Ischgl 2020 – Bund will nicht haften – Klage gegen Land Tirol droht
vzbv Musterfeststellungsklage gegen Daimler-Mercedes
„Rechtzeitig vor Start der deutschen Musterfeststellungsklage gegen Daimler-Mercedes hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) die Position der Kläger gestärkt. Dies nützt auch allen Österreichern, die sich daran beteiligen“, informiert der Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV) Dr. Peter Kolba.
„Wir rechnen damit, dass diese Musterfeststellungsklage Anfang September veröffentlicht wird und dann Anmeldungen möglich werden. Dann finden Sie bei uns eine Möglichkeit zur Anmeldung.“
Dr. Kolba:„Der BGH hat erstens klipp und klar festgestellt, dass die Verjährung der Ansprüche durch die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage gestoppt wird. Zweitens hat dasselbe Höchstgericht ausdrücklich festgestellt, dass es kein Missbrauch ist, wenn man später aus der Klage wieder aussteigt und individuell klagt.“
Genau das haben Österreicher und Südtiroler – unter Anleitung des VSV – bereits bei der VW Musterfestellungsklage erfolgreich gemacht. „Als VW jene 1.100 Kunden aus Österreich und Südtirol vom Vergleich ausgegrenzt hat, hat zirka die Hälfte davon mit unserer Hilfe und einem Prozessfinanzierer individuell in Deutschland erfolgreich geklagt“. Ohne den Umweg über die Musterfeststellungsklage hätten viele von ihnen wegen Verjährung keine Chance mehr gehabt zu klagen“, berichtet Kolba.
Kolba rechnet damit, dass die Musterfeststellungsklage gegen Daimler-Mercedes frühestens Anfang September starten wird. Ab dann wird es eine gewisse Frist geben, in der man sich indas Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen kann. Der VSV wird auch den Kunden von Daimler Mercedes unterstützen, Forderungen rechtssicher, kostenlos und risikofrei anzumelden.
Bei der ersten deutschen Musterfeststellungsklage machten ursprünglich über 400.000 Geschädigte mit. VW bot dann ausschließlich ihren deutschen Kunden ein Vergleich an. 245.000 Kunden nahmen es an und VW zahlte ihnen 770 Mio Euro in Summe, also im Durchschnitt 3.150 Euro je Fahrzeug.