Was tun bei Energiepreiserhöhungen?
Die Einkaufspreise für Energie steigen und daher wollen Energieanbieter die Preise erhöhen. Doch das ist nur in einem klar geregelten gesetzlichen Rahmen möglich. Dabei müssen auch „Preisgarantien“ eingehalten werden.
In der Regel werden Energielieferungsverträge – insbesondere bei Aktions-preisen – mit einer Mindestdauer von 12 Monaten geschlossen. Kündigen beide Seiten nicht rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist den Vertrag auf, kommt es zu einer automatischen Verlängerung (wenn das in den AGB auch so geregelt ist).
Wenn nun ein Energieanbieter während laufender Verträge das Entgelt erhöhen will, dann muss er die gesetzlichen Regeln einhalten: „Änderungen der Geschäftsbedingungen und der vertraglich vereinbarten Entgelte sind nur nach Maßgabe des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs und des Konsumentenschutzgesetzes zulässig. Solche Änderungen sind dem Kunden schriftlich in einem persönlich an sie gerichteten Schreiben oder auf dessen Wunsch elektronisch mitzuteilen. In diesem Schreiben sind die Änderungen der Allgemeinen Bedingungen nachvollziehbar wiederzugeben. Wird das Vertragsverhältnis für den Fall, dass der Kunde den Änderungen der Geschäftsbedingungen oder der Entgelte widerspricht, beendet, endet das Vertragsverhältnis mit dem nach einer Frist von 3 Monaten folgenden Monatsletzten.“
Doch wenn die Vertragslaufzeit und die „Preisgarantie“ nicht syncron laufen, dann kann der Energieanbieter nicht einfach seine Kunden kündigen, bevor die Zeit für die „Preisgarantie“ nicht auch abgelaufen ist.
Ein Beispiel ist der Anbieter Maxenergy. Dieser Anbieter hat 2020 in der VKI-Energiepreis-Stop-Aktion gewonnen. Daher haben viele Konsumenten zu diesem vermeintlich seriösen Anbieter gewechselt. Es war eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten vereinbart und Maxenergy gab eine Preisgarantie von 18 Monaten.
In den letzten Tagen wurden Kunden von Maxenergie Kündigungen der Versorgungsverträge zum 31.12.2021 durch den Anbieter zugestellt.
Diese Kündigungsfrist und der Kündigungstermin entsprechen zwar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, doch all jene, denen eine „Preisgarantie von 18 Monaten“ zugestanden wurde, fallen nun um 6 Monate günstiger Energiepreis um.
Das ist aus unserer Sicht aus folgenden Gründen gesetzwidrig: Maxenergy hat mit dieser Preisgarantie geworben und Kunden haben im Vertrauen darauf Anbieter gewechselt. Wenn sich nun herausstellt, dass sich Maxenergy nicht an die Garantie halten will, dann war die Werbung irreführend.
Dagegen könnten AK und VKI mit einer Verbandsklage vorgehen. (Der VSV leider noch nicht, weil die Sozialpartner eine Klagslegitimation für den VSV offensichtlich verhindern wollen. Näheres dazu und zu unserer Bürgerinitiative finden Sie auf unserer Web-Site www.verbraucherschutzverein.eu)
Doch das hilft den Kunden unmittelbar nicht weiter. Doch die Kunden haben aus dieser irreführenden Werbung einen Schaden, wenn sie sich nun einen neuen Anbieter suchen müssen, der heute mit hoher Sicherheit höhere Preise hat als die „Preisgarantie“ von Maxenergy vorsah. Die Differenz zwischen Maxenergy-Preis und Neu-Preis für eine Laufzeit von sechs Monaten ist der konkrete Schaden.
Wir empfehlen daher Betroffenen an Maxenergy (eingeschrieben mit Rück-schein) zu schreiben, dass man die Kündigung nicht akzeptiert und – sollte Maxenergy nicht innerhalb einer kurzen Frist davon ablassen – die Mehrkosten eines neuen Anbieters als Schadenersatz geltend machen wird.
Hier finden Sie einen Musterbrief an Maxenergy: