Wie funktioniert die Meta-Spionage

Autor: Max Baumeister

Der Meta-Konzern, zu dem Facebook und Instagram gehören, kann das Internet-Verhalten seiner Nutzer ausspähen und manipulieren. Jede Suche, jeder Klick, jeder Kauf auf Webseiten und Apps kann von Meta nachverfolgt werden. Dazu brauchen die Nutzer der Webseiten nicht mal auf Instagram oder Facebook eingeloggt zu sein, oder gar ein Profil zu besitzen (Schattenprofil). Dieses Vorgehen ist nach der DSGVO rechtswidrig. Deshalb hat der Verbraucherschutzverein (VSV) eine Verbandsklage* gegen den Meta-Konzern eingereicht.

Was genau hinter dieser Klage steckt und wie die Überwachung durch Meta technisch funktioniert, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Max Baumeister, dessen Kanzlei das Verbandsklage-Verfahren* für den VSV gegen Meta in Deutschland führt:

Meta fertigt von jedem/jeder Facebook- und Instagram-Be­nutzer*in ein­en so­­­­­genann­­t­­en digitalen Fingerabdruck an. Damit ist jede Nutzerin und jeder Nutzer für Meta grundsätzlich identifizierbar, egal ob diese bei Facebook und Instagram eingeloggt sind oder nicht.

Wer im Internet unterwegs ist, hinterlässt Sp­uren — und anhand dieses Fingerabdrucks kann Meta eben jene Spuren seiner Nutzer*innen finden. Das Nutzer*innenverhalten ist für Meta besonders wichtig, um personalisierte Werbung an diese Menschen ausspielen zu können. Damit verdient der Konzern schließlich Milliarden.

Nun geht Meta aber noch ein­en Schritt weiter und sucht die Verbindung zu Unter­nehmen, damit auch diese gezielter Werbung bei Meta-Plattformen ausspielen und für noch mehr Werbeumsatz sorgen.

Dafür bietet Meta seine selbst ent­wickelten so­genannten Meta Business Tools an. Hierbei handelt es sich um digi­tale Anwendungen, mit denen die Unternehmen ihre Werbe-Aktivitäten u.a. auf Facebook und Instagram ver­walten und optimieren können. Zu den Business Tools gehört auch Pixel-Tracking-Technologie, mit der Daten über das Nutz*innenerverhalten gesammelt werden, und somit die Nutzer*innenerfahrung oder die Wirksamkeit von Werbung verbessert werden kann. Dieses Pixel wird auf den Webseiten und Apps der Unternehmen ein­gebunden und dient somit als Schnittstelle zwischen den Unternehmen und Meta. Über dieses Pixel kann Meta die digitalen Fingerabdrücke, die die Nutzer*innen im Internet oder auf Apps hinterlassen, sammeln und auslesen.

Vereinfacht ausgedrückt

Meta nimmt bei allen seinen Nutzerinnen und Nutzern einen Online-Finger­abdruck, liefert Unternehmen Tracking-Anwendungen für deren Webseiten und kann da­durch alles, was Facebook- oder Instagram-Nutzer*innen an Fingerabdrücken auf deren Webseiten oder Apps hinterlassen, mitlesen. Also alles, was Nutzer*innen im Internet suchen, anschauen oder kaufen – eben auch höchstpersönliche Dinge.

Stellen Sie sich also konkret
folgendes Szenario vor:

Sie haben ein Instagram- oder Facebook-Konto und nu­tzen dies vielleicht oft, vielleicht auch gar nicht. Jetzt stellen Sie beispielsweise fest, dass Sie vielleicht mehr Alko­hol trinken als gewöhnlich, und suchen in der vermeintlichen Anonymität des Internets nach entsprechenden Beratungs- und Hilfsangeboten. Da diese Alkoholhilfe-Webseite die Meta Business Tools eingebunden hat, kann Meta Ihre Suche genau verfolgen und weiß sogar, wann und wie lange Sie sich mit dem Thema beschäftigt haben. Gleiches gilt beispielsweise für politische oder religiöse Themen, für Shoppingportale aller Art (also u.a. auch für Medizin oder Erotik) oder Datingseiten. Zahlreiche der reichweitenstärksten Webseiten nutzen die Meta Business Tools.

Die zum Teil höchst intimen Informationen über Sie von diesen Drittseiten werden von Meta gesammelt, aus­gewertet und auf Servern in Drittstaaten gespeichert. Niemand kann sagen, was genau mit diesen Daten passiert, oder ob und wann sie gelöscht werden – das weiß nur Meta selbst.

Datenschutz

Diese Geschäftspraxis von Meta ist jedoch ein klarer Ver­stoß gegen geltendes Datenschutzrecht. Die Verarbeit­ung per­sonen­bezogener Daten ist grundsätzlich nur mit ein­er gültigen Rechtsgrundlage erlaubt, wie beispielsweise einer informierten Einwilligung der betroffenen Person, der Erfüllung eines Vertrags, oder einer gesetzlichen Pflicht. Ohne eine solche Rechtsgrundlage ist das Sammeln und Weitergeben von Daten an Dritte ein Verstoß gegen die DSGVO. Zahlreiche Gerichtsurteile in Deutschland haben dies bereits bestätigt.

Mit der akt­uell­en Verbandsklage setzen wir uns dafür ein, dieses rechts­widri­ge Geschäftsmodell von Meta zu stoppen. Wir handeln aus der tiefen Überzeugung, dass Verbraucher*innen durch effektive Rechtsverfolgung in der digitalen Welt genauso geschützt werden müssen wie im realen Leben. Die Lösung für Verbraucher*innen hierfür liegt nicht im Rückzug aus der digitalen Welt – sondern im Zurückholen der Kontrolle.

Auf www.verbraucherschutzverein.eu/meta besteht die Möglichkeit der Sammelaktion beizutreten.