Bürgerinitiative – Verbandsklage auch für VSV
Aus über 3500 Online-Unterschriften nun Bürgerinitiative im Nationalrat
Wien (OTS) – Verbandsklagen auf Unterlassung der Verwendung und Berufung auf unfaire Klauseln, von irreführender Werbung und von Verstössen gegen EU-Verbraucherschutzrecht dienen dem präventiven Verbraucherschutz.
In Österreich haben nur die Sozialpartner, der VKI und der Seniorenrat die Berechtigung, solche Klagen zu führen. Bis auf VKI und AK haben alle anderen seit 1979 nie eine solche Klage geführt.
”Es ist völlig unverständlich, was Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer mit Verbraucherschutz zu tun haben. Bei der AK und dem ÖGB stehen Arbeitnehmerinteressen oft dem Verbraucherschutz entgegen und der VKI darf nur klagen, wenn es das Sozialministerium erlaubt,” beschreibt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV) die Realität.
Der VSV erfüllt alle EU-Vorgaben als qualifizierte Einrichtung und hat für die Forderung, ebenfalls die Berechtigung Verbandsklagen zu führen, über 3500 Unterschriften in einer Online-Petition gesammelt.
”Wir sammeln nun 500 Unterschriften auf Papier, um eine Bürgerinitiative im Nationalrat einreichen zu können,” sagt Kolba. “Der VSV ist ausschließlich Verbraucherinteressen verpflichtet und ich habe diese Klagstätigkeit im VKI aufgebaut und das sollte Gewähr genug dafür sein, dass hier seriös und effizient vorgegangen würde.”
Service: U-Listen auf www.verbraucherschutzverein.eu/buergerinitiative/