VW-Skandal Teil 2 – Klagen wegen Motor EA 288

Bußgeldbescheid der StA Braunschweig läßt Verdacht des Betruges zu

Wien (OTS) – Das deutsche Magazin FOCUS berichtet soeben, dass sich gegenüber VW die Hinweise auf Betrug bei neueren Dieselautos mit dem Motor EA 288 verdichten. Das Magazin beruft sich dabei auf den Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig aus dem Jahr 2018, mit dem VW zur Zahlung von 1 Milliarde Euro Strafe und Gewinnabschöpfung verurteilt wurde.

Aus dem Bescheid ergäbe sich, dass bei den Dieselmotoren EA 189 und EA 288 in verschiedenen europäischen Ländern bei den jeweils zuständigen Behörden Typengenehmigungen beantragt und erwirkt wurden, ohne auf eine eingebaute Umschaltlogik zur Abgasreinigung hinzuweisen. Allein in Deutschland seien von der Betrugssoftware 2,8 Millionen Fahrzeuge betroffen. Eine Liste der Fahrzeuge befinde sich im Angang zum Bescheid, die StA Braunschweig gibt diese Liste jedoch nicht heraus.

„Was wir schon immer vermutet haben, dürfte nun beweissicher ans Licht kommen: VW hat offenbar auch beim Motor EA 288 Behörden und Kunden arglistig getäuscht und muss daher – so die Linie des Bundesgerichtshofes (BGH) – auch bei diesen Fahrzeugen Schadenersatz zahlen,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Wir sammeln bereits betroffene Fahrzeuginhaber, um diesen kosten- und risikolose Klagen zu vermitteln.“

Service: www.verbraucherschutzverein.eu