Fehlerhafte Beatmungsgeräte – Philips schädigt doppelt

Betroffenen wird die Herausgabe von Sicherheitsdatenblättern verweigert

Der Verbraucherschutzverein (VSV) unterstützt Produkthaftungsklagen gegen Philips-Respironics wegen der Schäden durch fehlerhafte Beamtmungsgeräte für rund 35.000 Patient:innen mit Schlafapnoe.

Philips-Respironics hat im Sommer 2021 die Verwender:innen gewarnt, dass ein verbauter Schaumstoff im Gerät zerbröseln könne und man Gefahr laufe, Teile davon zu verschlucken oder einzuatmen. Teile des Schaumstoffes seien uU krebserregend.

„Philips-Respironics hat die betroffenen Geräte nicht rasch ausgetauscht, sondern sich damit über ein Jahr Zeit gelassen. Damit sahen sich Betroffene vor die Wahl gestellt, entweder durch Nichtverwendung des Gerätes durch Schlafapnoe geschädigt zu werden oder – bei Weiterverwendung – ein Krebsrisiko einzugehen,“ kritisiert Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Obfrau des VSV.

Berichte der amerikanischen Food and Drug Assoziation (FDA) legen nahe, dass Philips diese Probleme jahrelang verschwiegen hat.

Am 23.11.2023 findet der nächste Verhandlungstermin in einer Klage gegen Philips-Respironics statt. Der VSV wird berichten.

„Doch die Betroffenen werden durch Philips-Respironics, aber auch durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) und die Krankenkassen, nochmals geschädigt und im Stich gelassen. Sicherheitsdatenblätter zum verwendeten Schaumstoff werden nicht an Betroffene herausgegeben,“ ärgert sich Holzinger-Vogtenhuber.

Das Sicherheitsdatenblatt für diesen Schaumstoff (PE-PUR) ist eine zentrale Information, die eine Gefahreneinschätzung von Gesundheitsproblemen überhaupt erst ermöglicht. Die darin enthaltenen Detailinformationen sind Voraussetzung, um Gesundheitsprobleme beurteilen und eine medizinische Gefahreneinschätzung vornehmen zu können, entsprechende Untersuchungen oder Überwachung von krankhaften Veränderungen durchzuführen und mögliche Therapien einzuleiten. Ohne die Informationen des Sicherheitsdatenblatts sind die Ärzte der betroffenen Patienten im Blindflug unterwegs und können auch nicht helfen/therapieren, um gravierendere Schäden zu verhindern.

Der VSV prüft daher auch aus diesem Grund Klagen gegen Philips-Respironics, aber auch Amtshaftungsklagen zu unterstützen.

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/philips/