UWG-Novelle schränkt Verbraucherrechte ein

Schadenersatz nur noch bei offensichtlichen Verstössen

Wien (OTS) – Ein Vorschlag des Wirtschaftsministeriums zu einer Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) soll Verbraucherrechte einschränken.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat unlängst seine Judikatur bestätigt, dass Kunden im Fall von irreführender Werbung oder aggressiver Geschäftspraktiken gegen den Täter auch Schadenersatz verlangen können.

Die Novelle will das auf „offensichtliche“ Rechtsverletzungen einschränken. In den Erläuterungen wir als Beispiel genannt, dass zu den Verstössen bereits Judikatur vorliegt. Damit fallen viele „kreative Irreführungen“ als nicht „offensichtlich“ weg.

„Diese Regierung von Schwarz-Grün nützt jede Gelegenheit, Rechte von Verbraucher:innen zurückzudrängen,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).

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