Schadenersatz gegen VW kann innerhalb von 30 Jahren eingeklagt werden

LG Braunschweig hat Gutachten zum österreichischen Recht eingeholt

Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat hunderte Einzelklagen von österreichischen VW-Geschädigten gegen den VW Konzern am Landgericht Braunschweig geltend gemacht. Das Gericht geht davon aus, dass auf diese Fälle österreichisches Recht anzuwenden ist und hat daher ein Rechtsgutachten dazu eingeholt. Dieses ist soeben eingelangt.

Das Rechtsgutachten geht davon aus, dass auch nach österreichischem Recht gegen VW Ansprüche auf Schadenersatz wegen der Manipulation der Abgasreinigung bei VW Fahrzeugen hat. Auch nach österreichischem Recht sei bei der Klage auf Rückabwicklung (Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeuges) vom Kaufpreis ein Nutzungsentgelt für gefahrene Kilometer abzuziehen.

VW argumentiert in den Verfahren, dass Schadenersatzansprüche in Deutschland bereits nach drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger – also ab der Veröffentlichung des Skandals am 18.9.2015 – verjährt seien.

Das ist nach österreichischem Recht nicht so! Das Gutachten geht davon aus, dass bei Arglist bzw Betrug die lange Verjährungsfrist (30 Jahre) zur Anwendung zu kommen habe.

„Wir erwarten nun zügige Verurteilungen von VW beim Landgericht Braunschweig. Vielleicht ist VW auch wieder bereit, durch Vergleiche einer Verurteilung zu entgehen,“ freut sich Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV. „“Wir rufen alle VW-Geschädigten – die sich noch keiner Klage angeschlossen haben – auf, sich nun der Sammelaktion des VSV anzuschließen. Wir vermitteln risikolose Klage gegen VW am Landgericht Braunschweig.“

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/vw/