Beratungsfehler bei variabel verzinsten Krediten
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Die Banken haben Kreditkund*innen in Phasen der Nullzinsen bei den EZB-Leitzinsen (2016–2021) und daher niedrigen Kreditzinsen häufig zu einer variablen Verzinsung geraten. Damit haben sie das erwartbare Risiko von Steigerungen der Leit- und Kreditzinsen auf die Kreditnehmer*innen übertragen.
Ob das den Kund*innen ausreichend bewusst gemacht wurde, ist in vielen Fällen zweifelhaft. Es gibt nicht wenige, die sich die Raten ihrer Kredite heute kaum mehr leisten können.
Der Verbraucherschutzverein (VSV) startete daher eine Sammelaktion von Fällen, in denen solche Beratungsfehler evident waren und berechnete den Schaden für Kreditnehmer*innen, um diesen gegen die Bank geltend zu machen.
Die Banken haben Kreditkund*innen in Phasen der Nullzinsen bei den EZB-Leitzinsen (2016–2021) und daher niedrigen Kreditzinsen häufig zu einer variablen Verzinsung geraten. Damit haben sie das erwartbare Risiko von Steigerungen der Leit- und Kreditzinsen auf die Kreditnehmer*innen übertragen.
Ob das den Kund*innen ausreichend bewusst gemacht wurde, ist in vielen Fällen zweifelhaft. Es gibt nicht wenige, die sich die Raten ihrer Kredite heute kaum mehr leisten können.
Der Verbraucherschutzverein (VSV) startet daher eine Sammelaktion von Fällen, in denen solche Beratungsfehler evident sind und berechnet den Schaden für Kreditnehmer*innen, um diesen gegen die Bank geltend zu machen.
Dieses Service gilt nur für Mitglieder des VSV (Mitgliedsbeiträge: Verbraucher 40 Euro, EPU 70 Euro, KMU 115 Euro – pro Kalenderjahr).
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Verbraucherschutzverein Obfrau Daniela Holzinger und Rechtsanwalt Robert Haupt informieren über die Sammelaktion Variabel verzinste Kredite:
Damit es nicht so abläuft:
Beratungsfehler bei variabel verzinsten Krediten
Wenn man einen Kredit aufnimmt, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten der Verzinsung:
- Fixzinssatz – bedeutet, dass sich der vereinbarte Zinssatz bis zur endgültigen Rückzahlung nicht ändert.
- Variable Zinsen – bedeutet, dass sich die Zinsen erhöhen und senken und das nicht nach Willkür der Bank, sondern wenn Parameter steigen oder fallen (Bsp.: 3-Monats EURIBOR + Aufschlag von 1,7 %.
- Mischformen: Zunächst eine Zeit lang Fixzinsen und dann variable Zinsen. (Trick von Banken: Jeweils für ein Quartal „Fixzinsen“ ausloben und diese jedes Quartal zu ändern. Das tarnt Kredite als Fixzinssatz-Kredite, obwohl in Wahrheit variable Zinsen vorliegen.
Die Parameter
(idR 3-Monats- oder 6-Monats-EURIBOR) orientieren sich an den Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) und folgen deren Steigerungen und Senkungen. Von 2016 bis 2021 sprechen wir von einer „Null-Zinsphase“, weil da die Leitzinsen bei Null und zT auch unter Null waren.
Die variablen Kreditzinsen waren daher auch im Keller, also vermeintlich günstige Zinssätze. Fixzinssatz-Kredite waren da etwas höher verzinst als die Kredite mit variablen Zinsen.
Seit 2022
steigen aber die variablen Kreditzinsen und haben inzwischen die Fixzinsen längst überholt. Waren variable Zinsen von 2016–2022 als niedriger als Fixzinsen, sind nun die Fixzinsen bei bestehenden Krediten niedriger als die steigenden variablen Zinsen.
Die österreichischen Banken haben mit rd 50% der vergebenen Hypothekarkredite zu variablen Zinsen erheblich mehr solche Kredite vergeben, als der europäische Durchschnitt mit rd 23%.
Denn die Banken konnten in der Nullzinsphase damit rechnen, dass die Zinsen irgendwann wieder steigen würden und dieses Risiko sollte der Kunde tragen.
Doch variabel verzinste Kredite haben für die Bank einen weiteren Vorteil: Bei Fixzinssatzkrediten liegt das Risiko von Zinssteigerungen bei der Bank und diese muss daher solche Kredite besonders absichern; das entfällt bei Krediten mit variablen Zinsen.
Wer daher in der Zeit von 2016 bis 2022 einen variabel verzinsten Kredit abgeschlossen hatte, der hat sich (gegenüber dem Fixzinssatz) in diesen Jahren etwas erspart, doch dafür kommt er jetzt zum Handkuss: Die variablen Zinsen bei bestehenden Krediten stiegen zB von 1,75% auf 6,25%; d.h. die monatlichen Zahlungen von Zinsen oder Annuitäten (Kreditrückzahlung und Zinsen) haben sich drastisch erhöht. Was man sich bei niedrigen variablen Zinsen leisten konnte, kann heute unleistbar sein.
Die Banken hatten eine Aufklärungspflicht
und hätten den Unterschied zwischen variablen und fixen Zinsen erklären müssen und hätten dabei auch die zukünftige Entwicklung mitberücksichtigen müssen. Man hätte wohl den Kunden klar sagen müssen: „Der variable Zinssatz ist heute zwar niedriger als ein Fixzinssatz, aber irgendwann werden die Leitzinsen wieder steigen und dann können die Zinszahlungen bei variabel verzinsten Krediten wieder deutlich höher als bei Fixzinsen ausfallen. Es ist zu prüfen, ob Sie sich ein solches Risiko leisten wollen und können.“ Wenn nur mit den variablen Zinsen geworben und beraten wurde, das sind das Beratungsfehler und die nun auflaufenden Mehrkosten sind als Schadenersatz gegen die Bank geltend zu machen.
Achtung!
Schadenersatz wegen falscher Beratung verjährt binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger; die Frist beginnt wohl mit dem Ansteigen der variablen Zinsen.
Der Verbraucherschutzverein sammelt
nun Fälle von Beratungsfehlern und wird den Schadenersatz zunächst außergerichtlich gegen die Banken geltend machen. Wird nicht bezahlt bzw gutgeschrieben, dann bleibt nur eine Klage.
Zu beachten ist aber, dass Rechtsschutzversicherungen Klagen um die Finanzierung von Bauprojekten (Grundstückskauf, Hausbau, Wohnungssanierung) von der Deckung ausschließen („Bauherrn-Klausel“).
Daher wird sich der VSV bemühen Prozessfinanzierer an Bord zu holen, die risikolose Gerichtsverfahren durch Übernahme des Kostenrisikos absichern und dafür eine Erfolgsprovision von um die 35% verlangen.