EU-Kartellstrafen gegen deutsche Autohersteller

Wasser auf die Mühlen für Klagen auf Schadenersatz

Wien (OTS) – Die EU-Kommission hat gegen VW, Daimler und BMW wegen Absprachen in Bezug auf die Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen durch die Verwendung von Harnstoff (AdBlue) ein Kartellverfahren geführt. Daimler nahm die Kronzeugenregelung in Anspruch, VW und BMW wurden zu hohen Geldstrafen verurteilt.

„Die Autoindustrie hat auf allen Ebenen Recht gebrochen und muss dafür nun geradestehen. Diese Kartellstrafen sind ein weiteres Argument bei Schadenersatzklagen gegen die Autohersteller,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Der VSV sammelt auf www.klagen-ohne-risiko.at Geschädigte, die kosten- und risikolos auf Schadenersatz klagen wollen.“

Inzwischen konnte der VSV für weitere fünf VW Geschädigte am Landgericht Braunschweig Schadenersatz gegen VW durchsetzen.

„Die Autoindustrie hat Behörden und Kunden jahrelang an der Nase herumgeführt, doch jetzt geht es – auch gegenüber österreichischen Kunden – ans Zahlen. Je mehr Schadenersatz geltend gemacht wird und letztlich bezahlt werden muss, desto eher wirkt das abschreckend auf die Branche und lässt für die Zukunft hoffen, dass man sich an Gesetze hält,“ begründet Kolba das Engagement des VSV.

Service: Info und Anmeldung auf www.klagen-ohne-risiko.at