Philips Beatmungsgeräte – Sammelklage in Frankreich

Französische Behörde informiert Patienten offensiv – österreichisches Bundesamt schweigt

Wien (OTS) – In Frankreich sind gegen Philips als Hersteller und Importeur von Heim-Beatmungsgeräten, die folgenschwere Fehler haben, unter der Marke „Respiratorgate“ Zivil- und Strafverfahren anhängig, an denen sich die knapp 380.000 Betroffenen beteiligen können. Auch in Frankreich ist Philips mit dem Austausch der Geräte weit in Verzug; bis Februar wurden nur 7% der Geräte getauscht.

Fehlerhafter Schaumstoff, der im Luftkanal der Geräte verbaut ist, kann zerbröseln. Dies birgt die Gefahr in sich, dass Verwender gesundheitsgefährdende Schaumstoffteile schlucken oder – noch ärger – in die Lunge einatmen. Das kann zu Entzündungen und auch zu Krebs führen.

Die französische Behörde (agence nationale de securite du medicament et des produits de sante) ist im Interesse der Betroffenen sehr aktiv und hat etwa öffentliche Webinare zum Thema veranstaltet.

Der Verbraucherschutzverein (VSV) sammelt Betroffene von Materialfehlern bei Heim-Beatmungsgeräten von Philips, um zum einen Druck zur Beschleunigung des Austausches der Geräte zu machen und zum anderen für Betroffene Schadenersatz und insbesondere eine Haftungserklärung von Philips für Folgeschäden zu erwirken.

„In Österreich verwenden mindestens 35.000 Personen die als möglicherweise schadhaft gelisteten Geräte; rund 80 Betroffene haben sich bereits bisher beim VSV gemeldet. Die Sammelaktion ist weiter im Gange und wird auch auf Deutschland und die Schweiz ausgedehnt,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

Im Gegensatz zur Behörde in Frankreich unterstützt das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) die österreichischen Betroffenen nicht. Man hat zwar in der Tiefe der BASG-Homepage die Sicherheitswarnung von Philips veröffentlicht, darüber hinaus hat das BASG aber schlicht nichts unternommen.

„Es wäre für die Betroffenen wichtig, dass das BASG Druck auf Philips machen würde, damit der Austausch der fehlerhaften Medizinprodukte raschest durchgeführt wird und die Betroffenen über die Probleme offensiv informiert werden,“ wünscht sich Peter Kolba. „Für die Einschätzung und Behandlung von Lungenschäden wäre es sehr wichtig, die „Sicherheitsdatenblätter“ zum Schaumstoff zu bekommen. Philips stellt sich taub und ausgerechnet die Behörde, die für Sicherheit im Gesundheitswesen verantwortlich ist, hilft hier den Patienten nicht und schweigt auch zur Zahl der Meldungen.“

Der VSV bereitet nun über Rechtsanwalt Dr. Maier aus der Kanzlei Amann Partners (mit Sitz in Vorarlberg, Liechtenstein und der Schweiz) erste Klagen gegen Philips vor. In einem Musterfall geht es um einen Patienten mit Schlafapnoe, der bereits durch Einatmen von Schaumstoffteilchen Lungenschäden davongetragen hat. Weitere Klagen werden folgen.

In der ORF Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag 12.3.2022 um 18.00 in ORF 2 wird ein Beispielsfall behandelt werden.

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