Musterfeststellungsklage und Individualklagen gegen Mercedes

Eine Reihe von Dieselfahrzeugen von Mercedes wurde „freiwillig“ oder „amtlich“ vom Kraftfahrt Bundesamt (KBA) wegen Abgasmanipulation zurückgerufen.

Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen Mercedes eine Musterfeststellungsklage am Oberlandesgericht Stuttgart eingebracht. Betroffen sind die Modelle GLC 220 d 4Matic, GLC 250 d 4Matic, GLK 220 BlueTec 4Matic und GLK 250 BlueTec 4Matic.

„Der VSV bietet seinen Mitgliedern eine kosten- und risikolose sowie rechtssichere Anmeldung bei der Musterfeststellungsklage an,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Ziel des Verfahrens ist die Feststellung, dass eine illegale Abschalteinrichtung vorliegt.“

Wegen anderer Mercedes Modelle vermittelt der VSV risikolose Individualklagen gegen Mercedes in Deutschland. Ein Prozessfinanzierer übernimmt das Kostenrsisiko gegen 25% Quote vom Erlös.

„Die Umwelt bzw durch Abgase geschädigte Personen können nicht klagen. Der VSV unterstützt daher die betroffenen Autofahrer Schadenersatz durchzusetzen und damit den Unrechtsgewinn von Mercedes abzuschöpfen. Denn Unrecht darf sich nicht lohnen,“ erklärt Kolba.

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/mercedes/