Welttag der Konsumentenrechte – VSV reicht Bürgerinitiative ein
Berechtigung zur Verbandsklage für den VSV gefordert
Seit Jahrzehnten teilen sich die Sozialpartner und der VKI diese Berechtigung und achten mit Argusaugen darauf, dass niemand anderer diese Berechtigung bekommen möge. Was WKÖ und LWK mit Verbraucherschutz zu tun haben, kann niemand erklären. Bis auf VKI und AK führen diese Organisationen auch keine Verbandsklagen. Der VSV dagegen ist als unabhängige Verbraucherorganisation geradezu prädestiniert dazu, diese Klagen führen zu können
Peter Kolba, Obmann des VSV
Wien (OTS) – Heute, am Welttag der Konsumentenrechte, hat der Verbraucherschutzverein (VSV) über 500 Unterschriften für eine Bürgerinitiative im Nationalrat eingebracht. In Paragraph 29 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) soll ergänzt werden, dass auch der VSV zu Verbandsklagen berechtigt wird.
“Seit Jahrzehnten teilen sich die Sozialpartner und der VKI diese Berechtigung und achten mit Argusaugen darauf, dass niemand anderer diese Berechtigung bekommen möge. Was WKÖ und LWK mit Verbraucherschutz zu tun haben, kann niemand erklären. Bis auf VKI und AK führen diese Organisationen auch keine Verbandsklagen. Der VSV dagegen ist als unabhängige Verbraucherorganisation geradezu prädestiniert dazu, diese Klagen führen zu können”, sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Wir erwarten uns im Nationalrat eine parteiübergreifende Unterstützung im Interesse der österreichischen Verbraucher*innen.“