3.550 Euro Schadenersatz für fehlerhafte Verhütungsspirale

Endlich spricht ein österreichisches Gericht halbwegs adäquaten
Schadenersatz zu

Der Verbraucherschutzverein (VSV) vertritt über 2200
Frauen, die durch fehlerhafte Verhütungsspiralen der Firma Eurogine
Schaden erlitten haben, in Gerichtsverfahren in Deutschland und
Österreich.

„Bis dato konnte unser Einsatz für Schmerzengeld für die
Betroffenen als ein Kampf bergauf bezeichnet werden: skandalös
niedrige Sachverständigen-Gutachten, die trotz schweren Operationen
und Gebärmutterausschabungen nur wenige Stunden an Schmerzen
zugestehen und Gerichtsentscheidungen, die trotz Nachweis über die
Betroffenheit der Charge der Spirale von einem natürlichen Bruch
ausgingen, wogen schwer,“ so Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.

„Über die Entscheidung des Landesgerichtes Wels freuen wir uns
deshalb sehr, da wir nun annähernd an Urteile deutscher Gerichte
herankommen, die für vergleichbare Leidenswege bisher bereits rund
5.000 – 10.000 Euro an Schmerzengeld zusprechen (LG Berlin, LG
Düsseldorf).“

Die im gegenständlichen Fall vom VSV und Rechtsanwältin Mag.a
Margit Sagel vertretene Klägerin brachte Klage am Bezirksgericht
Grieskirchen (OÖ) ein.

Die Verhütungsspirale brach in der Gebärmutter der Klägerin rund 3
Jahre nach dem Einsetzen auseinander. Nach einigen Tagen
ungewöhnlicher Unterleibsschmerzen, die in ihrer Art und Qualität
anders als Regelschmerzen waren, schied die Klägerin einen Teil der
Verhütungsspirale aus. Das zweite Ärmchen der Verhütungsspirale
fehlte, es war in der Gebärmutter verblieben. Sie suchte umgehend
ihre Gynäkologin auf – eine Gebärmutterspiegelung und Curettage zur
Entfernung des gebrochenen Plastikarmes im KH-Wels folgten.

„Ich freue mich sehr, gemeinsam mit dem VSV für die geschädigte
Frau 3.250 Euro an Schmerzengeld und 300,00 Euro an Schadenersatz vor
Gericht erzielt zu haben. Dass das Landesgericht Wels hier die
Berufung der Herstellerfirma verworfen hat und das Ersturteil damit
rechtskräftig ist, ist eine erfolgreiche Trendwende in den bisherigen
Verfahren im Sinne der Betroffenen“, so RA Margit Sagel.

https://www.verbraucherschutzverein.eu/eurogine/