Sammelaktion Produkthaftung wegen Philips Beatmungsgeräten

Tausende Betroffene in Österreich, Deutschland und Schweiz

Wien (OTS) – Philips produziert in den USA (Respironics, Inc.) verschiedene Beatmungsgeräte für den Heimgebrauch. Es gibt viele Patienten – etwa mit Schlafapnoe oder mit Lungenerkrankungen – die ständig auf diese Geräte angewiesen sind. Andere Betroffene nutzen das Gerät nur nach Bedarf.

Philips hat im Juni 2021 eine Sicherheitswarnung an die Verwender und an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen versendet. Grund dafür sind zwei Probleme im Zusammenhang mit dem in diesen Geräten verwendeten akustischen Dämmschaum aus Polyurethan auf Polyesterbasis (PE-PUR):

• PE-PUR-Schaum kann in Partikel zerfallen, die in die Luftkanäle des Geräts gelangen und vom Benutzer verschluckt oder eingeatmet werden können, und
• der PE-PUR-Schaum kann bestimmte Chemikalien ausgasen.

Der Austausch der Geräte gegen fehlerfreie Produkte läuft aber offenbar nur sehr schleppend an. Die Food and Drug Administration (FDA) in den USA hat bereits 2015 Probleme an Geräten festgestellt und wirft im August 2021 Philips schwerwiegende Versäumnisse vor. Das BASG dagegen vertraut dem Hersteller und setzte bislang außer der Veröffentlichung der Sicherheitswarnung – gut versteckt auf deren Web-Site – keine weiteren Schritte.

Dieser Produktfehler kann – so Literatur und Umweltmediziner – zu schweren körperlichen Schäden führen. Daher haben Betroffene auch Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller bzw gegen denjenigen, der das fehlerhafte Gerät in die EU importiert hat. Nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) haftet der Importeur – völlig unabhängig von einem Verschulden – für bereits eingetretene Körperschäden und natürlich auch für Folgeschäden in der Zukunft.

„Der Verbraucherschutzverein (VSV) startet daher eine Sammelaktion für Betroffene aus Österreich und Deutschland. Auch in der Schweiz werden von Konsumentenschützern Betroffene gesammelt. Ziel der Aktion: Philips muss Schadenersatz für Schäden und Folgeschäden anerkennen oder wir werden die Betroffenen unterstützen diese Ansprüche mit Individual- und Sammelklagen durchzusetzen,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Auch dem BASG werden wir Beine machen, für die Gesundheit der Betroffenen – gerade in Covid 19 Zeiten mit weiteren Lungenschäden – aktiv zu werden.

Der VSV arbeitet dazu mit den Rechtsanwälten Dr. Maier von Amann Partners in Österreich und Liechtenstein und Tittel in Berlin zusammen.

Informationen zur Sammelaktion und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich auf der Web-Site www.verbraucherschutzverein.eu/philips/