Erster Südtiroler gewinnt in Deutschland gegen Volkswagen

9000 Euro Abschlagszahlung bei Behalt des PKW

Wien (OTS) – Arnold Trocker hat als erster Südtiroler mit Hilfe des österreichischen Verbraucherschutzvereins (VSV) eine Dieselklage gegen Volkswagen in Deutschland gewonnen. „Der Weg war weit, hat sich für den Kastelruther aber ausgezahlt“, freut sich der Obmann des VSV, Dr. Peter Kolba.

Der Geschäftsmann kann seinen 9 Jahre alten Audi Q5 behalten und bekommt aufgrund eines Urteils des Landgerichtes Braunschweig 9.000 Euro.

Der aus Kastelruth stammende Trocker hat seinen Diesel 2013 für 44.000 Euro direkt bei Audi in Ingolstadt gekauft und ist damit 80.000 km gefahren. 2015 erfuhr er von den Manipulationen des VW-Konzerns, zu dem auch Audi gehört. Als der österreichische VSV 2019 auch Südtiroler Dieselkäufern half, sich wegen Abgasmanipulationen an der deutschen Musterfeststellungsklage gegen VW zu beteiligen, machte er kurzentschlossen mit. Nachdem er und andere 300 Südtiroler vom anschließenden Vergleich mit VW ausgeschlossen wurden, nützte er die vom VSV gebotene Chance, Volkswagen in Deutschland individuell zu klagen – risiko- und kostenlos mit Hilfe eines Prozessfinanzierers.

Nun hat das Landgericht Braunschweig zu seinen Gunsten entschieden. „Dieses Urteil ist rechtskräftig“, betont André Tittel, der deutsche Vertrauensanwalt des VSV. Zugesprochen wurden dem Kläger 29.238,55 Euro, also Kaufpreis (44.000 Euro) minus Nutzungsentgelt für die gefahrenen Kilometer (14.761,45 Euro). Weil Trocker sein Fahrzeug nicht zurückgeben wollte, bot ihm der Volkswagen-Konzern die genannte Abschlagszahlung von 9.000 Euro.

„Es hat zwar lange gedauert. Hätte Herr Trocker nichts unternommen, wäre er leer ausgegangen“, meint Lydia Ninz, die sich im VSV für die Südtiroler eingesetzt hatte. „Der Umweg über die Musterfeststellungsklage hat sich auch rentiert. Hätte er da nicht mitgemacht, wären all sein Ansprüche hoffnungslos verjährt gewesen“, so Ninz.

Trocker ist einer von 60 Südtirolern, die nach der Ausgrenzung vom Musterverfahrens-Vergleich VW in Deutschland geklagt und weitergekämpft haben. Da er sein Auto direkt in Deutschland gekauft hat, wurde sein Verfahren nach deutschem Recht entschieden. Die meisten anderen haben ihren Diesel-Pkw aber in Südtirol gekauft.

„Diese Verfahren stecken in einer Warteschleife, bis geklärt ist, wie die deutschen Gerichte nach italienischem Recht vorgehen“, so Lydia Ninz.

Das Landgericht Braunschweig hat bereits einen italienischen Universitätsprofessor mit einem Gutachten beauftragt, das bis Ende März vorliegen soll. Rechtsanwalt Tittel: „Dann kommen auch diese Verfahren wieder in die Gänge.“