Zu spät aber doch – Umsetzung Verbandsklagen Richtlinie
ÖVP und WKÖ lassen EPU und KMU im Regen stehen
Gestern hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) den Ministerialentwurf für die Umsetzung der EU Richtlinie für Verbandsklagen veröffentlicht. Nun beginnt die Begutachtungsfrist bis Ende Mai. Eine Beschlussfassung des Nationalrates und des Bundesrates noch vor der Nationalratswahl ist damit möglich geworden.
„Die Umsetzung der Richtlinie hätte bereits bis 25.12.2022 erfolgen müssen. Es war die Wirtschaftskammer (WKÖ) und die ÖVP, die diese Umsetzung nun für 492 Tage verzögert haben. Nun ist zu hoffen, dass die Gesetze noch vor den Nationalratswahlen in Kraft treten,“ sagt Daniela Holzinger, Obfrau des Verbraucherschutzvereines (VSV).
„Der VSV wird sofort bei Inkrafttreten um Anerkennung als zu Verbandsklagen ermächtigte Einrichtung ansuchen und wir gehen davon aus, diese Anerkennung auch zu erlangen; schließlich hat das Landesgericht Klagenfurt in direkter Anwendung der Richtlinie diese Ermächtigung als gegeben angesehen.“
Die WKÖ hat sich leider damit durchgesetzt, dass diese Verbandsklagen auf Verbraucher beschränkt bleiben und nicht – was die Richtlinie ermöglicht hätte – auch für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Klein- und Mittelbetriebe (KMU) gilt.
„Es ist überraschend, dass die WKÖ damit über 90 Prozent Ihrer Mitglieder buchstäblich im Regen stehen lässt,“ kritisiert Holzinger. „Wir werden ein Auge darauf haben, dass die ÖVP nicht durch Abänderungsanträge in letzter Minute die Umsetzung noch weiter verwässert.“