VW-Abgasskandal – Österreicher profitieren vom heimischen Recht
Verjährungsfrist 30 Jahre / Kreditzinsen auch Schadenersatz
Dieses Gutachten bringt den 340.000 österreichischen VW-Geschädigten, die ihre Ansprüche gegen VW wegen des Abgasskandals bisher noch nicht geltend gemacht haben, neue Chancen: Sie können zum einen immer noch klagen, weil die Verjährungsfrist 30 Jahre beträgt, und sie bekommen dann, wenn sie gleichzeitig einen Kredit laufen hatten, den sie wegen des Autokaufs nicht reduzieren konnten, erheblich mehr an Schadenersatz. Damit wird der Abzug für gefahrene Kilometer zumindest teilweise aufgewogen
Peter Kolba
Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat für hunderte österreichische VW-Geschädigte in Zusammenarbeit mit einem deutschen Prozessfinanzierer risikolose individuelle Klagen in Deutschland vermittelt. Wurde das Fahrzeug in Österreich übernommen, dann kommt auch vor deutschen Gerichten österreichisches Recht zur Anwendung.
Ein vom Landgericht Braunschweig eingeholtes Rechtsgutachten bestätigt nun die Rechtsansicht des VSV: Die Kläger haben gegenüber VW wegen der betrügerischen Abgasmanipulation nicht nur einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, und das 30 Jahre lang. Den Klägern stehen als zusätzlicher Schadenersatz auch Zinsen ab dem Kaufdatum zu, und zwar dann, wenn sie gleichzeitig einen Kredit laufen hatten.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH), spricht getäuschten Autokäufern bei Klagen gegen VW zwar regelmäßig den bezahlten Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zu, dies Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zinsen erhielten die Geschädigten bisher aber erst ab dem Zeitpunkt der Einklagung.
Das vorliegende Rechtsgutachten verweist nun darauf, dass einem Geschädigten unter bestimmten Voraussetzungen Zinsen bereits ab dem Kaufdatum zustehen können, dann nämlich, wenn der Autokäufer einen Kredit – egal für welchen Zweck (!) – laufen hatte, den er wegen des Autokaufs nicht reduzieren konnte.
Der Unterschied in zwei Rechenbeispielen:
Schadenersatz ohne Kreditzinsen
- Autokauf am 2.1.2013 / Kaufpreis € 30.000
- bis Klage 220.000 km gefahren
- angenommene Laufleistung 250.000 km = 0,12 Euro/km –
Nutzungsentschädigung daher € 26.400
- € 30.000 – € 26.400 = € 3.600 Schadenersatz
- Klage am 2.1.2022 (9 Jahre nach dem Autokauf)
Schadenersatz mit Kreditzinsen
- Autokauf, gefahrene Kilometer und daraus resultierender Schadenersatz (€ 3.600) wie oben
- Kredit ab Kaufdatum in Höhe zumindest des Autokaufpreises mit Kreditzinsen von durchschnittlich 2 % pro Jahr
- Bemessungsgrundlage für Zinsen = Mittelwert des Fahrzeugs von Kauf (€ 30.000) bis Einklagung (€ 3.600) = € 16.800
- € 16.800 Euro x 2 % Zinsen = € 336 x 9 (Jahre) = € 3.024 Zinsen
- € 3.600 (Schadenersatz ohne Kreditzinsen) plus € 3.024 (Kreditzinsen) = €
6.624 Gesamt-Schadenersatz
“Dieses Gutachten bringt den 340.000 österreichischen VW-Geschädigten, die ihre Ansprüche gegen VW wegen des Abgasskandals bisher noch nicht geltend gemacht haben, neue Chancen: Sie können zum einen immer noch klagen, weil die Verjährungsfrist 30 Jahre beträgt, und sie bekommen dann, wenn sie gleichzeitig einen Kredit laufen hatten, den sie wegen des Autokaufs nicht reduzieren konnten, erheblich mehr an Schadenersatz. Damit wird der Abzug für gefahrene Kilometer zumindest teilweise aufgewogen”, erklärt Peter Kolba, Obmann des VSV.
Aufgrund seiner Zusammenarbeit mit einem deutschen Prozeßfinanzierer ist der VSV in der Lage, seinen Mitgliedern völlig kosten- und risikofreie Klagen in Deutschland zu vermitteln.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Verbraucher:innen € 35, für Ein-Personen- Unternehmen (EPUs) € 65 und für KMUs € 110 Euro je Kalenderjahr. Im Erfolgsfall erhält der Prozeßfinanzierer eine Beteiligung von 35 % des Nettoerlöses.
„Wer neben der Rückabwicklung des Autokaufs wegen des Abgasskandals auch Kreditzinsen geltend machen möchte, muss uns neben den Kaufunterlagen für das Fahrzeug auch die genauen Kreditunterlagen zur Verfügung stellen. Leasingfahrzeuge können wir dzt nicht übernehmen. Jetzt oder nie sollte man sich den risikolosen Einzelklagen des VSV in Deutschland anschließen.“ sagt Peter Kolba.
Service: Info und Teilnahme auf www.verbraucherschutzverein.eu/vw/