen, schaffte dies jedoch nicht innerhalb der gesetzten Frist.
Günther Hopfgartner
Spitzenkandidat zur EU-Wahl der KPÖ
Die KPÖ war trotz mehrmaligen Versuchen für uns nicht erreichbar.
Dr.in Maria Hubmer-Mogg
Spitzenkandidatin zur EU-Wahl der DNA4Austria
Da das Antreten der Partei DNA4Austria erst nach Redaktionsschluss der ersten OSKAR Ausgabe fest stand, haben wir der Spitzenkandidatin die Möglichkeit eingeräumt, ihre Antworten zur Umfrage nachzureichen. Leider hat uns keinerlei Rückmeldung erreicht.