Philips Respironics

Eine Reihe von Beatmungsgeräten des Herstellers Philips Respironics wurde wegen eines Materialfehlers zurückgerufen. Es besteht die Gefahr, dass der zur Lärmdämmung eingesetzte Schaumstoff kleine Partikel abgibt, die in die Lunge gelangen können. Diese Partikel können in der Lunge zu bleibenden – unter Umständen lebensbedrohlichen – Schäden führen.

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Die Firma Philips erzeugt in den USA (Philips Respironics, Inc.) Beatmungsgeräte für den Heimgebrauch. Diese Geräte werden weltweit millionenfach vertrieben.

Die Firma Philips hat eine Sicherheitsmitteilung für kontinuierlich und nicht-kontinuierlich verwendete Beatmungsgeräte (bestimmte CPAP-, BiLevel-PAP- und Beatmungsgeräte) erstellt und im Juni Verwender und das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) informiert.

Grund dafür sind zwei Probleme im Zusammenhang mit dem in diesen Geräten verwendeten akustischen Dämmschaum aus Polyurethan auf Polyesterbasis (PE-PUR):

1) PE-PUR-Schaum kann in Partikel zerfallen, die in die Luftkanäle des Geräts gelangen und vom Benutzer verschluckt oder eingeatmet werden können, und

2) der PE-PUR-Schaum kann bestimmte Chemikalien ausgasen. Der Zerfall des Schaums kann durch die Verwendung von nicht zugelassenen Reinigungsmethoden, wie z. B. Ozon, verstärkt werden, und bei der ersten Inbetriebnahme kann es zu Ausgasungen kommen, die möglicherweise während der gesamten Nutzungsdauer des Geräts andauern.

Dieses Foto zeigt eindrücklich, wie der Schaumstoff zur Dämmung zerbröseln kann:

Großaufnahme von Schaumstoff

Das BASG hat diese Sicherheitsmitteilung – gut versteckt – auf seiner Web-Site veröffentlicht.

Bislang sind offenbar nur wenige Geräte bei den Verwendern ausgetauscht worden.

Die Firma Philips hatte bereits 2015 in den USA mit den „Trilogy“ Geräten vergleichbare Probleme, die in den USA dann rückgerufen werden mussten.

Doch dieser Produktfehler führt auch dazu, dass den Verwendern Schadenersatzansprüche gegen Philips zustehen. Nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) haftet der Importeur in die Europäische Union – unabhängig von einem Verschulden – für Schäden am Körper von Verwendern.

Studien und Umweltmediziner sehen die Gefahr von Schäden für die Lunge der Verwender. Falls bereits Schäden eingetreten wären, hat man Anspruch auf Schadenersatz in Geld. Aber vor allem hat man auch den Anspruch, dass Philips für alle künftigen Folgeschäden haftet.

Der Verbraucherschutzverein (VSV) startet daher eine Sammelaktion für Betroffene. Sie können sich bei uns anmelden und kostenlos laufend Informationen bekommen. Wenn Sie auch die Hilfestellung des VSV bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen Philips in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dem VSV als  außerordentliches Mitglied beitreten.

Die Hilfestellung des VSV bringt:

– für Betroffene mit Rechtsschutzversicherung die kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung durch unsere Vertrauensanwälte
– für Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung das Beiziehen eines Prozesskostenfinanzierers, der das Kostenrisiko einer Klage übernimmt und dafür eine Erfolgsprovision bekommt.


Bitte melden Sie Beschwerden auch dem BASG auf dessen Web-Site.

Informationen zur unterschätzten Krankheit Schlafapnoe:

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